"Zu Urkund dessen" - was soll das eigentlich heißen?

Hallo
wenn man bei Google Translate für die französische, juristische Redewendung:
„En foi de quoi“ eingibt, erhält man die unverständliche Formulierung:
„Zu Urkund dessen“ geliefert. Sucht man dann rückwärts danach, findet man nur natürlich offenbar durch Google übersetzte Dokumente, die höchstwahrscheinlich diese französische Floskel enthielten.

Kennt jemand dieses „Zu Urkund dessen“ tatsächlich oder ist das einfach nur typischer Google-Quatsch?
Die Frage, wie man „En foi de quoi“ wirklich übersetzt gehört zwar nicht hierher, würde mich aber dennoch interessieren.

Danke
franc

Hallo Franc,

aus den Zusammenhängen hier:
http://www.linguee.de/franzoesisch-deutsch/uebersetzung/en+foi+de+quoi.html
denke ich, dass es eine juristische Floskel sein müsste, die so etwas heißt wie „um dieses zu beurkunden …“

Gruß
Christa

Danke. Dort findet man ja auch tausend mal dieses sonderbare Zu Urkund dessen.
Manmanman, wie Google die Welt verändert und niemand merkt es :smile:
Immerhin kann man an solchen Übersetzungsfehlern sehen, wer bei Google abtippselt :wink:

Hallo Frank,

Du hast den Kontext nicht benannt - das sollte bei Übersetzungen immer gemacht werden.

Es geht hier um die Schlussformel, die bei einer französischen notariellen Urkunde am Ende vor der Unterschrift steht.

Die deutsche notarielle Schlussformel ist weniger formalisiert und bezieht sich auf den Inhalt der Urkunde, deswegen gibt es keine einheitliche Übersetzung für „en foi de quoi“.

Eine ziemlich allgemeine deutsche Schlussformel wäre z.B. ‚Vorstehende Niederschrift habe ich, der Notar, aufgesetzt und wie folgt eigenhändig unterschrieben.‘

Schöne Grüße

MM

Servus,

am altertümelnden, streng formalisierten Stil von französischen notariellen Urkunden und anwaltlichen Schriftsätzen kannst Du deutlich sehen, dass Google daran genau nix verändert. Die Schriftsätze von französischen Anwälten sind sprachlich so konservativ formuliert, dass man an den typischen phonetischen Rechtschreibfehlern erkennt, dass die Gehilfinnen, die sie schreiben, oft genug nicht verstehen, was sie da schreiben. Unter anderem gehört es zum guten Ton, den gesamten Schriftsatz, und mag er über drei oder vier Seiten gehen, in einem einzigen Satz zu formulieren. Da kommt die Tante Google schon lang nicht mehr mit, weil sie als Anglophone glaubt, außer Subjekt - Prädikat - Objekt wäre in einem Satz für gar nichts anderes mehr Platz.

Aber auch die deutschen Notare werden den Deubel tun und sich von Tante Google irgendwelche Vorschriften machen lassen.

Schöne Grüße

MM

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Das war eher weniger Google als ein von der EU bezahlter Dolmetscher oder Übersetzer, der sich eine besonders tolle Formulierung einfallen lassen wollte.


„zu Urkund dessen“ ist vollkommen
richtig und u. a. auch die Formel mit der die Bundesrepublik Staatsverträge, wie z. B. die Verträge der Europäischen Gemeinschaften, unterzeichnet hat.

Gruß
Christa

Servus,

bei Google oder mutmaßlich noch einer schlimmeren „Übersetzungsmaschine“ abgetippt haben die, deren völlig missratener Unfug leider durch die Filter von linguee gerutscht ist, wo sonst recht brauchbare Sachen zu finden sind - außer in diesem Fall:

Im Glauben, von denen die Bevollmächtigten diese Erklärung unterzeichnet haben und deren dazugehörigen Dichtungen angebracht.

Hammahammahaat!

Schöne Grüße

MM

Hallo

das ist kein Übersetzungsfehler!

Ich bin da auch schonmal drüber gestolpert: in einer mir bekannten Übersetzung des schweizer Bundesbriefes (Original in Latein) gibt es diese Floskel - also kein Google-Quatsch und auch keine Neuerfindung.
Wenn man über die Buchsuche bei google geht, findet man auch Texte (oft Beschlüsse und Befehle von Regierenden und Befehlsgebern, Äbten etc. ) aus dem 18. Jahrhundert mit diesem Satz, es scheint ganz normales Juristendeutsch.

In Texten , die es auf deutsch und französisch gibt, wie alle EU-Texte zB hier, wird bei „zu Urkund dessen“ an gleicher Stelle im französischen text „En foi de Quoi“ verwendet.

Gruss, Sama

Hallo Sama,

der Unterschied ist eben, dass „en foi de quoi“ auch jetzt im 21. Jahrhundert noch alles, was jemand öffentlich beurkunden lässt, ausgefertigt wird. Wenn ich dem Nachbarn einen halben Meter von seinem Hausgarten abkaufe, damit ich meine Garagenzufahrt verbreitern kann, wird ein deutscher Notar heute nicht mehr „zu Urkund dessen“ ausfertigen, die Formel wird nur noch im zwischenstaatlichen Rechtsverkehr verwendet, nicht mehr im bürgerlichen.

Die Schlussformel einer notariellen Urkunde im Deutschen generell mit „zu Urkund dessen“ wiederzugeben wäre zwar nicht eigentlich falsch, weil diese Formel weiter keine Bedeutung hat und daher mit dieser Übersetzung auch nicht sinnentstellend wiedergegeben wird, aber richtig ist es auch nicht, eben weil die deutsche Übersetzung dann den Eindruck erweckt, der Notar habe eine unüblich gestelzte Schlussformel verwendet, die sonst dem diplomatischen Verkehr vorbehalten ist.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Danke für die Antworten, jetzt ist es mir klar.
Ich habe gestern auch mal meine Mutter (Französin) gefragt, die zwar keinerlei juristischen Hintergrund hat, sie würde es mit: „zur Beglaubigung dessen“ übersetzen.

Der Kontext ist ein haitianisches Dokument (Amtssprache Französisch), das einen Gerichtsbeschluss beurkundet.

Dieser Kommentar ist die beste Antwort, finde ich. Jetzt verstehe ich es auch ganz und gar. Vielen Dank dafür!