Ich muss für meine Bewerbung an einer Uni einen tabellarischen Lebenslauf verfassen, und würde gerne erwähnen, dass ich in etwas mehr als einer Woche als Betreuerin in einem Ferienlager für Kinder arbeiten werde.
Nun habe ich aber gelesen, dass zukünftige Ereignisse in einem Lebenslauf nichts zu suchen hätten - allerdings handelt es sich in meinem Fall nun aber um die wirklich sehr nahe Zukunft (wenn der Lebenslauf bei der Uni ankommt sind es noch ein oder zwei Tage bis zur Abreise…).
Also - erwähnen oder nicht?
Hallo,
ich kann dir nur meine ganz persönliche Meinung dazu sagen… Ich würde es reinschreiben aber etwa so:
„Voraussichtlich 18/07/10-30/07/10 Kinderbetreuung in einem Ferienlager“
Gruss
Bats
Hallo,
das stimmt eigentlich gehört das nicht in den Lebenslauf. Aber ich denke für die Bewerbung an einer Uni kannst du mal ne Ausnahme machen. Ich denke da wird keiner was sagen!
Es sei denn du möchtest dich für das Fach Germanistik oder so bewerben, dann dürftest du sowas nicht machen!
lg Tobi
Hallo,
wenn der Job im Ferienlager direkt mit dem Studium zu tun hat, kann man ihn erwähnen. Aber etas besonderes ist der Job ja nun auch nicht, wird ja von vielen Menschen gemacht.
Viel Erfolg!
Michael Wolke
Bewerbungstrainer / bewerbungserstellung.de
Ich würde das so machen:
-
Das Datum des Lebenslaufes liegt HINTER dem Datum
des Beginns des Praktikums mit den Jugendlichen: in der
Datumsspalte das Lebenslaufes "seit 15.7.2010 … -
Unabhängig vom Datum des LL: Unter der Überschrift
„gesellschaftliches Engagement“:
Jugendleiterin in der …Jugend , Betreuerin in
Jugendferienlagern der …
oder so ähnlich. Die Betreuerfunktion ist ja nicht
gerade als Beruf anzusehen. Daher die eigene
Überschrift „soziales Engagement“ oder
„gesellschaftliches Engagement“
Ich hoffe, das hilft.
Wenn du magst, sende mir doch Deinen LL-
Entwurf. Vielleicht habe ich noch einen Tip
Gruß
Hartmut
Entschuldige die verspätete Antwort. Wir hatten Betriebsurlaub!
Also, diese Tätigkeit kannst Du auf jedenfall erwähnen!
Man sollte alle zukünftigen Tätigkeiten erwähnen, wenn man sich bereits schriftl. angemeldet oder etwas vertraglich geregelt hat. Dann ist es fix.
Dein Bewerbungscoach
www.bewerbungstrainer.net