Zu Mord gezwungen, Straftat?

Kannst du das nochmal für Justizlaien erklären?

Deine Erklärung hab ich nicht verstanden.

Danke schonmal!

Ich fühle mich gerade, als sprichst du von einem anderen Text, denn ich habe ja eben doch etwas zugeordnet mit den Klammern, genau wie in deinen Beispielen angegeben.

Wenn man (Person A) -> Bezieht sich also auf „man“.
Und „man“ deswegen, weil ich die Frage so formuliert habe, als wäre ich selbst in dem fiktiven Beispiel die Person A.

Und bei Person B nimmt es doch genauso Bezug, auf „einen anderen“.

Dein Beispiel also mit dem in Klammern gesetzten Du, ist daher ein ganz falscher Vergleich, weil ich eben nicht wahllos irgendwelche Subjekte oder Objekte in Klammern gesetzt habe.

Deine Art, auf überhebliche Weise mich so darzustellen, als schreibe ich schlechtes Deutsch mit deiner Aussage zum Sprachgefühl, lasse ich lieber mal halbwegs unkommentiert.

Zumal du anscheinend den Text nicht gründlich gelesen hast.

Du sagst, die Klammern mit Inhalt muss man weglassen können, damit es richtig ist.

Und das kann man doch hier??

„Wenn man (Person A) überfallen wird oder als Geisel genommen wird und derjenige befiehlt, einen anderen (Person B) zu erschießen […]“

Weggelassene Klammern:

„Wenn man überfallen wird oder als Geisel genommen wird und derjenige befiehlt, einen anderen zu erschießen […]“

Also???

Das Leben von A ist nicht wervoller als das von B. Im § 34 StGB wird aber als rechtfertigender Notstand gefordert, dass das durch eine Straftat geschützte Gut dem beschädigten Gut in seiner Werthaltigkeit wesentlich übersteigen muss.

Bspw. könnte man jemanden unter Androhung von Gewalt zwingen, sein Auto herauszurücken, damit man die verletzte Person XY ins KRH fahren kann, um deren Leben zu retten. Die Bedrohung wäre strafbar gewesen, aber gerechtfertigt.

Soweit nachvollziehbar?

Daher kommt § 35 StGB zum Tragen. Hierin wird kein wesentlich überwiegendes Schutzinteresse gefordert. Dort wird nur gefordert, dass es der strafbar handelnden Person nicht zuzumuten war, die Gefahr auf sich zu nehmen (bspw. den eigenen Tod) und daher die Handlung entschuldigt wird.

Bspw. kann man jemanden daran hindern, in ein Rettungsboot zu steigen, auch wenn das dessen Tod bedeutet. Voraussetzung ist, dass diese zusätzliche Person im Boot ein nicht zumutbares Risiko für das eigene Überleben dargestellt hätte. Bspw. wegen Überfüllung und Sinkgefahr.

Soweit jedenfalls meine eigene Laienmeinung.

Gruß
vdmaster

Du und derjenige der deinen Beitrag geliked hat, ihr möchtet also ernsthaft behaupten, dass ihr euer eigenes Leben opfern würdet für irgendeine Person X die der Geiselnehmer wie im Fall beschrieben ermordet haben möchte.

Mal angenommen es handelt sich nicht gerade um die eigenen Kinder oder sowas.

Langsam aber sicher wird mir so einiges klar, wo ich hier bei WWW gelandet bin.

Ein großer Kreis von Märtyrern und jeder, der nicht genauso demütig ist und sein letztes Hemd oder gar Leben geben will (oder dies zumindest behauptet…) wird hier gemaßregelt, verbal verprügelt, als sittenwidriger barbarischer Verbrecher usw. hingestellt. (Ich nehme Bezug auf so manch anderen Thread).

Wenn es sogar Gesetze gibt, die besagen, dass es erlaubt ist, DEM EIGENEN LEBEN Vorrang einzuräumen, kann es doch nicht so falsch sein!

Für normal denkende Menschen ist dann natürlich hier kein Platz. Für Menschen, die sich selbst auch noch was wert sind.

Ich werde mich hier wieder abmelden. Das ist mir echt eine Nummer zu befremdlich hier, dieses Portal.

Du solltest dich mal fragen, warum das so ist. Schon mal versucht die Schuld bei dir zu suchen? Deine Antworten sind teilweise unterirdisch und zu deinen Ansichten sag ich mal nichts.

Gute Idee, mach das.