Zukunft für berufsunfähigen Lehrer?

Liebe Experten!

Kann mir jemand zu folgender Situation sagen?

Lehrerin, seit 16 Jahren im Schuldienst, 50 Jahre alt, verbeamtet (in Rheinland-Pfalz) hat eine Erkrankung, durch die sie gehbehindert ist und schnell ermüdet. Bislang wurde keine erfolgreiche Therapie gefunden, deshalb wird in Betracht gezogen, sich mit dem Ende der Berufstätigkeit als Lehrerin auseinanderzusetzen.

Der aktuelle Arbeitsplatz sieht einen großen Arbeitsbereich vor (mehrere Räume, die entsprechend des Unterrichtsfaches speziell ausgestattet sind), der im 4.Stock ohne Aufzug liegt. Diese Räume können nicht verlagert werden, die Schule ist insgesamt überhaupt nicht barrierefrei ausgestattet und hat wenig Räume als Alternative anzubieten.

Wenn also keine Therapie für den aktuellen Gesundheitszustand gefunden wird, kann diese Person nicht mehr an dieser Schule als Lehrer arbeiten.

Welche Alternativen kann es hier geben? Tätigkeiten im Sitzen wären überhaupt kein Problem, in einer sitzenden Tätigkeit könnte einer 40-Stunden.Woche nachgegangen werden.

Die Frage ist, was denn dann gemacht wird?

  • Eine Frühverrentung als Lehrer mit einer Frührente?
  • Wäre eine andere berufliche Tätigkeit daneben erlaubt und dürfte zu der Rente etwas dazuverdient werden?
  • Oder müsste man den Beamtenstatus aufgeben und sich einen neuen Beruf suchen?
  • Was passiert mit Rentenansprüchen? Oder verfallen die dann?
  • Gibt es die Möglichkeit einer Umschulung? Wer würde das finanzieren?

Die Person hat keine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wenn mir bitte jede Frage beantwortet werden könnte, wäre ich sehr dankbar.
Auch für einen Hinweis, wo man sich beraten lassen könnte, wäre ich dankbar.

Liebe Grüße, DropDeadDiva

Was spricht gegen eine andere Schule?

Gruß
Christa

Hallo,
zunächst einmal soll das hier keine Belehrung sein, aber die Lehrerin müsste als Beamtin im Vorbereitungsdienst (hier vermutlich im Rahmen ihres Referendariats) eine Fülle von Kenntnissen über ihren beruflichen Status erlangt haben. Zugegeben: nach 16 Jahren kann man was vergessen, aber gerade als Lehrer doch nicht, wo es steht! :wink:

Nun denn, für RP kann ich nicht aushelfen, ggf. aber für NRW.

Zunächst stellt sich die Frage nach den GdE-Prozenten. Wurde hier noch kein Antrag gestellt? Das wäre das erste! Dabei behilflich ist normalerweise eine Schwerbehinderten-Vertretung. Wo die für Lehrer in RP sitzt weiß ich nicht.
Selbst wenn dabei keine 50 % rauskommen, sollte dem dann sofort ein Antrag auf Gleichstellung folgen!
Grundsätzlich ist der Dienstherr verpflichtet, einen leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, wenn derjenige sein Leiden nachweist und/oder ggf. je nach den einschlägigen Dienstvorschriften schwerbehindert oder gleichgestellt ist!

Ist in NRW ein Beamter mehr als drei Monate in einem Zeitraum von 6 Monaten krank, muss er bei fortschreitender Erkrankung damit rechnen, in den Ruhestand versetzt zu werden. Dem kann er (sehr verkürzt) entgehen, in der er seinen Gesundheitszustand selbst verbessert oder ein „leidensgerechtes Amt“ übernimmt.

