Hallo zusammen,
Mal angenommen, die DB hat ein Bauvorhaben. Dafür findet eine Aussen-Besichtigung der anliegenden Häuser zur Beweissicherung statt. Dabei stellt die Bahn, bzw. Deren beauftrage Firma,außen an einem Haus einen Riss fest.
Nun verlangt die Firma Zugang zu den Wohnräumen zur Innenraum Besichtigung.
Die beauftrage Firma gibt jedoch zur Terminwahl nur Termine in der Arbeitszeit der Bewohner an.
Darüber hinaus haben die Mieter starke Bedenken Fremde während der Pandemie ins Haus zu lassen.
Muss der Firma Zugang gewährt werden? Muss man die Termine der Firma hingenommen werden? Kann der Mieter ggf. Lohnausfall für den Tag geltend machen?
Mit freundlichen Grüßen
DjTrulla