Zu Unrecht in Untersuchungshaft, Entschädigung

Nach einem Fall in der Tageszeitung kamen Fragen auf, zu der wir online nichts fanden.

Wenn jemand freigesprochen wird, weil nachweislich jemand anders die Tat begangen hat, findet man online den Hinweis Haftentschädigung 25 Euro pro Tag, evtl. wenn das höher ist Verdienstausfall. Wie ist das aber mit weiteren Folgen, die durch diesen Irrtum der Justitz entstanden sind?

Beispielsweise Ehepaar, das noch das Haus abzahlt. Ein Partner kommt in Untersuchungshaft, mit einem Verdienst allein können die monatlichen Raten nicht gezahlt werden. Kann das Haus versteigert werden und falls ja, wenn Unschuld erwiesen, muss und wenn ja wie viel muss der Staat zahlen? Da geht es auch um solche Sachen wie heute viel teurere Finanzierung sowie vergleichbares Haus wäre heute weit teurer als zu dem Zeitpunkt als das Ehepaar das gekauft hatte.
Sprich ohne weit höhere Entschädigung wäre die Familie nicht mehr in den Zustand zu bringen wie vor der falschen Beschuldigung.

Es heißt immatrieller Schaden wird nicht ausgeglichen, aber wenn das Haus weg wäre und man sich keines mehr finanzieren kann wegen nun weit höherer Zinsen, ist das ein finanzieller Schaden.

Hallo!

Die Entschädigung ist inzwischen auf 75 € angehoben worden. Und das ist wie ein Schmerzensgeld zu sehn. Man kann weitergehende Ansprüche stelle, etwa entgangenes Einkommen, denn sicher wurde man ohne Gehalt beurlaubt oder entlassen. Oder Selbstständige hatten keine Einkünfte, Aufträge platzen usw.

MfG
duck313

Instruktiv:

Haftentschädigung – Wikipedia