Zuflussprinzip Jobcenter

Hallo,
ich habe am 01.08. eine neue Arbeit angefangen, hatte dieses auch beim Jobcenter angemeldet.
Anfang August habe ich noch eine Zahlung vom Jobcenter erhalten.
Jetzt hat der Arbeitgeber das Gehalt am 31.08. bereits überwiesen und jetzt bekam ich Post vom Jobcenter und soll das letzte Geld zurückzahlen.
Hätte der Arbeitgeber einen Tag später gezahlt hätte ich nichts zurückzahlen müssen, wurde mir auf Nachfrage beim Jobcenter gesagt.

Gibts es für sowas keine Toleranzen oder kann man rechtlich dagegen vorgehen?

Hallo,

hab ich Dich richtig verstanden: Du hast für den Monat August 2x Geld bekommen (ein mal von der Agentur für Arbeit und ein mal vom neuen Arbeitgeber) und willst rechtlich dagegen vorgehen?

Richtig, denn das Gehalt kam bereits am letzten Tag des Monats und von dem Geld musste ich im September leben.

Hast du ALG 1 oder ALG 2 erhalten? ALG 2 wird im voraus am Monatsanfang gezahlt, ALG 1 rückwirkend am Anfang des Folgemonats. D.h. bei ALG 2 wäre die Rückzahlung korrekt.

Wenn es ALG 1 war, hat er am 2. August das Geld für Juli bekommen.

Ja, aber nicht vom Jobcenter, sondern von der Bundesagentur für Arbeit.

Die Fakten erscheinen mir etwas verschwommen.

Lohn bekommt man in wahrscheinlich 99,9% der Fälle rückwirkend. Also hat bei Dir 99,9%ler der AG alles richtig gemacht oder steht in Deinem Arbeitsvertrag, dass Dein Lohn im Voraus gezahlt wird?
ramses90

Er fragt wohl eher danach, ob das Jobcenter/die Agentur für Arbeit (unklar) mit der Rückforderung richtig gehandelt hat.

Ich weiss, damit:

legt er aber zu Grunde, dass seiner Meinung nach der Ag genuasogut am 1. hätte überweisen können und das ist falsch, deswegen mein Einwand.
Zuzdem wissen wir immer noch nicht ob ALG 1 oder ALG2
ramses90

Servus,

im Fall ALG 2 wird nicht berücksichtigt, für welchen Zeitraum ein Zufluss ist, sondern in welchem Zeitraum er zufließt. Es hätte völlig genügt, den Lohn am 1. des Folgemonats zu überweisen, um die doppelte „Vergütung“ für August ganz legal behalten zu können.

Technisch ist das allerdings nicht so einfach, weil Löhne und Gehälter in der Regel als Sammelüberweisung bezahlt werden, bei der man nicht willkürlich einzelne Beträge und Empfänger aus dem Datensatz „herausnehmen“ kann. D.h. @West456 hätte hier so oder so wohl keine Chance gehabt, seinen Lohn separat einen Tag später zu erhalten, auch wenn er dran gedacht hätte, seinen Arbeitgeber um eine Überweisung einen Tag nach Fälligkeit zu bitten.

Wenn es sich um einen Betrieb mit wenigen Mitarbeitern handelt, in dem die Lohnabrechnungen nicht extern erledigt werden, wäre es ohne viel Aufwand möglich gewesen, den Augustlohn „unschädlich“ etwas später zu bezahlen.

Schöne Grüße

MM

Dies war die Antwort vom Jobcenter als ich nachgefragt habe wenn der Arbeitgeber einen Tag später gezahlt hätte.

Sehr geehrter Herr XXX,

laut Gesetz gilt das sogenannte Zuflussprinzip. Wird das Geld im August auf dem Konto gutgeschrieben muss es im August berücksichtigt werden, wäre es zum Beispiel am 01.09. gutgeschrieben worden hätte es im September berücksichtigt werden müssen und Sie hätten nichts zurück zahlen müssen.

Hallo West456,

ja, das ist so.

Schöne Grüße

MM

daher auch meine Frage „Du hast für den Monat August 2x Geld bekommen“ … für, nicht im … Unterschied :wink:

Nein war ALG 2