Hallo zusammen,
mich würde mal was zum Thema „Zugluft“ in der Wohnung interessieren:
Angenommen es würde in einer Wohnung eines Altbaus auf Grund einer alten und undichten Wohnungstür (z.B. keine Isolation am Rahmen, Briefschlitz, etc.) ziehen, inwiefern hätte da ein Mieter die Möglichkeit den Vermieter dazu zu bringen diesen Mangel zu beheben und welche Möglichkeiten hätte ein Mieter da was zu machen (Mietminderung, etc.), wenn sich der Vermieter querstellt oder sich nicht meldet?
Eine weitere Frage hat auch mit diesem Thema zu tun: Angenommen ein Mieter würde bei Vertragsabschluss mit dem Vermieter vereinbaren die in der Wohnung verlegten lackierten Holzdielen selber abzuschleifen. Nach getaner Arbeit stellt der Mieter fest, dass es durch die Spalte zwischen Fußboden und Fußleiste (entstanden durch das Abschleifen) hindurchzieht bzw. drunterwegzieht.
Könnte es in einem solchen Fall vielleicht sogar so sein, dass der Vermieter sagen könnte der Mieter habe einen Schaden angerichtet und muss dafür selber die Kosten tragen oder hätte der Mieter eine Möglichkeit auch hier den Vermieter was machen zu lassen, da Fußleisten nur Designelemente sind und ansich keine isolierende Funktion haben – die Ursache des Zuges liegt ja anzunehmender Weise nicht bei den Fußleisten sondern wahrscheinlich im Mauerwerk, da dieses irgendwo undicht sein wird, so dass es überhaupt zum Ziehen kommen kann.
Würde mich interessieren, wie ihr über solche Fälle denkt oder ob es vielleicht sogar schonmal auf Grund solcher Vorkommnisse zu Urteilen gekommen ist.
Beste Grüße,
Martin