Macht er das nicht, dürften nach 16 Jahren die Voraussetzungen für den Ruhestand nach §4 Beamtenversorgungsgesetz gegeben sein. Die Abschläge dafür sind allerdings erheblich! Bei einer vergleichbaren Beamtin wären das in A12 noch etwa 1300 EUR brutto abzüglich der privaten Krankenversicherung! Das heisst Aufstockung durch H-IV, GruSi oder Wohngeld! Letzteres wäre bei einer Nebenbeschäftigung weg! Das kann kein Weg sein!

Abgesehen davon, dass es sich natürlich anbietet, der Lehrerin einen Stuhl hinzustellen, eine feste Etage zuzuornden oder sie schlichtweg an eine andere, barrierefreie Schule zu versetzen (was in NRW dank Inklusionszwang ziemlich gut geht!) , bleibt auch danach noch immer bei begrenzter Dienstfähigkeit (die der Amtsarzt feststellt!) der Weg in ein anderes Amt, also zB irgendwas in der Landesverwaltung. In NRW dürfte man in einem solchen Fall mit einiger Sicherheit durch Abordnung oder Zuweisung in der Flüchtlingsbeschulung landen, wenn man das möchte oder sich allzu dämlich anstellt.

Die Beratungsstellen sind die bereits genannte SBV, der Personalrat, die Gewerkschaft und der Arbeitsmedizinische Dienst des Dienstherren.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

für Beamte ist das Stichwort „Dienstunfähigkeit“. Such mal damit, da findest Du Quellen, z.B. für Lehrer/-innen in Rheinland-Pfalz folgendes Merkblatt: http://www.add.rlp.de/icc/add/med/3f8/3f891b64-e940-1be5-9261-3e9246ca9305,11111111-1111-1111-1111-111111111111.pdf

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit einer begrenzten Dienstunfähigkeit (also weniger Stunden, aber auch weniger Bezüge), den Einsatz an einer anderen Stelle (=Entscheidung des Dienstherrn, wenn das Grundgehalt nicht niedriger ist) und die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand.

Ich wünsche Dir, dass Du eine gute Lösung findest - Du quälst DIch ja schon lange!

Viele Grüße,

Jule

Hallo,

das Problem sind wohl eher die Unterrichtsräume im 4. Stock ohne Fahrstuhl, die es nur dort gibt. Ich denke, es gibt in jedem Klassenraum ansonsten auch einen Stuhl für einen Lehrer, das sollte nicht das Problem sein. :smile:

Hallo,

Mal über eine Tätigkeit beim Schulamt oder einer ähnlichen Stelle nachgedacht?

Wie ist es mit einem netten Gespräch mit der Personalvertretung und/oder der „Vertrauensperson der Schwerbehinderten“ ? Wenn in der örtlichen Ebene nicht die nötige Kompetenz unterstellt wird, dann „höher gehen“, da sollte es eine Bezirks- oder Hauptpersonalvertretung geben.

Gruß
Jörg Zabel

Nur zum Verständnis: Bei Kooperation der Schulleitung und Stundenreduzierung aufgrund der Behinderung geht es doch m.E. um etwa 4 * die Woche einmal die 4 Treppen rauf und einmal wieder runter? Das kann doch kein Grund sein, woanders 40h sitzend arbeiten zu wollen, bei eigener Kündigung vermutlich mit halbiertem (Netto-)Gehalt. Oder ist der Unterricht selber mit zuviel Lauferei verbunden?

Dass die meistens genauso wenig barrierefrei sind.

Aus meinem Fachbereich kenne ich alle Kolleginnen in Rheinland-Pfalz, da wird vorerst keine Stelle frei.
Ich bin vor 2 Jahren erst gewechselt, an meiner vorherigen Schule sind auch genug Kollegen.
Außerhalb von Rheinland-Pfalz hab ich keine Chance, da ich dann nicht mehr verbeamtet würde und dann meine Rente weg wäre. Und bei meinem jetzigen Gesundheitszustand würde mich eh keine Schule nehmen.

Das alles spricht gegen eine andere Schule.

Danke für die Belehrung.

