Guten Tag an die Gemeinschaft,
Frage zum Zugewinnausgleich
Sachverstand:
Zugewinngemeinschaft 2017, nach 30 Jahren Ehe, im Zuge der Scheidung, vor Gericht beendet.
Scheidung Dez. 2021 immer noch nicht ausgesprochen.
Expartner hat der Scheidung widersprochen.
Expartner ist, vor Scheidung, im Dez. 2021 verstorbenen.
Zugewinnausgleich wurde, bis zum Todestag, streitig, ergebnislos, verhandelt.
Die Scheidung wurde, aufgrund des Todes, als erledigt betrachtet. Überlebender ist Witwer.
Frage:
Steht den erbberechtigten Kindern ein Zugewinnausgleich, aus der Zeit vor 2017, als Erbe, des verstorbenen Ehepartnern, zu oder ist der Anspruch, auf Zugewinnausgleich, mit dem Tod, komplett erloschen?
Falls die Kinder erbberechtigt sein sollten und der überlebende Partner enterbt wurde, welcher Anteil muss ausgezahlt werden?
Eine spannende Situation.
Danke für Hilfestellungen oder Hinweise die weiter helfen können.
Gruss
Bemawe