guten morgen. folgendes problem, wohne in einer 1 zimmer wohnung alleineund hatte von anfang an einen zu hohen stromverbrauch. da ich meine vermieterin daraufhin wies und diese dies nicht interessierte, habe ich leider erst relativ spät nach ca. 3,5 jahren einen elektriker mit der fehlersuche beauftragt. den 1. fehler fand er im keller wo an meinem sicherungskasten ein fremder keller hing. desweiteren hat er alle meine (5 elektrogeräte) durchgemessen und hochgerechnet das ich max. einen stromverbauch von 25 euro haben dürfte anstatt 65 euro. meine vermieterin damit konfrontiert wiegelte sie ab und meinte das könne gar nicht sein. mittlerweile wurde die kellersicherung richtig verlegt und mein monatsabschlag viel von 65 auf 40 euro. weder für diese nachweislich zuviel bezahlten 25 euro noch für die immer noch nicht zweifelsfrei geklärten wohnungsverbrauch will meine vermieterin geradestehen obwohl ich ihr ja den fehler ihrerseits nachgewiesen habe. wie ist die rechtslage bzw. wie soll ich mich verhalten. ich möchte auch jetzt umziehen und bin dabei die wohung zu kündigen. da sie mir vor nem halben jahr bereits nahegelgt hat (mündlich unter zeugen) mir eine neue wohnung zu suchen wie siehts da mit der kündigungsfrist aus? weis vielleicht jemand eine entsprechende gesetzestext stelle? vielen dank
Hallo,
ich sehe die Sache so:
Nicht Sie als Mieter sind dafür zuständig zu kontrollieren, ob Stromleitungen richtig verlegt sind und ob auch nur das auf Ihren Zähler läuft, was Ihnen gehört.
Da Sie aber der hohe Stromverbrauch gewundert hat, sind Sie auf die Suche gegangen und fündig geworden.
Somit können Sie zweifelsfrei beweisen, dass jemand „Ihren Strom geklaut hat“. Wenn dieser Jemand jetzt ein anderer Mieter ist, wird der behaupten, er habe davon nichts gewusst. Kann auch auch durchaus möglich sein.
Ich würde im Falle eines Wohnungswechsels mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Dann würde ich mit der Kündigung den Sachverhalt schildern und auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Stromkosten durch die Vermieterin drängen, notfalls klagen. Weil sie und nur sie als Hausbesitzerin kann wissen, welches Stromkabel wo angeschlossen ist.
Ich denke, es ist ähnlich wie mit zu viel abgerechneter Mietfläche: Wenn Sie bemerken, dass Ihnen zuviel Fläche berechnet wird, können Sie auch entsprechend dagegen vorgehen.
Viel Glück und alles Gute!
Micha
Vielen Dank für die Antwort, hat jemand noch ne 2. Meinung bzw. kann jemand auf nen gesetzestext zufällig verweisen? danke nochmal für die hilfe
ich denke, hier greifen die Rechte der außerordentilchen Kündigung, - wegen Betruges des Vermieters.
Falls du Kaution hinterlegt hast, verrechne das mit der noch zu zahlenden Miete - es ist nicht zu erwarten, dass der tolle Vermieter dir irgendwas zurückzahlt.
Allerdings würde ich ihn von deiner Regelung schriftlich in Kenntnis setzen.
Notfalls geh doch mal zu einer Verbraucherzentrale.
Viel Erfolg - Barbara Natzschka
Hallo, für mich ist die Sache klar. Ich würde der Vermieterin eine Aufstellung über die zuviel gezahlten Beträge geben mit der Bitte diese bis… (hier unbedingt eine Frist setzen) zurück zu erstatten. Ihr auch mitteilen, dass ansonsten ein RA damit beauftragt wird (es dann aber auch tun. Rechtsschutzversicherung). Die Kündigungszeit beträgt 3 Monate.
mfg
Dankeschön
Vielen Dank, die Frage ist auch wie kann ich genau berechnen was ich zuviel gezahlt habe, soll ich mich an den durchschnittskosten meiner Nachbarn halten (zahlen alle ca 15 - 25 Euro monaltich) oder den max. Verbrauch verwenden den damals der Elektriker ermittelt hat…?
Hallo Zentis,
wenn die Nachbarn vergleichbare Größe der Wohnung und auch Stromverbraucher haben, würde ich diese Beträge zugrunde legen, ansonsten die vom Elektriker. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, so ist die erste Beratung beim RA kostenlos (oder gering). Er wird dich aber aufklären.