Was meinst du denn mit Kenntnissen über den „beruflichen Status“?

Danke, und ich bin auch nicht geistig behindert, dass man mir erst einen Stuhl hinstellen muss, damit ich mich setze. Vielen Dank auch!

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Warum glaubst du mir nicht einfach, dass die Wegebelastung zu hoch ist?

Muss ich erst in jeder Einzelheit hier darlegen, wie sich mein Körper bei Belastung verhält?

Oder glaubst du, ich bin zu doof, mir Wege nicht doppelt zu machen, wenn ich doch ne Gehbehinderung habe?

Du musst mir hier nicht helfen, es ist alles freiwillig.

Und nochwas: Ich wünsche dir mal eine Woche so ein Leben, wie ich jetzt seit fast 2 Jahren habe.

Gruß

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Mir scheint, dass Du Dich von mir angegriffen fühlst. Dafür gibt es keinen Grund. Und Du must auch keine Einzelheiten Deiner körperlichen Leiden darlegen. Es hilft aber zu wissen, wie diese Dich in Deiner Arbeit einschränken. Lehrerin könnte heissen, Frontalunterricht Klassen 7-10. Oder Friseurausbildung Berufschule.

Es ist nur jetzt (und nach Deiner Antwort bei @Christa) überhaupt nicht klarer, ob die Treppen allein Dein Problem sind (wo es ja möglicherweise Lösungen gäbe) oder auch die Arbeit in dem „großen Arbeitsbereich“ (was schwieriger wäre).

Ich wünsche Dir auf jeden Fall eine gute Lösung für Dich. Ohne nähere Kenntnis Deiner Umstände würde ich mich nach privaten Erfahrungen und Deinen anscheinend massiven körperlichen Beschwerden konkret erkundigen, wann und wie ich in RP zwangspensioniert werden kann und bei allen Krankmeldungen und Maßnahmen genau diese Bedingungen formal zu umschiffen versuchen.

Viel Glück

achim

„Meistens“ sind aber nicht alle.

Aber wenn du einen eingetrgenen GdB hast, bestünde vielleicht trotzdem eine Möglichkeit.

Ich dachte ursprünglich schon innnerhalb von RLP, aber wenn ein Umzug grundsätzlich für dich nicht so abwegig wäre, könntest du dich trotzdem über eine Versetzungmöglichkeit in ein anderes Land erkundigen, denn Versetzungen sind auch länderübergreifend durchaus möglich und gängig.

Das wäre auch noch etwas, worüber ich persönlich in der Situation nachdenken würde.

Ich habe einen Kollegen, der nach einem leichten Schlaganfall vorläufig mit 61 zwangspensioniert wurde, ich hatte allerdings auch eine Kollegin, die MS hat und SEHR bewegugseingeschränkt war (zum Schluss konnte sie kaum noch alleine essen!), die aber einen elektrischen Rollstuhl mit allem Pipapo und ein sehr teuer umgebautes Auto von der Beihilfe finanziert bekam und noch sehr lange im Schuldienst (als Lehrerin!) tätig war, bevor sie nach einem schlimmeren Schlaganfall auch tatsächlich pensioniert werden musste.

Du solltest im Rahmen deines Referendariats Verwaltungs- bzw. Dienstrecht gelernt und im Rahmen deiner Berufsausübung mitbekommen haben, wie die Personalverwaltung und -vertretung in einer Behörde funktioniert. Das meine ich mit „beruflichem Status“.

Gruß vom
Schnabel

hi

ein Wechsel in die Verwaltung wäre möglich, aber deine Bezahlung wird schwierig sein. In der Verwaltung sind die Gehälter meistens nicht so hoch wie im reinen Schuldienst.

Bei uns (Land BW) werden aber z.B. regelmäßig Lehrer z.B. an den landeseigenen IT Dienstleister abgeordnet oder auch versetzt - dort leisten sie den Support für landeseinheitliche Verfahren, die innerhalb der Kultusverwaltung an den Schulen eingesetzt werden.

