Zu schnell gefahren / blitzer

hallo,

ich bin italienischer staatsbürger und habe einen strafbescheid aus DE erhalten. den brief habe ich als normal-post erhalten, also ohne empfangsbestätigung usw. des weiteren scheint darin nur eine einspruchsfrist auf, es fehlt jedoch die zahlungsfrist.

ich könnte ja nun sagen, dass ich nie einen bescheid erhalten habe?

und da es keine zahlungsfrist gibt, würde ich ja erst dann zahlen, wenn ich mal lust darauf habe?

besten dank
manfred

Wirklich?
Bitte schau doch Mal nach, wie das Dokument wirklich heißt.

Dann wird man den Beleg der italienschen Post anfordern, die die Zustellung persönlich oder
per Kasteneinwurf dokumentiert hat.

Die (nicht ausdrücklich genannte ?) Zahlungsfrist ergibt sich aus der Einspruchsfrist. Zahlen innerhalb der Frist, denn wenn Geld später oder gar nicht eingeht wird der Bescheid wirksam und es kann vollstreckt werden.

Und ein Strafbescheid wird es nicht sein oder ist der Absender die Staatsanwaltschaft ? Da du „zu schnell gefahren/ geblitzt“ angibst wird es ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeldbescheid sein. Absender eine Ordnungsbehörde eines Landkreises oder Stadt.

MfG
duck313

…absender ist ein polizeiverwaltungsamt, dann wird es sich wohl um einen bußgeldbescheid o.ä. handeln. hilft alles nix, hatte auf einen formfehler spekuliert :upside_down_face:
danke

Ist es zu viel verlangt, abzutippen oder abzufotografieren, was genau darauf steht? :roll_eyes:

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Ach komm, es sind Sommerferien, der will doch nur den Boten fressen*!
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*Anspielung auf „Far Side“. Da wo diese Wölfe Pizza bestellen und der Typ am Telefon nicht genau kapiert und der eine dann sagt „Ist doch egal, wir wollen eh nur den Boten fressen“ Wie ich da drauf komme? Keine Ahnung :innocent:

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…hast recht christa, siehe anhang.

@Frau_Jana_Boemer
geistreich mittelmäßig, zweckdienlich gar nicht

Oooooh, kein Fleißbienchen, Herr Lehrer? Das macht mich aber traurig :sob:

Noch trauriger würde es mich aber machen, wäre ich mit nachgewiesenen 38 km/h zu viel geblitzt worden :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob: :sob:

Ja, klar. Bringt halt nur nicht viel. Das Schreiben ist ein Informationsschreiben nach § 27 StVG, in dem Dir angeboten wird, zum Vorwurf Stellung zu nehmen oder die Geldbuße nebst Verwaltungskosten zu zahlen.

Machst Du das nicht, wird das Ding seinen weiteren Verlauf nehmen. Da Italien mit den deutschen Behörden kooperiert, die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit schwerwiegend genug ist und die Beweislage eher eindeutig zu sein scheint, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Sache für Dich nicht mehr billiger wird, sondern teurer, wenn Du jetzt nicht zahlst.

Gruß
C.

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Servus,

es empfiehlt sich, den Abschnitt „In caso Lei voglia astenersi dal rispondere …“ zu lesen: Du hast jetzt noch die Möglichkeit, die ganze Geschichte relativ günstig in Ordnung zu bringen, wenn Du bezahlst. Wenn Du Dich nicht rührst und das Ordnungswidrigkeitsverfahren vollständig durchgezogen wird, kommst Du mit dem sehr harmlosen Betrag von 28,50 € für die (bisherigen) Kosten des Verfahrens nicht durch, dann wird es richtig teuer: Bereits die förmliche Zustellung des weiteren Schriftverkehrs in Italien kostet richtiges Geld, und die dann nicht mehr automatisiert erfolgende weitere Bearbeitung des OWi-Verfahrens auch.

