Zu viel bezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Wie u. wann erhalte ich sie zurück?

Hallo,
ich komme mit meinem Problem nicht weiter. Wer kann helfen??

Von meiner normalen Altersrente und meiner Tätigkeit als Angestellter überweisen die Rentenversicherung und der Arbeitgeber jeden Monat jeweils meine gesetzlichen festgelegten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe. Insgesamt werden somit 2015 Beiträge mehr als 60.000 €/Jahr Rente und Gehalt erhoben. Nach meiner Information muss ich aber nur Sozialversicherungsbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 49.500,00 €/Jahr zahlen. Wie ist hier die gesetzliche Regelung? Wann und wie erhalte ich die zu viel bezahlten Beiträge zurück? Herzlichen Dank im Voraus!!!

Hallo,

kannst du mal bitte so schreiben, dass man dich auch versteht? Wieso beziehst du „normale Altersrente“ und hast eine Tätigkeit als Angestellter und wirst zum 28.02. arbeitslos und willst die 1,5 Jahre bis zur Rente mit 63 überbrücken, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
Was stimmt nun wirklich?

Gruß
Christa

Hallo,
du wendest dich an deine Krankenkasse - dir helfen dir weiter.
Gruss
Czauderna

Hallo,
evtl. richtige Antwort, nur die Frage passt nicht.
Gruss
Czauderna

Doch Gunther passt schon. Siehe hier:

So richtig blicke ich da auch nicht durch :wink:

Gesine

Den Satz, der mit „Wieso“ anfängt, habe ich irrtümlicherweise mit Punkt statt mit Fragezeichen beendet, es sollte aber eine Frage sein. :smile:

Hallo,
das meinte ich nicht, sondern die Frage - darauf passt die Antwort nicht.
Hier geht es doch um Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Gruss
Czauderna

Doch passt, wenn du dir mal den anderen Thread zu Gemüte führst.
Mal abgesehen davon finde ich die Fragestellung hochinteressant. Wie muss hier der AG verfahren? Bei Mehrfachbeschäftigung ist es kein Problem, aber bei Rente und sv-pflichtigem Einkommen? Würde mich schon interessieren, wie die Meldungen hier aussehen.

Gesine

Hallo, bitte nicht beide Fragen in einen Topf werfen. Die eine Frage betrifft mich und die andere Frage betrifft meinen Mann.

Danke für die Antwort. Ein Anschreiben an die KK wurde ignoriert. Wendet man sich per Telefon an die KK, landet man scheinbar an einer Hotline …
Ich wollte die Frage erst einmal hier stellen. Wahrscheinlich muss man eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen und die kostet Geld …

Dann schreibt man erneut an die Krankenkasse. Und zwar möglichst klar und deutlich um was es dem Mitglied eigentlich geht.
Es gibt es nicht, sie antwortet gar nicht !
Es mag etwas dauern.

Und die meisten Kassen haben auch regionale Geschäftsstellen wo man persönlich vorstellig werden kann.

Grundsätzlich ist aber der Arbeitgeber jetzt zuständig, die Überschreitung der Beiträge zu beachten. Er zieht dann nämlich weniger oder nichts mehr vom Lohn ab.

MfG
duck313

Nur zur Info:

Ein weiter Anruf bzw. Nachfrage bei der KK hat funktioniert. Die KK ist zuständig und zahlt das Geld problemlos am Jahresende zurück.

Danke an alle, die geantwortet haben!

Asta54

Hallo,
vielleicht hilft das weiter

§ 231 SGB V – Erstattung von Beiträgen

(1) Beiträge aus Versorgungsbezügen oder Arbeitseinkommen werden dem Mitglied durch die Krankenkasse auf Antrag erstattet, soweit sie auf Beträge entfallen, um die die Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen zusammen mit dem Arbeitsentgelt einschließlich des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts die anteilige Jahresarbeitsentgeltgrenze(1) nach § 6 Abs. 7 überschritten haben.

Absatz 1 geändert durch G vom 23. 12. 2002 (BGBl I S. 4637).

(2) 1 Die zuständige Krankenkasse erstattet dem Mitglied auf Antrag die von ihm selbst getragenen Anteile an den Beiträgen aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, soweit sie auf Beträge entfallen, um die die Rente zusammen mit den übrigen der Beitragsbemessung zugrunde gelegten Einnahmen des Mitglieds die Beitragsbemessungsgrenze(2) überschritten hat. 2 Die Satzung der Krankenkasse kann Näheres über die Durchführung der Erstattung bestimmen. 3 Wenn dem Mitglied auf Antrag von ihm getragene Beitragsanteile nach Satz 1 erstattet werden, werden dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die von diesem insoweit getragenen Beitragsanteile erstattet.
Gruss
Czauderna

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Dann sollst du auch nicht Fragen in der ich-Form schreiben, die zwei unterschiedliche Personen betreffen. Davon abgesehen, dass du den Hinweis, der beim Schreiben an dieser Stelle eingeblendet wird, vollkommen ignoriert hast. " Bitte stelle deine (steuer-) rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form.
Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte
dürfen aus rechtlichen Gründen diskutiert werden."
Dann kann es auch nicht zu missverständnissen kommen.

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Christa, danke für den Hinweis. Ich werde das in Zukunft beherzigen.
Ich bin hier noch nicht so lange dabei, so dass schon mal ein Fehler passieren kann.
Schönen Abend!!!

Hallo Czauderna, :thumbsup:
herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Das hilft weiter!!
Schönen Abend!!
Asta54