jeder,der eine person zur prostitution wirbt,macht sich der zuhälterei strafbar.daher dürfen personen,die bereits im gewerbe arbeiten,nicht offiziell stellenangebote ausschreiben,die zur werbung der prostitution dienen.in anoncen findet man daher nur stellenangebote in form von „massagestudios“,die noch genehmigt werden,ohne strafrechtlich verfolgt zu werden.wichtig dabei ist,daß die dame per telephonat selbst darüber entscheidet,ob sie als prostituierte arbeiten möchte.dabei muß beachtet werden,daß die dame nicht unter 21 jahre ist,da auch das im paragraph der prostitution festgelegt ist.hoffe mit dieser info deine frage beantwortet zu haben.