Zu Unrecht beschuldigt – Vorladung KRIPO

Hallo liebe Rechts-Experten,

ich bräuchte Hilfe zum Thema Vorladung als Beschuldigte bei der KRIPO (Beschuldigte wegen Warenkreditbetrug) und in wie fern ich kurzzeitig eine Rechtsschutzversicherung schließen kann und in wie fern diese die Anwaltskosten übernehmen würde. Mir wurde diese Vorladung zu Unrecht zugestellt und bin da selber einem Betrüger auf dem Leim gegangen bzw. dieser hat meinem Namen missbraucht. ich weiß, dass ich NICHT zu dieser anhörung muss, es jedoch besser wär, wenn ein Anwalt Akteneinischt bekäme und ich/wir DANN reagieren. Einen Anwalt kann ich mir momentan jedoch nicht wirklich leisten. Deswegen die Frage mit dem Rechtsschutz, oder gibt es da andere Möglichkeiten, wie ich weiterverfahren könnte? HILFE :-/ sch… Betrüger!!! :frowning:

Hallo,
eine Rechtsschutzversicherung kostet auch Geld und wird dir in diesem Verfahren nicht mehr helfen - zu spät! Sinnvoll wäre auf jeden Fall, einen Anwalt zu nehmen oder zumindest Rechtsberatung einzuholen. Es gibt öffentliche Rechtsberatungen, die ganz wenig Geld kosten und dir wenigstens erst einmal raten können, ob du aussagen sollst oder nicht. Als Beschuldigter brauchst du zur Sache nichts zu sagen. Allerdings: Wenn du wirklich selbst Opfer geworden bist, solltest du deinerseits Anzeige erstatten. In diesem Fall musst du natürlich den Sachverhalt schildern.
Die Vorladung bei der Kripo bedeutet: Die Ermittlungen haben begonnen, entschieden ist noch nichts. Erst wenn alle Beteiligten gehört, Indizien und Beweise gesammelt wurden, entscheidet der Staatsanwalt, ob die Sache überhaupt weiterverfolgt wird.
Ich tendiere - wenn deine Angaben stimmen - zu dem Rat, bei der Kripo den Mund aufzumachen und die Sache zu (er)klären. Macht auch einen besseren Eindruck. Anwälte sehen das meist anders und raten: Auf jeden Fall erst mal Mund halten! Klar, die wollen ja was verdienen. Manchmal ist das der verkehrte Weg.

zu Unrecht beschuldigt – Vorladung KRIPO
Hallo Rüdiger,

erstmal danke für deine schnelle Antwort! :wink:

Mein Fall ist etwas kompliziert. Ich habe mir sozusagen im gleichen Fall, schon letztes Jahr bei einem Anwalt Rat eingeholt. Da der Sachverhalt jedoch wirklich undurchsichtig war und ich auch rein rechtlich gegen den damaligen Beschuldigten nichts unternehmen konnte, war der Anwalt so kullant und hatte mir bis heute gar keine Rechnung gestellt. Jetzt hatte ich ihn nach dem Erhalt meiner Vorladung kontaktiert, da riet er mir, wie beschrieben, nicht bei der KRIPO auszusagen und bat zur der nächsten Vorsparche bei ihm, um ein (Vor-)Honorar.Ich weiß halt, dass es hier um ein und die selbe Person von damals geht, die mich damals schon betrogen hat. Jetzt denke ich, dass es von Vorteil wäre, dass der Anwalt mich vertritt, da dieser schon über den Fall bescheid weiß. Wenn ich nur wüsste, wieviel Kosten so grob auf mich zukommen könnten! :frowning:

Ein alter Fall also, wo man mich in mehreren Fällen von ein und der selben Person betrogen hat, ich jetzt aber zum ersten mal selbst als (zu Unrecht) Beschuldigte da stehe. Ich hoffe nämlich auch, irgendwann, dass die „richtige“ Person überführt wird und das geht sicherlich wenn dan nur oder am besten mit einem Anwalt, oder?
Würde mir also in diesem Fall vielleicht auch später eine Rechtsschutz helfen können, je nachdem, wie der Fall/Fälle ausgeht? Evtl. Gerichtskosten, oder Ähnliches…

Uff! :-/

hallo ,

also die sache mit der rechtschutzversicherung kannst du vergessen --zum einem sind die sehr teuer und zu anderen greifen die erst nach 3 monaten (das heist du musst erstmal 3 monate versichert sein und die beiträge zahlen bevor du sie in anspruch nehmen kannst ) des weiteren wärst du je nach versichungsvertrag lange zeit gebunden !

es gibt auch die nahezu kostenlose variante um hilfe zu bekommen von einem rechtanwalt !