Die Kündigung bitte schriftlich mit Rückschein, oder falls du sie der Vermieterin persönlich geben willst, dann bitte den Empfang bestätigen lassen.
God Luck
Danke nochmal
Hallo, guten Tag
Kündigungsfrist 3 Monate.Kürzen die Miete um den Betrag den Sie zuviel gezahlt haben.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Hallo, hier kommen sie sicher nicht an einen Anwalt vorbei. So wie ich die Sache sehe, gibt es aber ja kein Problem mit der Rechtslage, sodass hier selbst die Anwaltskosten zu Lasten der Vermieterin gehen dürften. Sprechen Sie mit einen Anwalt, der auf Mietrecht spezialisiert ist, sprechen Sie zunächst über die Kosten. MfG
Hallo,
die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Der mündliche Hinweis, deiner Vermieterin, du sollst dir eine andere Bleibe besorgen, ändert nichts daran
Schau in deinen Mietvertrag, ob eine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde
Die zuviel gezahlten Stromkosten könntest du einklagen
Der erste Weg ist allerdings, deine Ansprüche bei deiner Vermieterin einzufordern .Das muss schriftlich erfolgen, per Einschreiben mit Rückschein. Sonst besteht die Gefahr, das sie von nichts weiß.
Schreib ihr
Sehr geehrte Frau XY,
wie ich Sie bereits mündlich am… (Datum des Gesprächs) informiert habe, ist meine Stromabrechnung für den Zeitraum vom… bis nicht korrekt
Ich hatte einen Fachmann beauftragt, der die Fehlerquelle sofort gefunden hatte
(Fehler schildern).
Ich habe für den o.g. Zeitraum Euro zuviel gezahlt.
Ich bitte Sie, mir diesen Betrag umgehend, spätestens bis zum … ( räum 14 Tage Frist ein)
auf mein Konto zu überweisen
Sollte die Zahlung nicht erfolgen, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Viel Glück
Llissy
Hallo,
gibt es einen schriftlichen Mietvertrag?
Dort werden im Allgemeinen Dinge wie Kündigungsfristen und Abschlagszahlungen für Energiekosten geregelt.
Wenn es keinen gibt…
nichts schriftliches- keine gesetzlichen Regelungen
MfG
Sabine Kruse
guten morgen,
klar gibt es einen mietvertrag, aber stromkosten sind da ja selten dabei in den nebenkosten beinhaltet. das mit den gesetzlichen kündigungsfristen ist mir soweit schon klar, aber durch ihre aussage das ich mir eine neue wohnung suchen soll, ist das ja meiner meinung nach eine art kündigung bzw. eine einverständnis das ich die wohnung aufgebe oder auzugbenen habe. aber trotzdem vielen dank für die antwort und die antworten obenstehend.
Hallo Zentis,
die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate entsprechenden
Gesetztext kannst Du bestimmt durch google finden.
Wenn Deine Vermieterin Dich loshaben will kommt
Sie Dir vielleicht auch entgegen, wenn Du früher
rauswillst.
Wegen dem Stromverbrauch wäre vielleicht ein Schreiben vom Mieterbund wenn Du da Mitglied bist oder vom Anwalt, falls Du eine entsprechende Rechtssschutzversicherung oder Anspruch auf Prozesskostenhilfe (z.B. wenn niedriges Einkommen oder Sozialhilfempfänger) hast sinnvoll. Da reagieren manche
Vermieter eher darauf. Eine Klage lohnt sich bei den Beträgen vielleicht eher nicht. Aber ein Anwalt kann Dir das erklären und weiss auch ob man noch rückwirkend Geld verlangen kann, dann wäre die Summe ja auch höher, zumindest der fremde Keller ist ja bereits nachweisbar.
Grüße von S.
Hallo,
also ich denke, dass man jetzt im Nachhinein da keine Rechte mehr geltend machen kann.
Der Abschlag wurde ja angepasst und alles.
Klar wars nicht richtig, aber dann hätte man der Vermieterin von Anfang an schriftlich Fristen setzen müssen etc.
Jetzt im Nachhinein ausziehen wollen… Glaube nicht, dass das funktioniert.
Außerdem ist das mit dem Geräte-durchmessen ja sowieso quatsch.
Es gibt ja noch jede Menge Lampen (Decke), die man nicht einfach messen kann, d. h. die wahrscheinlich vergessen wurden.
