Hallo zusammen,
in einer Gehaltsabrechnung ist neben dem Gehalt noch eine Zulage enthalten. Jetzt wurde das Gehalt außertariflich um 4% erhöht, dabei wurde die Zulage nicht erhöht. Ist das rechtens ?
Die Zulage wird seit einigen Jahren für die Stellvertretung als Abteilungsleiter gezahlt. Der Arbeitsvertrag wurde seinerzeit allerdings nicht geändert.
Wie sieht es aus, wenn die Arbeitszeit verkürzt wird auf 75%. Wird die Zulage dann mit gekürzt oder bleibt sie unverändert?
Danke
Hi!
All diese Fragen lassen sich nur beantworten, wenn klar ist, wie die Vereinbarung zur Zulage wortgenau lautet.
Und selbst dann kann es tatsächlich sein, dass Interpretationsspielraum exisitert.
VG
Guido
Hallo,
ergänzend zu Guidos Antwort: es handelt sich um ein außertarifliches Gehalt, das erhöht wurde, d.h. es handelt sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine individuelle Gehaltserhöhung. Da kann der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsvertrages und der Betriebsvereinbarungen bzw. der Betriebsordnung (was wir alles nicht kennen) machen, grundsätzlich erhöhen, was und wie er will. Daß nur das Grundgehalt, aber nicht die Zulage im Rahmen der jährlichen Gehaltsanpassung erhöht wird, würde ich im übrigen als Normalfall bezeichnen wollen.
Wo wir gerade dabei sind: es ist übrigens auch der eher übliche Fall, daß Zulagen bei der Berechnung der betrieblichen Altersvorsorge bzw. den Arbeitsgeberzuschüssen dazu, anders behandelt werden als das Grundgehalt. Ich erwähne das nur, damit Du Dir das mal anschaust und nicht in ein paar Jahren oder Jahrzehnten dumm aus der Wäsche schaust.
Gruß
C.
Es gibt keine schriftliche Vereinbarung. Die Zulage wurde einfach gezahlt, nachdem der Mitarbeiter die Vertretung übernommen hat.
Wurde denn irgendwas zum Thema „gesagt“?
Also: „In Zukunft bekommst Du 300,-€ monatlich als Zulage.“?
Oder eher „In Zukunft bekommst Du 10% des Gehalts als Zulage.“?
Oder vielleicht „In Zukunft bekommst Du die Hälfte des Unterschieds zwischen Deinem Gehalt und dem der Abteilungsleitung als Zulage.“?
Sofern keine Vereinbarung (auch mündlich) über die Berücksichtigung der Zulage bei Gehaltserhöhungen getroffen wurde, wird sie vermutlich eher nicht automatisch erhöht.
Gruß
Guido
Hallo,
wie schon erwähnt gibt es keine schriftliche Vereinbarung. Es handelt sich um eine kleine Firma, wo so etwas eher auf Zuruf läuft. Eine Abschätzung eurerseits, ob die Zulage nun bei der Arbeitszeitverkürzung mit gekürzt werden darf, wäre trotzdem nett, um beim Gespräch mit dem Personalverantwortlichen bessere Argumente zu haben.
Danke,
W.
… bedingt, dass du wenigstens mal am Rande erwähnst, wie sich die Zulage berechnet.
Ich habe dir drei gängige Beispiele genannt, aber langsam vergeht mir auch ehrlich gesagt die Lust auf eine Antwort, wenn du nicht einmal versuchts, auf Rückfragen einzugehen.
Gruß
Guido
Musst nicht gleich sauer werden, wenn ich nicht sofort antworte, hab deine Antwort von 12:45 erst jetzt gesehen. Sorry!
Es handelt sich um eine feste Zulage von 600€. Aus dem Schluss, dass eine Erhöhung nicht vereinbart wurde, ergibt sich für mich im Umkehrschluss auch, dass im Falle der Arbeitszeitverkürzung der Betrag nicht gekürzt wird, da die Vertretung ja nach wie vor ausgeübt wird.
Gruß,
Werner
Bei einer an eine Tätigkeit geknüpften fixen Zulage ohne weitere Vereinbarung gehe ich von einer Kürzung aus, wenn die Arbeitszeit verringert wird.
Da eine Vergütung in der Regel an eine Arbeitszeit gekoppelt ist, ändert sich diese mit eine Arbeitszeitveränderung auch.
Klar machst Du die Vertretung weiterhin, jedoch nicht mehr im bisherigen Umfang.
Wäre es gekoppelt an bspw. täglich zwei Stunden, an denen sich auch zukünftig nichts ändert, würde ich das anders sehen.
Gruß
Guido
Ok, danke erstmal. Werde im Sommer mal ein Gespräch mit dem Personaltypen führen. Mal sehen, was der sagt.
Gruß,
Werner
Vielleicht wäre so etwas hier
ja ein Verhandlungsansatz.
Viel Erfolg!
Gruß
Guido