Hallo, für das Elterngeld und für Elternunterhalt gibt es Einkommensgrenzen. Relevant ist das zu versteuernde Einkommen, heißt es - also in erster Linie das Gehalt. Aber wird dabei auch das Kapitaleinkommen (Zinsen, Dividenden, Aktien usw.) eingerechnet? Das hieße ja, dass man man den Zeitpunkt von Aktienverkäufen auch davon abhängig machen sollte, ob man gerade Elternunterhaltspflichtig sein könnte oder ob man Elterngeld beantragen möchte. Ist dem so?
Hallo,
die anzurechnenden Einkommensarten für die Berechnung des Elterngeldes finden sich in § 2 BEEG
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html
&tschüß
Wolfgang
Servus,
Nein, das ist in diesem Zusammenhang irrelevant.
Wenn Du gleich beim Einstieg in das Thema die Begriffe durcheinanderwirfst, kommst Du auf keinen grünen Zweig.
Nimm Dir mal Deinen letzten ESt-Bescheid und schau Dir an, was der Unterschied zwischen dem zu versteuernden Einkommen und
der um die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben verminderten Summe der positiven Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes sowie Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes, die im Inland zu versteuern sind und die die berechtigte Person durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum nach § 2b oder in Lebensmonaten der Bezugszeit nach § 2 Absatz 3 hat.
ist.
Schöne Grüße
MM
Danke für die Antwort! Demnach spielen für die Frage, ob man Elterngeld bekommt, weder Einnahmen durch Vermietung/Verpachtung, noch Zinsen, Dividenden oder Aktiengewinne eine Rolle. Habe ich das korrekt verstanden?
Die Aussage war nicht von mir.
Das Bundesfamilienministerium schreibt zum Beispiel
Die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende liegt für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen
Sehr verwirrend, diese widersprüchlichen Angaben.
Beim Elternunterhalt hab ich auch widersprüchliche Informationen gefunden. Es scheint als wäre korrekt, dass dort auch Kapitaleinkünfte mit eingerechnet werden.
Andererseits hat die geschickte bzw. strategische Wahl der Steuerklasse Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.
Wieso verwirrend und widersprüchlich?
Ich habe jetzt mal einen anderen Teil hervor gehoben. Wird Dir der Unterschied deutlicher?
Verwirrend finde ich, dass mal das zu versteuernde Einkommen erwähnt wird und mal andere Zahlen.
Dass die Einkommensgrenze je nach Geburtszeitpunkt unterschiedlich ist, ist soweit klar. Aber danke
kommt von dem (mal wieder) verräterischen Passiv. Wer „erwähnt“ das? Und wo im BEEG ist vom zu versteuernden Einkommen die Rede?
Schöne Grüße
MM
Nun, die Aussage ist
Die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende liegt für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen […]
Die Aussage stammt vom Bundesfamilienministerium (!). Die gegenteilige Aussage stammt vom User Aprilfisch.
Und zur Frage
Und wo im BEEG ist vom zu versteuernden Einkommen die Rede?
Im §1 Absatz 8:
Ein Anspruch entfällt, wenn die berechtigte Person im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Einkommen nach § 2 Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes in Höhe von mehr als 175 000 Euro erzielt hat.
Und den § 2 BEEG, den Dir @Albarracin freundlicherweise unter die Nase gehalten hat, konntest oder wolltest Du nicht lesen?
Findest Du Deinen Ton angemessen?
@Albarracin hatte freundlich auf meine Frage geantwortet, ich habe ihm wiederum geantwortet. Und Du fragst mich, ob ich nicht lesen kann?
Meine Frage handelte von Einkommensgrenzen, wenn man in der Zukunft Elterngeld beantragen möchte. Es ging nicht um die Höhe eines Elterngeldes, wenn man es in der Vergangenheit bereits beantragt hat.
Ja.
Weil Du eine Banalität durch Verquasen zu einem Mysterium aufbläst.
Ist aber keines.
Und wird auch durch Wortwolken wie
keines.
Merkst Du was?
Hier bekommst Du nur das übliche überhebliche Geschwurbel als Antwort.
Such Dir am besten ein anderes Forum für Deine Frage.
Servus,
macht es dabei viel aus, dass diese bereits reichlich und unbemessen beantwortet ist?
Glück auf!
MM