Hi @Apoc194,
mir ist zweimal schon so etwas passiert.
Einmal habe ich auf einer öffentlichen Straße geparkt, in der man mit der Schnauze Richtung Gehweg geparkt hat und die Parkplätze entsprechend nebeneinander angeordnet waren. Vor meiner Motorhaube befand sich ein Baum, rechts von mir hatte jemand mit einigermaßen akzeptablem Abstand geparkt. Aber links von mir hat mich ein Kleinbus richtig krass zugeparkt. Offenbar beim Einparken eine enge Kurve genommen und stand dann so mit seinem Hinterteil schräg auf meinem Parkplatz, dass ich unmöglich rausfahren konnte (vor mir der Baum, hinter und links von mir der Kleinbus).
Ich habe die Polizei gerufen, den Fall geschildert. Die sind gekommen, haben anhand des Nummernschildes eine Halterabfrage gemacht und versucht, die Besitzer ausfindig zu machen. Als das nicht gelang, haben sie einem Abschleppdienst gerufen und den Kleinbus etwas nach links versetzen lassen.
Davor und danach haben sie zur Beweissicherung Fotos gemacht. Die Rechnung ging an die Halter des Kleinbusses.
Die Begründung der Polizei war: Das ist Nötigung. Und da eindeutig ersichtlich war, dass der Kleinbus nach mir eingeparkt hatte, war auch klar, dass er Schuld hatte.
Beim zweiten Mal habe ich abends am Strassenrand geparkt und am nächsten Morgen war ich quasi Stoßstange an Stoßstange zugeparkt, sowohl vorne als auch hinten. Keine Chance rauszukommen.
Habe die Polizei gerufen. Die kam und meinte, das wäre jetzt blöd gelaufen. Denn ich könnte ja nicht beweisen, welcher der beiden Wagen mich tatsächlich zugeparkt hatte - also zuletzt eingeparkt hätte.
Immerhin haben sie wieder eine Halterabfrage gestartet und einen der beiden Fahrzeughalter ausfindig gemacht. Sie haben bei ihm geklingelt und ihn freundlich gefragt, ob er so nett wäre, seinen Wagen etwas zurückzusetzen, damit ich rausfahren könnte. Das hat er dann auch getan.
Beide Male so geschehen in München.
Ich habe dabei gelernt: Es ist wichtig, dass man beweisen kann, wer einen tatsächlich zugeparkt hat. Seitdem mache ich nach dem Parken Fotos von den Autos vor und hinter mir (u.a. auch wegen eines Parkremplers mit Fahrerflucht). Und die Polizei hilft einem nur dann, wenn das auf öffentlichen Strassen passiert. Auf privatem Grundstück ist man aufgeschmissen.
Eventuell kommen also weder Polizei noch Ordnungsamt, weil sie davon ausgehen, dass Du nicht beweisen kannst, welches der Autos Dich tatsächlich zugeparkt hat?
Schöne Grüße
Stefanie