Zu frühe auflösung meines kontos rechtswidrig?

Hallo,

Ich habe mein Konto bei der Sparkasse gekündigt.
Sie sollten es am 1.12.2012 auflösen , haben es aber schon zum 20.11.2012 aufeglöst. Dadurch sind forderungen z.b Rewe , nicht abgegangen .
Meine Frage ist ob die Sparkasse die kommenden Mahngebühren bezahlen muss?? z.b Rewe fordert 80€ weil sie nicht von meinem konto abbuchen konnte, weil die Sparkasse zu früh aufgelöst hat …
Quellen für evtl Paragraphen wären toll

danke