Zu viel gezahltes gehalt zurück zahlen

hallo
ich habe folgendes problem.
mein arbeitgeber hat mich vor zwei jahren in eine falsche gehaltsstufe eingestuft.(2008) seitdem hab ich etwa 150 € pro monat mehr verdient als ich eigentlich sollte.jetzt wurden die gehaltstufen wieder neu berrechnet.dabei ist der geschäftsstelle aufgefallen das ich die letzten 2 jahre zuviel gehalt bekommen habe.mittlerweile hab ich die gehaltstufe erreicht in der ich vor 2 jahren irrtümmlicherweise eingestuft worden bin.trotzdem verlangt jetzt die geschäftsleitung das ich bis jahresende etwa 3000€ zurückzahlen soll. das kann ich aber nicht.so viel geld hab ich nicht auf schlag.das kann doch nicht sein das ich jetzt für deren fehler büßen soll.die können doch nicht 2 jahre zuviel zahlen und dann alles auf schlag zurück haben wollen.auf raten zahlungen lassen die sich auch nicht ein.was soll,oder kann ich machen? ich bin für jede antwort dankbar
mfg

Hallo, das ist ärgerlich. Ich habe mal gegoogelt und folgende sachkundige Person aufgetan:Rechtsanwalt Wolfram Geyer Renatastr. 40, [80634] [München], Tel:
0171/6132015, Fax: 089/30767894
[Arbeitsrecht], [Erbrecht], [Familienrecht], [Mietrecht], [Vertragsrecht], [Kaufrecht], [Zivilrecht]
Übers Netz kannst Du Deinen konkreten Fall vortragen und er kann dir Auskunft geben. Soweit ich das ersehen konnte, kostenlos.
Viel Erfolg

Hallo nochmal. Hab nochmal nachgedacht und mein aktueller Wissenstand lautet wie folgt: Zu viel gezahlte Bezüge sind nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über die Verpflichtung zur Herausgabe bei ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) zurückzuzahlen. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung entfällt jedoch, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr bereichert ist (§ 818 Abs. 3 BGB). Der Wegfall der Bereicherung ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die zu viel gezahlten Bezüge im Rahmen seiner Lebensführung verbraucht hat. Der Anspruch auf Rückzahlung bleibt jedoch bestehen, wenn der Arbeitnehmer den Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung oder die Fehlerhaftigkeit der Zahlungsgrundlage kannte oder nachträglich erfuhr.

Bezüge im vorstehenden Sinne sind alle wiederkehrenden und alle einmaligen geltlichen Leistungen, wie beispielsweise Vergütung, Lohn, Urlaubsvergütung, Urlaubslohn, Krankenbezüge, etc. Bei der Verjährungsfrist bin ich mir nicht ganz sicher - das sind glaube ich 2 bzw. 3 Jahre. Die Kontaktmöglichkeit eines Anwaltes habe ich Dir ja schon gesandt (gestern) auf die Schnelle.

Hallo Ratsuchender,
hast Du gewusst, dass Du falsch eingestuft worden bis? Dann hätte man es damals schon klären sollen. So etwas fällt immer irgendwann auf. Dein Arbeitgeber kann aber nicht erwarten , dass das Geld in eins zurückgezahlt wird. Also sollte sich eine Rückzahlungsvereinbarung arrangieren lassen. Da Du dort doch weiter arbeitest, sollte es eine Einigung geben. Viel Erfolg
Circan

Hast du vertraglich von dem überzahlten Lohn gewusst? Oder hast du von dieser monatlichen Mehrzahlung nichts gewusst? Falls das Wissen da war, bist du verpflichtet gewesen die Lohnbuchhaltung von dieser Überzahlung zu unterrichten! D.h. im Klartext du musst sofort zurückzahlen. Hast du nichts davon gewusst ist es sogar nach 2 Jahren so, dass du Gewohnheitsrecht hast u. dir diese Mehr- bzw. Überzahlung zusteht u. du diese nicht zurückzahlen musst.

Gruß Katharina

Hallo, nein das ist auch nicht ihr Fehler, denn sie können ja nicht wissen, welche Gehaltsstufe ihnen zusteht. Einfach zu einem Anwalt gehen und das klären. Denn bei über 2 Jahren ist das nun schon korrekt, dass ihnen das zusteht. LG.

Moing,
ich würde dir raten zu einem Anwalt zu gehen.
mfg

Hallo,

wenn Dein Netto durch die Aktion unter die Pfändungsfreigrenze sinkt, ist sie gar nicht zulässig. Grundsätzlich hast Du als Arbeitnehmer auch eine Sorgfaltspflicht und hättest bei einer Überzahlung den Arbeitgeber benachrichtigen müssen.
Schlag dem Arbeitgeber doch einfach eine moderate Lösung, bei der Du monatlich über sechs Monate ratierlich den Überzahlungsbetrag zurückführst …