Zugluft in der Wohnung?!

Hallo zusammen,

mich würde mal was zum Thema „Zugluft“ in der Wohnung interessieren:

Angenommen es würde in einer Wohnung eines Altbaus auf Grund einer alten und undichten Wohnungstür (z.B. keine Isolation am Rahmen, Briefschlitz, etc.) ziehen, inwiefern hätte da ein Mieter die Möglichkeit den Vermieter dazu zu bringen diesen Mangel zu beheben und welche Möglichkeiten hätte ein Mieter da was zu machen (Mietminderung, etc.), wenn sich der Vermieter querstellt oder sich nicht meldet?

Eine weitere Frage hat auch mit diesem Thema zu tun: Angenommen ein Mieter würde bei Vertragsabschluss mit dem Vermieter vereinbaren die in der Wohnung verlegten lackierten Holzdielen selber abzuschleifen. Nach getaner Arbeit stellt der Mieter fest, dass es durch die Spalte zwischen Fußboden und Fußleiste (entstanden durch das Abschleifen) hindurchzieht bzw. drunterwegzieht.
Könnte es in einem solchen Fall vielleicht sogar so sein, dass der Vermieter sagen könnte der Mieter habe einen Schaden angerichtet und muss dafür selber die Kosten tragen oder hätte der Mieter eine Möglichkeit auch hier den Vermieter was machen zu lassen, da Fußleisten nur Designelemente sind und ansich keine isolierende Funktion haben – die Ursache des Zuges liegt ja anzunehmender Weise nicht bei den Fußleisten sondern wahrscheinlich im Mauerwerk, da dieses irgendwo undicht sein wird, so dass es überhaupt zum Ziehen kommen kann.

Würde mich interessieren, wie ihr über solche Fälle denkt oder ob es vielleicht sogar schonmal auf Grund solcher Vorkommnisse zu Urteilen gekommen ist.

Beste Grüße,
Martin

Hallo

wer in eine Altbau-Wohnung einzieht kann sich sicher sein, dass es solche „Mängel“ geben kann. Den Vermieter kann man im Nachhinein nicht in die Pflicht nehmen. Tür kann man mit Tesamoll o.ä. selbst abdichten.

Wenn es aufgrund des abschleifens von Parkett ebenfalls zu „Zugerscheinungen“ kommt kann man auch hier den Vermieter nicht in Regress nehmen. Durch abschleifen wird Masse entfernt.

Man kann natürlich mit dem Vermieter reden.

Gruß

Ich würde das nicht so eindeutig wie Du sehen. Schimmel z.B. muss man auch in einer ALtbauwohnung sicher nicht tollerieren, zumindest dann nicht, wenn Ursache für den Schimmel kein Fehlverhalten des Mieters ist, wie z.B. falsches Lüften. Auch Zugluft muss man nicht hinnehmen, wenn diese sehr intensiv ist, denn man kann nicht davon ausgehen, dass es im Altbau automatisch stark zieht. Zu den abgezogenen Dielen würde ich sagen, wenn es vor dem Abziehen nicht gezogen hat und danach schon, dann muss der, der die Abziehaufgabe übernommen hat, sozusagen als Teil der Arbeit, auch die Zuguft wieder Abdichten.

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Hi Hendrik,

Schimmel z.B.
muss man auch in einer ALtbauwohnung sicher nicht tollerieren

wohl wahr, fragt sich nur, wie durch Zugluft Schimmel entstehen soll.

Gruß Ralf

Hi Martin,

sei froh, dass es zieht - da kann sich wenigstens kein Schimmel bilden. Abertausende von Mietern haben Ärger mit dem Schimmel, weil die neuen Fenster zu dicht sind.

Dass Zugluft durch das Abschleifen eines Parkettbodens entsteht, halte ich für ausgeschlossen. Beim Schleifen werden Zehntelmillimeter abgenommen. Oder hast Du etwa gehobelt?

Durchs Mauerwerk bläst jedenfalls nichts. Geh mal mit einer Kerze an den Fensterrahmen längs, die sind manchmal nicht sauber eingesetzt oder so alt, dass der Schwund Fugen entstehen lässt.

Altbau ist Altbau, manche Dinge muss man hinnehmen. Tesamoll kostet aber nicht die Welt.

Gruß Ralf

Hallo Ralf,
das mit dem Schimmel bezog sich auf einen Artikel, der kurz zuvor vom selben Autor verfasst wurde, aber wegen Individueller Fallformulierung geschlossen wurde. Da der Anfang und Hauptinhalt gleich war dachte ich dieser Artikel wäre mit dem ersten identisch und habe ihn nicht noch einmal gelesen. Das mit dem Schimmel hat er beim 2. posten wohl nicht mehr erwähnt. Er sagte zu den Problemen mit der Zugluft gäbe es Schimmel im Bad.
Naja muss ich wohl nächstes mal genauer lesen. :smile:

Gruß Hendrik

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Hallo Martin,

die Gerichte prüfen in solchen Fällen immer sämtliche Umstände. Sobald es sich um einen Altbau mit einer niedrigeren Miete handelt, besteht kein Anspruch auf Mietminderung.

Die Alternative wäre, dass der Vermieter Sanierungsmassnahmen durchführt und die Miete entsprechend in die Höhe geht.

Hallo Martin.

Zum Thema Zugluft:

Ich nehme an, dass die Problematik bei Vertragsschluss nicht gesehen
und entsprechend nicht besprochen wurde. Ein Ansprucch des Mieters
besteht deshalb reglmäßig nicht. Es sei denn, es wird die
Benutzbarkeit erheblich eingeschränkt, was kaum denkbar ist.
Ich hatte das Problem in meiner Mietwohnung: fast 1 1/2 cm Türschlitz
unten an der Eingangstür. Zog vor allem im Winter wie Hechtsuppe.
Erst mit Handtuch vor der Tür probiert, was auch einigermaßen half,
aber eben nicht der Hit war. Dann mit VM gesprochen. Angebot von mir:
ich organisiere den Schreiner, überwache die Arbeit und nehme sie ab,
VM zahlt die Verbesserung seines Eigentums. Auf diese Weise bekam ich
den Kältefeind (heisst wirklich so). Und ich bin top-zufrieden!
Machst Du es ohne Zustimmung des Vm auf Deine Kosten, beachte bitte,
dass Du in fremdes Eigentum investierst und NICHTS dafür bekommen
wirst!

Gruß - Jaschiii