Eine alleinerziehende lebt mit ihren 2Kindern in einer4 Zimmer Mietwohnung ländlich.(Bis vor kurzem lebten noch 4 Personen dort).Die beiden Kinder brauchen jeder ein eigenes Zimmer (wird vom JA unterstützt).Nun meint das Jobcenter, dass eine sanierte Altbauwohnung von 92qm mit einer Kaltmiete von etwa 550€ zuviel sind.Aber es ist doch das Gesetz gekippt, dass für 3 Personen nur eine bestimmte Größe da sein darf, weil es auch große Wohnungen gibt, die günstig sind.
Der Ortsübliche Mietspiegel für diese Kategorie liegt bei 5,15€- 7,15€.
Überall bezahlt man für eine ca. 60qm Wohnung kalt wesentlich mehr als die 550€.Zudem ist generell Wohnraum Mangelware.Für das, was das Jobcenter zahlen will, bekommt man nur die letzten Absteigen in einem sozialen Brennpunkt.
Die Nebenkosten haben sich schon reduziert.Beim Strom wird schon ca.31€ im Monat gespart.
Kann das Amt trotz der Wohnungsmarktsituation den Umzug in eine kleinere und gleichzeitig teurere Wohnung verlangen? Lohnt es sich Widerspruch einzulegen,weil das Jobcenter weit unter dem üblichen Spiegel bezahlen will?
Hallo,
ich habe für dich mal kurz Google befragt.
Hier das Ergebnis.
Da hat der Amtsschimmel wohl wieder mal ohne Sinn und Verstand gewiehert. Nicht die m² werden bezahlt sondern die angemessenen Mietkosten. Und die sind bekanntlich in jeder Gegend anders. Auch die Gemeinde hat dazu ein Wörtchen mitzureden.
Beachte auch die jüngsten Festlegungen zum Verfahren während der Coronakrise.