Beiläufig: Falls Du bisher nicht mit Gerichten in Deutschland zu tun hattest: Anders als in Italien kann man sich hierzulande nicht darauf verlassen, dass so ein Verfahren bei den Behörden zehn oder fünfzehn Jahre lang von einem Schreibtisch zum nächsten herumgezerrt wird, bis zum guten Ende dann alle Fristen verstrichen und der Kasus verjährt ist. Langsam sind die Leute bei „uns“ auch, aber nicht so extrem langsam wie in Italien, wo man sich schon fast darauf verlassen kann, dass so eine Sache irgendwann ins Leere läuft, wenn man sie liegen lässt.

Schöne Grüße

MM

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§ 27 StVG
„Hat die Verwaltungsbehörde in einem Bußgeldverfahren den Halter oder Eigentümer eines Kraftfahrzeugs auf Grund einer Abfrage im Sinne des Artikels 4 der Richtlinie (EU) 2015/413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte (ABl. L 68 vom 13.3.2015, S. 9) ermittelt, übersendet sie der ermittelten Person ein Informationsschreiben. In diesem Schreiben werden die Art des Verstoßes, Zeit und Ort seiner Begehung, das gegebenenfalls verwendete Überwachungsgerät, die anwendbaren Bußgeldvorschriften sowie die für einen solchen Verstoß vorgesehene Sanktion angegeben. Das Informationsschreiben ist in der Sprache des Zulassungsdokuments des Kraftfahrzeugs oder in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaates zu übermitteln, in dem das Kraftfahrzeug zugelassen ist.“

Du weißt jetzt, was dir vorgeworfen wird.
Nimm Stellung (Das war ich nicht, das war mein Bruder), zahle, oder warte auf die nächsten (teureren) Schritte.

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guten morgen,

ist mir jetzt einigermaßen klar, werde den betrag überweisen, aus dem auge, aus dem sinn. so ganz ist der kreis für mich aber noch nicht geschlossen: bin öfter mal über wochen nicht am briefkasten, die einspruchsfrist würde ich dann zwangsläufig verstreichen lassen (das war ja der grund, warum ich die 2 fragen hier gestellt hatte), was wäre dann?

besten dank und einen schönen sonntag :sun_with_face:

Ich würde dir auch zum baldigen Bezahlen raten.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, die deutschen Ämter lassen diesbezüglich nicht locker.
Sogar bei geringen 4 statt fast 40 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung,
und wenn auf dem Blitzerfoto nicht mal der Fahrzeug-Halter zu sehen ist, sondern eine andere Person, die zudem 'ne Sonnenbrille trägt. Und wenn die Ausschilderung weit weniger deutlich ist, als in deinem Fall :wink:

Es ist ja nicht das Geld der Sachbearbeiter, welches für solche Verfahren ausgegeben wird …

Das ist das Pech des Empfängers, wenn er nicht regelmäßig in den Briefkasten schaut :woman_shrugging:t3: ein Grund mehr das regelmäßig zu tun

Ich vermute, dass @s_dtiroler die bürokratische Abfolge der nächsten möglichen Ereignisse wissen wollte, falls jemand, aus welchen Gründen auch immer, nicht reagieren würde.

Die Frist wird Dir eingeräumt, um zu dem Vorgang Stellung zu nehmen und bspw. einen anderen Fahrer zu benennen. Verstreicht diese Frist, ohne dass Du entweder das Geld überweist oder Stellung nimmst, geht das Verfahren seinen Lauf, d.h. die deutschen Behörden werden die italienischen Behörden auffordern, sich der Sache anzunehmen. Zu den 228,50 kommen also noch alle Gebühren und Auslagen, die die italienischen Behörden in Rechnung stellen - bis hin zu einem Gerichtsverfahren und Inkasso.

Noch einmal: es handelt sich um ein Informationsschreiben, keinen Bußgeldbescheid. Lässt Du die Frist verstreichen, kommt das eigentliche Verfahren unter Einschaltung der italienischen Behörden in Gang.

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Hallo,

buche es als Erfahrungs"wert" ab, fast nirgendwo in Nord-/Mittel- oder Westeuropa kommst Du bei Geschwindigkeitsverstössen so billig davon wie in Deutschland.

&tschüß
Wolfgang

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