Hallo Community,
ein AN, der im Schichtdienst arbeitete, hatte sich auf eine Stelle im Tagdienst beworben, die Zusage bekommen, den Vertrag aber nicht unterschrieben, weil erst aus dem vorgelegten Arbeitsvertrag die vom AG festgelegte Vergütung bekannt wurde und dem AN diese für die spezielle Tätigkeit der vEFK zu gering war. Organisatorisch war die Schichtstelle nicht mehr verfügbar und so besetzte der AN die Tagdienststelle ohne Vertrag und ohne schriftliche Festlegung der Vergütung und ohne Benennung zur vEFK. Mündlich gab der AG bekannt, dass er die Vergütung auf die Tagdienststelle anpasst, mit dem Wissen dass der AN die Benennung zur vEFK verweigert.
Nun (nach fast 1 Jahr) sagt der AG zum AN, dass zu viel Geld bezahlt wurde, weil er dachte, dass die Tätigkeit als vEFK ja bereits ausgeführt wurde. Er zeigt nun an, das (seiner Meinung nach) zu viel gezahlte Gehalt (ca 200,- Brutto / Monat) zurück zu fordern.
Wie seht Ihr den Fall ?
Vielen Dank, LG Sven.
Frage von Arbeitsplatz verschoben nach Arbeitsrecht
MOD Pierre