Heizung etc. kostet auch alles Strom, wurde sicherlich auch vergessen
Wie gesagt ist ne 1 Zimmer Wohnung, da ist das Ganze schon sehr übersichtlich. Und im Schnitt wurden bis zu 12 kw/H tgl. abgerechnet. Und beim Durchmessen wurde berechnet wenn alle Stromquellen 24 Stunden durhclaufen würden, hätte ich max. 3,5 kw/h. das ist halt shcon ein unterschied. klar kann man das nicht 100 % genau machen aber es geht auch um ca. 40 Euro was ich zuviel bezahlt habe bzw. jetzt noch immer um die 20 Euro monatlich.
Fristen hat meine Vermieterin bis jetzt nicht wirklich interessiert, Anwalt wollte ich bis jetzt vermeiden, den solange ich noch angewiesen war hier zu wohnen, war es besser erstmal die füsse still zu halten.
Danke für eure Meinungen
Hallo,
die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Diese Frist dürfte auch für Sie gelten, außer es sind unter bestimmten Voraussetzungen andere Fristen im Mietvertrag vereinbart worden.
Die Frage ist, an wen Sie den Strom gezahlt haben: An die Vermieterin oder den Stromanbieter.
Wenn an die VM, dann dürften Sie ein entsprechendes Kürzungsrecht haben. Ich würde den Kürzungsbetrag von der letzten Miete abziehen, sofern Sie keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für ein neues Mietverhältnis benötigen.
Wenn an den Stromanbieter könnte es problematischer sein, da dann nur ein Erstattungsanspruch gegen die Vm besteht, wenn der Mangel schon von Anfang an bestand bzw. die VM ein Verschulden am Mangel trifft. Ersteres dürfte hier aber gegeben sein, so dass auch hier ein Kürzungsrecht bestehen sollte.
Ich hoffe dies hilft ein wenig weiter.
Gruß
Sebastian
Hallo zentis1977!
Um Dir eine vernünftige Antwort geben zu können, fehlen ein paar wichtige Informationen. So ist beispielsweise unklar, ob Du die Stromkosten - wie man meinen könnte - an Deine Vermieterin bezahlt hast. Wenn ja, dann wäre der Grund zu klären. Wenn nicht, stellt sich die Frage, was Deine Vermieterin überhaupt mit dem Sicherungskasten und Zähler zu tun haben soll.
Mit Deinen Informationen kann man leider kein richtiges Bild von der Situation bekommen.
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland
Hallo, die Stromkosten werden natürlich an die Stadtwerke überwiesen. Habe mich mittlerweile mit Ihr und dem Mieterschutzbund in Verbindung gesetzt.
Also Fakt ist, die Stadtwerke dürfen das Abrechnen was auf dem Stromzähler steht. was im Haus nach dem Stromzähler passiert ist nicht deren Problem. Dafür ist der Vermieter zuständig und auch haftbar. Da ich Ihr nachweisen konnte, das z.B. an meinem Sicherungskasten der falsche Keller angechlossen wurde, d.h. ich für einen Nachbarn mitgezahlt habe, ist meine Vermieterin schon mal im Nachteil. 2. Habe ich über einen Elektriker meine Haushaltsgeräte durchmessen lassen und konnte so beweisen (obwohl ich erstmal nicht in der Beweispflicht bin - bei einer Reklamation muss zuerst der Vermieter tätig werden) das ich zuviel Stromkosten habe. Da meine Vermieterin daraufhin auch nicht reagiert hat, ist das auch Ihre Schuld. Da Ihr Fehler nachgewiesen wurden und sie nichts unternommen hat, könnte ich rein rechtlich lt. Mieterschutz die komplette Stromrechnung in Frage stellen und die kompletten Kosten zurückverlangen, den Sie wäre nun in der Beweispflicht mir nachzuweisen was ich genau verbraucht hätte…
Naja wie gesagt, der Kontakt mit der Vermieterin steht nun, sie hat die Kündigung akzeptiert, aber besteht auf ne Kündigungsfrist von 3 Monaten (Mieterschutzbund meinte man könnte auch fristlos eine Kündigung durchsetzen da z.B. das Vertrauensverhältnis unzumutbar wäre wegen u.a. dem Strom). Wegen der Stromsache meinte sie nur von sich aus, das man sich da bestimmt einigen werde… ich bin mal gespannt was sie mir anbietet, Termin steht noch nicht soweit.
Danke nochmal an alle die mir geantwortet haben und sollte jemanden das Ergebnis interessieren, so schreibe ich das gerne hier rein.
Lg Werner