Zugang zur Wohnung durch Handwerker

Hallo zusammen,

Ich wohne in einer Mietwohnung. Nun soll der Kableanschluss erneuert werden (ich wusste nicht mal, dass wir so was haben, aber da ist tatsächlich ein Buchse :wink: )

Die Ankündigung kam nun eine Woche vorher, Anwesenheit wird von 8:30-13:00 verlangt. Leider kann ich an diesem Tag nicht, da ich da 2-3 Tage dienstlich nicht da bin. Ein Alternativtermin wird mit dem netten Satz
„Aus technischen Gründen können individuelle Terminwünsche nicht berücksichtigt werden.“ direkt verhindert.

Das übliche: Da ich erst ein paar Monate hier wohne und keinen der Nachbarn kenne, werde ich definitiv keinen Schlüssel an völlig Fremde Personen geben …

Fragen:

  • Welche Vorlaufzeit braucht eine solche Ankündigung?
  • Muss ich auf den Termin eingehen?
  • oder muss hier auch der Mieter berücksichtigt werden? (mein Grund ist ja nicht willkürlich)
  • Welche Zeitspanne darf ein Handwerker/Hausverwaltung/Vermieter als Anwesenheit generell vorschreiben? (sind immerhin auch 4,5h)
  • Darf er das Zeitfenster legen, wie er möchte?
  • Ich gehe bisher davon aus, dass ich Gegenvorschläge machen kann und diese berücksichtigt werden müssen. Was für Rahmenbedingungen müssen dabei beachtet werden?

Vielen Dank für eure Hilfe
Markus

Hallo Plantago,

Hier meine Enschätzung:
1 Woche ist ok, sei froh, dass es nicht weniger ist.
Wenn du nicht zu Hause bist und niemandem den Schlüssel geben kannst, musst du nicht auf den Termin eingehen, man sollte aber 2-3 Alternativtermine anbieten, bzw. mit dem Kabel-Techniker direkt Kontakt aufnehmen. Meistens wahrscheinlich tauscht er nur die Dose in der Wand aus, und dauert nicht lange.
Wenn nicht du, sondern z.B. der Vermieter diese Erneuerung des Kabelanschlusses veranlasst hat, musst du auch keine Kosten tragen, wenn der Kabel-Techniker nochmal anrücken muss.
Das Zeitfenster geben die Techniker vor, da die immer mehrere Baustellen am Tag haben und nicht genau wissen wie schnell sie vorankommen.
Grüße C.R.G.

Hab keine Ahnung :wink:
Bin mir aber zu 99% sicher dass Sie sich vor dem Termin nicht fürchten brauchen, d.h. die Forderungen nicht zulässig sind.
Würde dem Mieter anrufen und ihm mitteilen dass der Termin nicht eingehalten werden kann.
Wenn er uneinsichtig reagiert nicht in einen Streit verwickeln lassen und den Termin mit Angabe des Grundes ablehnen und einen Alternativtermin anbieten.

Gruß
David

Hallo C.R.G

danke für Deine Einschätzung, so ähnlich hatte ich das vermutet, aber leider nichts konkretes gefunden.

Alternativtermine sind ja kein Problem, und Anrufen werde ich natürlich auch. Will ja kein Streit, nur geht der Termin leider nicht.

Ich hoffe mal, die Handwerker sind auch einsichtig und man einigt sich schnell auf einen für alle tragbaren Termin.

