Hallo Pauli,
Ich bin bei meiner privaten Krankenversicherung für dieses Thema zuständig und habe die Beckenbodengymnastik als Krankengymnastik (KG) eingestuft. Die Übergänge zwischen KG und Übungsbehandlung sind nämlich nicht so genau definiert. Im Groben kann man sagen, dass bei der KG eine Mitwirkung des Therapeuten bei der Durchführung notwendig ist, was bei den Bewegungsübungen nicht so der Fall ist. Insgesamt ist die KG auch umfangreicher und dauert länger.
Auf jeden Fall ist aber die KG bei Inkontenz schon in der GKV das vorrangige Heilmittel, weswegen ich auch denke, dass das auch regelmäßig als KG durchgeführt wird.
Die 10,20 € sind der Satz der Beihilfe ab 2019 (für die KG sind das 25,70 €). Die Erstattungshöhe hängt natürlich dann vom jeweiligen Tarif ab.
Eine Gebührenordnung für Physiotherapeuten gibt es bei Privatepatienten nicht und die Rechnungsstellung ist hier frei. Was erstattet wird, legt dann der jeweilige Tarif fest. Insofern ist die GebüTH eher ein Wünsch Dir was, wobei die Steigerungsfaktoren dann auch noch so tun sollen, als wär das so was wie bei der GOÄ/GOZ.
Der Hinweis „Einige private Krankenkassen versuchen womöglich, die Ihnen entstandenen Kosten gar nicht oder nicht in voller Höhe zu erstatten.“, ist daher eigentlich schon eine Frechheit an sich. Genauso wie wenn man sagen würde „Einige Physiotherapeuten versuchen womöglich, sich an Privatpatienten übermäßig zu bereichern“.
Schöne Grüße!
Bernhard