Ein PKW, der keinen TÜV mehr hat wird umgebaut, das Dach wird weggenommen, es kommt eine Verkleidung aus Dachlatten um das Auto herum, ca. 50 cm an allen 4 Seiten des PKW. Auf den Dachlatten wird Styropor befestigt, dies geschiet flächendeckend, so dass keine Scheinwerfer mehr zu sehen sind. Der Fahrer erreicht den einzigen zugänglichen Sitz zwar, hat jedoch aufgrund der fehlenden Spiegel und der Verkleidung des PKWs eine eingeschränkte Sicht. Darf dieses Auto allein mit einer „Erlaubnis“ der Örtlichen Polizei von A nach B gefahren werden? Eine Polizei darf doch eigentlich keine Erlaubnis erteilen? Gem. § 21 I 1 StVZO müsste eine Behörde nach Prüfung der Sachlage eine Erlaubnis erteilen, ist das richtig?
Gibt es eine Möglichkeit, die Fahrt legal durchzuführen, ohne die Zeit abzuwarten?
Vielen Dank für alle Antworten!