Zukunft für berufsunfähigen Lehrer?

Hallo,

Warum denn nicht? Zu jeder ausgeschriebenen Stelle sollte es ein Anforderungsprofil geben. Das muss natürlich halbwegs passen.

Dann frag da nach, wo man sich auskennt. Ansprechpartner könnten sein:
Personalstelle der Schulaufsichtsbehörde
Personalvertretung der Schulaufsichtsbehörde
Behindertenvertrauensperson
Vorgesetzte (?)
Irgendwer bei einer anderen Dienststelle, der sich in Personalangelegenheiten auskennt und dem Du vertraust
Meinetwegen auch Jemand von der Stelle, beider Du Dich bewerben möchtest.

Gruß
Jörg Zabel

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Hallo,
hast Du eigentlich den Rest meines ersten Beitrags gelesen?
Lass Dir woanders helfen als im Internet! Das ist dafür nur sehr begrenzt geeignet!

Zum Beispiel hier:
http://www.bpr-grundschulen.de/Schwerbehindertenvertretung

Gruß vom
Schnabel

deshalb frag ich mich, warum ich mit den Strukturen dieser anderen Behörden auskennen soll.

Danke, das ist ein toller Link. Das mit der begrenzten Dienstfähigkeit wusste ich nicht und das wäre etwas, was ich mir vorstellen könnte, bevor es gleich zum Äußersten kommt.

Vielen Dank!

Ja, das werde ich, wenn es denn wirklich hart auf hart kommt, wohl so machen.

Vielen Dank!

Hallo,

Bitte nicht böse sein, aber ich finde es wird umgekehrt ein Schuh daraus:
Sich vorher informieren, damit man - wen es denn hart auf hart kommt - vorbereitet ist.

Gruß
Jörg Zabel

Tu ich das nicht gerade hier? :wink:

Hallo,

Natürlich tust Du das (auch hier).

Nur hier kommt es mir eher wie das Stochern mit der Stange im Nebel vor. Mir ist beispielsweise nicht klar

  • wie in Deinem Bundesland die Schulverwaltung aufgebaut ist
  • Welche Tätigkeiten/Stellen für Dich interessant sind
  • Wo Du Dich bisher im Bereich Deiner „Verwaltung“ informiert hast
  • Wo Du Dich ggf. bisher extern informiert hast
  • Wer Dich noch beraten könnte
  • Welche Informationen Du bisher schon hast und welche Du noch brauchst
    usw.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Wenn Deine Anfrage sich auf eine „Hausaufgabe“ beziehen würde, käme auch als Erstes die Rückfrage: „Was hast Du schon an Informationen und bei welchen dieser Informationen können wir Dir weiterhelfen?“

Guten Morgen!

Tut mir leid, wenn es aussieht, als hätte ich meine „Hausaufgaben“ nicht gemacht.

Ist das hier eine Vorschrift, dass man sich erst vollständig im Internet informiert haben muss, bevor man hier fragen darf?

Ich habe gehofft, dass ich hier Denkanstösse finde, damit ich weiß, wo ich evtl. weitergoogeln kann.
Du musst ja nicht antworten, wenn dir diese Vorgehensweise unverschämt erscheint.

Vielleicht darf ich noch dagegenhalten, dass ich aufgrund der Schmerzen oft sehr erschöpft bin und sehr unkonzentriert und mich die Suche nach Dingen, von denen ich vielleicht gar nicht weiß, dass es sie gibt oder dass sie gehen, überfordert.

Und ich stehe momentan am Anfang der Suche. Ich habe gerade einen erfolglosen Klinikaufenthalt hinter mir und muss mich deshalb mit dem Gedanken anfreunden, dass meine körperlichen Beschwerden sich nicht so schnell behandeln lassen. Und deshalb habe ich hier den Anfang gemacht.

Ich habe ja gute Anhaltspunkte hier bekommen - für denen ich allen danke möchte - deshalb finde ich es gut, dass ich es so gemacht habe.

www ist für mich nicht der Weisheit letzter Schluss, sondern manchmal der Anfang des Weges.

Einen schönen Tag!

Gruß, DDD

Hallo,

Beamter ist man immer auf Lebenszeit, das gibt man nicht auf.
Nicht in Alter von 50.
Der Dienstherr hat gegenüber seinen Beamten eine sogenannte Fürsorgepflicht.
d. h. er hat alles zu tun um die Arbeitsfähigkeit des Beamten aufrechtzuerhalten.
Wenn das an der derzeitigen Schule nicht geht, wird man den Beamten an eine Schule versetzen an der er seinen Dienst weiterhin machen kann.
Oder in der derzeitigen Schule nach Alternativen suchen.

Sollte es keine solche Schule oder Alternativmöglicheiten im ganzen Bundesland geben oder kann der 'Beamte die derzeitige Unterrichtstätigkeit nicht (voll) ausüben (dies wird vom arbeitsmedizinischen Dienst des Dienstherrn festgestellt) wird dem Beamten eine alternative Tätigkeit gesucht.
Bei Lehrern ist dies zumeist eine Bürotätigkeit in einer übergeordneten Behörde.
Und/oder eine Teildienstfähigkeit in Betracht gezogen.
Sollte der Beamte nach dem Urteil des arbeitsmedizinischen Dienstes überhaupt nicht mehr dienstfähig sein, wird der Beamte in den Ruhestand versetzt und darf auf Antrag einer Nebentätigkeit in einem geringen Umfang nachgehen.

Was sehr sehr dringen anzuraten wäre, ist unbedingt den GdB feststellen zu lassen und ggfs eine Gleichstellung zu beantragen. Dies wäre für die Höhe der zu erwartenden Pension bei evtl. Ruhestandversetzung sehr förderlich!

Beraten lassen kann man sich von seiner Personalverwaltenden Behörde. Also mal die Telefonnummer auf seiner Besoldungsabrechnung anrufen und nachfragen.
Oder bei seiner Gewerkschaft.

Grüße
miamei

Falls du noch arbeitsunfähig bist, kannst du bei der Rentenstelle oder dem Arbeitsamt eine Umschulung beantragen, je nachdem, wer für dich zuständig ist. Denn in deinem Beruf wird es schwer für dich, zu arbeiten. Die Entscheidung, ob du Rente bekommst oder nicht, entscheidet letztlich die Rentenkasse.

Rentenstelle? Ist die auch für Beamte zuständig? Ich bekomme ja genaugenommen keine Rente, sondern eine Beamtenpension.

Insofern frage ich mich auch, ob es tatsächlich die Möglichkeit einer Umschulung gibt?
Und Rente will ich gar nicht! Pension auch noch nicht.

Also: Ist die Rentenkasse auch für Beamte zuständig???

Das weiß ich leider nicht, ich habe nicht beachtet, dass du Beamtin bist. Du kannst dich allerdings bei der VdK anmelden, das weiß ich von einem Verwandten. Die helfen dir bei allem rund um Schwerbehindertenausweis, Umschulung, evtl. Rente usw. Du brauchst jetzt vor allem eine professionelle Hilfe. :slight_smile:

Du musst dich bei einer fachkundigen Stelle erkundigen, wer deine Umschulung bezahlt. Viel Glück.

Die da wäre?

Oder wolltest du nur auch mal deinen Senf dazugeben? Wie soll mir diese Aussage bitte weiterhelfen?

Danke