Viele Grüße
Markus

P.S: da solche Sachen doch recht oft auftreten (nicht nur bei mir) würde ich mich (oder andere sich) auch sehr über Links auf Urteile oder Gesetze freuen. BGB § 554 gibt leider nicht genug her. Die Frage, wie groß das verlangte Zeitfenster sein darf hat bei einer Heizungsablesung auch schon mal für Ärger gesorgt (damals der ganze Tag, 8h, ging aber nach dem zweiten, dann etwas unfreundlicheren Telefonat dann auch plötzlich zu einer definierten Zeit)

hallo markus,

puh… ich kenn das nur so, dass ein alternativtermin evtl. mit kosten verbunden ist aber das kenn ich nur von heizungsablesern oder so. an der zeitspanne kann man nichts ändern, techniker sind da leider so aufgestellt. eine woche vorlaufzeit finde ich aber sehr kurz, hier kannst du sicher etwas mehr erwaqrten. dass man auf deine terminpläne rücksicht nehmen wird glaube ich nciht. aber wie das rechtlich aussieht habe ich ehrlich gesagt keine ahnung. sorry da kann ich nur mit meinem eigenen rechtsempfinden antworten.

Vg

Hallo,

sorry, ich bin blutiger Laie und kann überhaupt keine rechtlich verbindliche Auskunft geben. Frag doch mal beim Mieterschutzbund nach.

Viel Erfolg!

Hallo,
die Frist sollte angemessen sein. Man geht so von 10-14 Tagen aus.
Dann muss aber der Zutritt gewährt werden. Da diese Arbeiten garantiert nicht 2-3 Tage in Deiner Wohnung andauern würden, schlage ich vor,direkt den Kontakt mit der ausführenden Firma zu suchen und genau abzusprechen, wann die rein müssen. Ich gehe mal davon aus, dass ein neues Kabel gelegt und eine neue Dose montiert werden soll. Das wird nicht länger als 3-4 Stunden dauern.
Auf Grund der Kürze der Ankündigung, würdeich auch mit dem Vermieter reden und ihmsagen, wenn er nicht einlenkt, muss er für den Verdienstausfall aufkommen. Da kriegen die meisten kalte Füße und suchen den Kompromiss. Du wirst den Anspruch sicherlich nicht durch bekommen, aber manchmal wirkts.
Übrigens, wenn der Vermieter, die Arbeiten als modernisierungswirksame Leistung als Mieterhöhung geltend machen will, nicht akzeptieren!

Hallo Markus,

sorry, aber wegen solcher - aus meiner Sicht - Kleinigkeiten zu streiten erscheint mir unnütz.

Absagen und mehrere Erstztermine vorschlagen, gut ist.
Eine gewisse Zeitspanne muß m.E. schon eingeräumt werden.

Gruß
Sebastian

hallo plantago,
sind viele fragen, die ich versuche zu beantworten, nachdem ich ein wenig gegoogelt habe.
zu 1.) Vorlaufze3it muss angemessen sein, d.h. je nach umstand. rohrbruch bspw. duldet keine 14 tage vorlaufzeit. bei dir könnte eine woche ausreichend sein.
zu 2.) der termin muss nicht unbedingt eingehalten werden. vermnieter muss auf ihre belange rücksicht nehmen und alternativvorschlag akzeptieren. dies muss schriftlich erfolgen mit vorgabe von 2 bis 3 ersatzterminen.
zu 3.) zeitspanne denke ich ist abhängig von den zu erledigenden arbeiten da kann ich nichts zu sagen
zu 4.) wie 3; hängt wahrscheinlich mit der terminplanung des handwerkers zusammen; ggf. bei meldung eines ersatztermines auch uhrzeit vorschlagen
zu 5.) ersatztermin muss halt schriftlich begründet werden. in deinem fall dürfte es kein problem werden.
und wenn du nicht da bist, darf der vermieter nicht in deine wohnung. hausfriedensbruch!

