Hi wissende,
mein Vater hat seit ca. 2Mon.als Betreuer einen Rechtanwält. Er hat u.a. auch Vermögenssorge übernommen. Es ist bekannt, dass er darf den Zugriff auf alle Kontos etc. des Vaters haben. Gibt’s aber gar keine: Ich habe das Konto des Vaters ausgelost, wenn ich ihn ins Pflegeheim abgeben müsste. Ein sehr kleiner Monatsbetrag des Vaters habe ich auf mein Konto fließen lassen.
Wenn ein Betreuer auf Konto des Betreuten zugreift, ist normal. Er hat aber ohne meine Kenntnis sie Zugriff auf aller meine persönlichen Kontobewegungen etc. erhalten.
Ich habe bei meiner Bank angefragt, was soll das. Mir wurde beantwortet, dass vielleicht habe ich dem Betreuer mein Internetpasswort gegeben. Es ist ausgeschlossen. Er hat Zugang auf mein Konto erhalten, lange vor dem sie mich überhaupt erstmals gesehen hat, bzw. mit mir gesprochen hat.
Was tun?
Hallo,
diese spezielle Frage kann ich leider aus der Ferne nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an das Betreuungsgericht.
Gruß,
P.H.
Hallo Jumpingtree,
gehen Sie zu Ihrer Bank und lassen alle anderen Vollmachten von Ihrem Konto entfernen, ändern Sie Ihr Passwort beim Onlinebanking.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
tja, was tun? Leider bin ich kein Rechtsanwalt
und kann auch keine rechtlichen Auskünfte geben.
Vom Gefühl her: Ein Betreuer hat immer nur die Vermögenssorge für das Vermögen des zu Betreuenden. Auf Konto der Kinder kann er keinen Zugriff haben.
Solltest Du allerdings das Konto deines Vaters kurz vor Einrichtung der Betreuung aufgelöst haben, kann dies überprüft werden, da dieses Geld für die Finanzierung der Betreuung oder Unterbringungskosten herangezogen werden kann. Kenne mich aber hier nicht sehr gut aus. Frag auf alle Fälle nach.
Mein Rat: mit dem Betreuer/der Betreuerin einen Geprächstermin machen und nimm bitte jemanden als Zeuge mit.
Du kannst auch zum Vormundschaftsgericht gehen und dir dort eine Auskunft geben lassen.
Hoffe, ich konnte etwas helfen.
Viele Grüsse
Fragen Sie den Betreuer woher er die Daten hat.
Ihre Bank darf dem Betreuer keinerlei Auskunft geben.
Beschweren Sie sich bei dem Betreuungsgericht.