Auch an den Staatlichen Schulämtern/Staatlichen Akademien für Lehrerfortbildung/ Landesinstituten etc. werden viele Lehrer eingesetzt, die nicht mehr den eigentlichen Schuldienst „an der Front“ leisten können/wollen.

Sie bleiben dabei im Stellenplan der Kultusverwaltung und können deswegen recht unproblematisch hin und hergeschoben werden.

Der Dienstherr hat als erste Aufgabe ja die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten und ggf. geeignete Beschäftigungen zu finden, bevor verrentet wird. Wenn du also signalisierst, dass du aus gesundheitlichen Gründen in die Verwaltung wechseln willst, ist das dem Dienstherrn (dem Land und hier der Kultusverwaltung) 1000x lieber als wenn du auf dem Lehrerstatus in der Schule beharrst und dann dauernd ausfällst.

In dem Fall kannst du dir auch den Amtsarzt zu Hilfe holen, wenn der das befürwortet sehe ich da gute Chancen für dich

VG Hex

Und dann würde einfach eine Kollegin aus der Nachbarstadt von ihrer Stelle entfernt, damit ich dorthin kann? Das halte ich doch für äußerst unwahrscheinlich.

Ich wollte mich vor sechs Jahren schonmal in ein anderes Land versetzen lassen. Die nehmen mich aber nicht mit Verbeamtung und zwar aufgrund meiner Vorerkrankungen. Und jemanden einstellen, von dem man nicht weiß, wie sich die ohnehin eingeschränkte gesundheitliche Lage entwickelt - wer sollte daran Interesse haben?

Ich wüsste ja gerne, ob man sich auf eine andere Beamtenstelle beim gleichen Arbeitgeber bewerben könnte. Aber ich kenne mich mit den Möglichkeiten nicht so aus und - bevor hier gleich wieder jemand schreit, ich könne ja mal googlen: Aufgrund meiner Erkrankung bin ich oft sehr erschöpft und kann mich nicht lange konzentrieren, deshalb wäre ich für Vorabinformationen sehr dankbar.

Danke dir erstmal.
Gruß

Deswegen ja der eine Vorschlag mit dem Schulamt. Die Schulleiterin der örtlichen Grundschule hat z. B. zum Niedersächsischen Landesamt für Qualitätssicherung gewechselt. Keine Ahnung, was sie dort macht, aber ich gehe nicht davon aus, dass sie auf ihren Beamtenstatus verzichtet hat.

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Also

  1. ist das schon 18 Jahre her
  2. kann ich mich sehr gut erinnern, dass wir hierzu sehr sehr wenig gemacht hatten, schon gar nichts, was sich auf Frühverrentung usw. bezogen hätte.
  3. macht diese Erkrankung auch etwas mit mir, nämlich, dass ich ständig erschöpft bin, mich nur sehr schwer konzentrieren kann und Details, die Jahre her sind, nicht so gut erinnern kann. Auch das Stöbern in Verwaltungstexten fällt mir schwer und ich hatte mir hier eine Erleichterung versprochen.

Was genau du meinst mit „wie die Personalverwaltung- und vertretung einer Behörde“ funktioniert verstehe ich immer noch nicht. Welche Behörde meinst du denn? Die Schule ist ja keine Behörde.

Sorry, kannst mich gern noch mal öffentlich abwatschen hier für meine Blödheit

Okay, ich hab ja bereits verschiedene Stellen angesprochen. Ich bin ja mittendrin im Prozess.
Und da ein Klinikaufenthalt leider keinerlei Besserung gebracht hat, fange ich jetzt gerade erst an mir Gedanken zu machen, was wäre wenn…

Danke erstmal!

Hallo,

Wenn das nicht so ist, sollte es ein Schulamt oder eine andere Aufsichtsbehörde geben. Dort wäre um Hilfe nachzufragen.

Gruß
Jörg Zabel