gruß schnueffel

Hallo Markus,
das benannte Zeitfenster der Firma ist absolut in Ordnung und auch die Vorankündigungs-Zeit ist okay.
Wenn Sie absolut niemanden finden, der in dieser Zeit in Ihrer Wohnung sein kann, muss die Firma natürlich einen anderen Termin akzeptieren, allerdings nur einen weiteren. Wenn Sie im Krankenhaus wären ,wäre ja auch keiner da. Doch davon sollte man nicht ausgehen. Vielleicht findet sich in Ihrem priv. Bekannten-Verwandten-Bereich doch eine Vertrauensperson für den Schlüssel, was die beste Lösung für alle wäre.
Insgesamt wundert es mich, dass überhaupt jemand in die Wohnung muss. Es werden derzeit bei fast allen Mietwohnungen wg.der Digitalfernseh-Umstellung die Anschlüsse verändert. Allerdings wird das -so kenne ich es- von der Hauptanlage im Keller d.Hauses durchgeführt, dazu muss man nicht in die Wohnung. Erkundigen Sie sich bitte genau, warum da jemand rein muss…Und erfragen Sie auch bei Ihrem Vernieter, ob diese Maßnahme beim Vermieter bekannt ist! Es gibt viel unglaubliche Dinge, die nicht reell sind.
MfG Waldi 64

Hallo Markus,
leider kann ich Dir hierzu nichts sagen.
So leid es mir tut. Würde mich aber auch sehr interessieren, wie sich das tatsächlich verhält.
ich würde im Zweifelsfall auf jedenfall einen Anwalt kontaktieren und Fragen, denn eine Anwort auf solch eine Frage kostet in aller Regel noch nciht einmal etwas.
Lieber gruß
Daylighter

Hallo,
ganz eindeutich lässt sich diese Frage nicht beantworten. Das Gesetz gibt auf die Frage, wie genau der Vermieter einen Termin mit seinem Mieter zu vereinbaren hat, keine Antwort. Es handelt sich hier um das sogenannte „Richterrecht“ also die aktuelle Rechtsprechung, an der man sich orientieren kann.
Auf folgender Internetseite kann man einiges dazu lesen:
http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,530,-begehung…

Lieber Rat suchender!
Als Mieter ist man nicht berechtigt eine Modernisierung abzulehnen und um eine solche handelt es sich wohl. (§554 BGB) Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestfrist für die Ankündigung der Handwerkerleistungen, Dauer und folgende Mieterhöhungen in Textform, das sind 3 Monate (§ 554,3 BGB). Sie können evtl. unter Zuhilfenahme eines Anwaltes wegen Verletzung des § 554,3 dagegen vorgehen.
Eine gütliche Vereinbarung mit Ihrem Vermieter wäre hier unumgänglich. Die Handwerkerfirma muss unter den genannten Umständen einen anderen Termin vorsehen.
Das ist meine Meinung, aber vorsicht, Richter denken oft anders!
Mit Grüßen Großer Sucher

Sorry,
das ist ein sehr komplexes Thema und dazu habe ich leider keine Antwort.

Gruss
Wolles

Hallo,

das sind sehr viele Fragen auf einmal…

Mein Wissensstand ist ähnlich deinem:

Wenn ein Termin nicht paßt, kenne ich es auch so, dass man Gegenvorschläge machen kann bzw. sich ggf. mit den Handwerkern abstimmt. Irgendwie sollte man sich dann doch gütlich einigen können…

Auf keinen Fall bist du verpflichtet, dem Vermieter oder den Handwerkern deinen Wohnungsschlüssel auszuhändigen…

Nun ja, und dann weiß ich leider auch nicht weiter - soll heißen: deine speziellen Fragen zu Ankündigungsfristen, Festlegung der Zeitspanne für die entsprechenden Arbeiten etc. kann ich leider nicht beantworten.

Sorry, das ich nicht viel weiterhelfen konnte…

MfG schoerschi

Hallo!

Ganz so einfach geht das nun nicht.

Wer hat denn den „netten“ Satz gebracht? Die Firma oder der Vermieter?
Der Vermieter kann einen nicht verpflichten, den Schlüssel an fremde Personen abzugeben.

Besser wäre es vom Vermieter, er würde alle Mieter zusammenkommen lassen und man würde dann einen Termin mit allen absprechen. Leider ist das vielen Vermieter zu viel.

Das es aus technischen Gründen nicht möglich ist, einen Haushalt auf einen anderen Termin zu legen, kann ich mir bei dieser Angelegenheit aber durchaus vorstellen.

Gruß Ina