Moin,
aus gegebenem Anlass musste ich mich heute mal wieder fragen, wie weit man eigentlich gehen (bzw. fahren) darf, wenn einem durch Zweite-Reihe-Parker sein Auto eingekesselt wurde. Wird es dann toleriert, wenn man vorsichtig über den Bürgersteig bis zur nächsten Toreinfahrt rangiert (liefe für meine Begriffe über rechtfertigenden Notstand) oder bliebe einem tatsächlich nur, den Blockierer abschleppen zu lassen, was einem logischerweise ein dickes Zeitproblem bescheren würde? Wer würde die Kosten dann dafür übernehmen?
MfG,
Marius