  1. du stellst beim gericht in deiner stadt einen antrag auf „beratungshilfe“(das hat nichts mit prozesskostenbeihilfe zu tun sondern es handelt sich um eine art „gutschein“ für ein beratungsgespräch von einem anwalt") in diesem antrag musst du sorgfälltig erklären warum du einen anwalt brauchts !!!am besten du sendest noch ein kopie von der vorladung mit !!

(du kannst dir aber auch direkt einen anwalt nehmen und ihm im ersten gespräch erklären das du das gerne über die "beratungshilfe "abwickeln würdest dann kann auch der anwalt den antrag beim gericht stellen !!

dann entscheidet der anwalt ob er den fall übernimmt --du musst dann in diesem fall eine "vollmacht "für den anwalt ausfüllen-damit er deine rechtlichen interessen vertreten kann —des weiteren wird er dir einen antrag auf "Prozzesskostenbeihilfe " zum ausfüllen mit geben …(der muss komplett) ausgefüllt werden des weitern musst du dann auch noch kopien vom mietvertrag deiner wohnung und kopien von deinem einkommen (lohnabrechnungen)

der anwalt schickt die anträge zum gericht und das gericht entscheidet ob eine anwaltliche vertretung notwendig ist …damit soll vermieden werden das diverse "stänkerfritzen " die den ganzen tag nichts anderes zu tun haben als irgendwelche leute zu verklagen :smile:+

Für diese ganze aktion musst du in regel (wenn es vor gericht geht ) maximal 10€ bezahlen --und mehr nicht !!

das ist die günstigste variante …und auch die schnellste …den rechtschutzvericherungen (egal welche rechtschutz man abschliesst )sind wie oben schon erwähnt sau teuer (ab 25€ monatlich aufwerts) (zb. mietrechtschutz -da kann man alternativ zum deutschen mieterschutz bund gehen dort zahlt man einmal im jahr um die 70 euro --und bekommt immer schnelle und kompetente hilfe -durch einen fachanwalt für mietrecht )

was ich damit sagen will ist das die ganzen rechtschutzversicherungen absolut unnütz sind -

so nu hoffe ich ich konnt dir helfen …lieben gruss und alles gute nancy

Danke
kann man denn einen Beratungsschein auch dann beim Anwalt vorschlagen, auch wenn dieser bereits ein Vorhonorar vorgeschlagen hat und wenn, wären tatsächlich mit einem Beratungsschein ALLE Kosten beim Anwalt gedeckt? egal wie lange sich der Fall zieht?

LG und nochmal DANKE

Hallo
für eine Rechtsschutz Versicherung ist es zu spät.
Gehe ersteinmal hin und höre dir an was dir vorgeworfen wird.
Du kannst dir dann immer noch einen Anwalt suchen und wenn du kein Geld hast probiere es frage deine Anwalt nach Möglichkeiten zur Prozesskostenhilfe.
Gruß Marco

www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com
www.digitaler nachlass.com

du solltest dem anwalt das am besten umgehend und so schell wie möglich mitteilen das du das über die beratungshilfe abwickeln möchtes ( auch wenn er schon von einem vorhonorar gesprochen hat ) den anwalt dürfte es ziehmlich egal sein ob er das geld von dir oder von der gerichtskasse bekommt - die honorargebührensetze für anwälte sind gesetzlich geregelt)

und ja durch den beratungsschein und die prozesskostenbeihilfe sind alle kosten gedeckt …

den jeder mensch in deutschland hat einen anspruch darauf sich durch einen anwalt beraten zu lassen und gegenbenfalls auch vor gericht zu ziehen - dies gilt auch für leute die sich keinen anwaltwalt leisten können !!!

Hallo,
meine Erfahrung ist folgende: Ohne Anwalt geht gar nicht. Sie mögen sich zwar im Recht fühlen, aber die Justiz ist das andere. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben müssen Sie vorher anfragen, ob sie für den Fall eintritt. Versicherungen klinken sich sofort aus, wenn sie eine Möglichkeit sehen. Ich habe einmal für mich entschieden meine Rechtschutzversicherung zu kündigen, nachdem sie mir eine Zahlung verweigerte. Mit dem gesparten Geld kann ich mir locker jeden Anwalt leisten. Also Anwalt nehmen, welcher Akteneinsicht bekommt. Danach mit dem Anwalt festlegen, wie Sie verfahren werden. Sie müssen bei einer Vorladung der Polizei nur Ihre Personalien bestätigen. Ansonsten können Sie die Aussage verweigern.
Schöne Grüsse

Hallo nochmal,
über die ungefähren Kosten sollte dir dein Anwalt Auskunft geben können. Eine Rechtsschutzversicherung hilft in aller Regel nur in solchen Fällen, die nach Versicherungsbeginn ihren Anfang nehmen. Das ist hier nicht der Fall, da die Kripo bereits tätig ist.

Viele Grüße
Rüdiger