Zulassung eines Fahrzeuges

Ein PKW, der keinen TÜV mehr hat wird umgebaut, das Dach wird weggenommen, es kommt eine Verkleidung aus Dachlatten um das Auto herum, ca. 50 cm an allen 4 Seiten des PKW. Auf den Dachlatten wird Styropor befestigt, dies geschiet flächendeckend, so dass keine Scheinwerfer mehr zu sehen sind. Der Fahrer erreicht den einzigen zugänglichen Sitz zwar, hat jedoch aufgrund der fehlenden Spiegel und der Verkleidung des PKWs eine eingeschränkte Sicht. Darf dieses Auto allein mit einer „Erlaubnis“ der Örtlichen Polizei von A nach B gefahren werden? Eine Polizei darf doch eigentlich keine Erlaubnis erteilen? Gem. § 21 I 1 StVZO müsste eine Behörde nach Prüfung der Sachlage eine Erlaubnis erteilen, ist das richtig?
Gibt es eine Möglichkeit, die Fahrt legal durchzuführen, ohne die Zeit abzuwarten?

Vielen Dank für alle Antworten!

Ein PKW, der keinen TÜV mehr hat wird umgebaut, das Dach wird
weggenommen, es kommt eine Verkleidung aus Dachlatten um das
Auto herum, ca. 50 cm an allen 4 Seiten des PKW. Auf den
Dachlatten wird Styropor befestigt, dies geschiet
flächendeckend, so dass keine Scheinwerfer mehr zu sehen sind.
Der Fahrer erreicht den einzigen zugänglichen Sitz zwar, hat
jedoch aufgrund der fehlenden Spiegel und der Verkleidung des
PKWs eine eingeschränkte Sicht. Darf dieses Auto allein mit
einer „Erlaubnis“ der Örtlichen Polizei von A nach B gefahren
werden? Eine Polizei darf doch eigentlich keine Erlaubnis
erteilen? Gem. § 21 I 1 StVZO müsste eine Behörde nach Prüfung
der Sachlage eine Erlaubnis erteilen, ist das richtig?
Gibt es eine Möglichkeit, die Fahrt legal durchzuführen, ohne
die Zeit abzuwarten?

Sicher. Fahrzeuganhänger nach A schleppen, Auffahrrampe herunterlassen, Gefährt auf Anhänger auffahren, Auffahrrampe hochklappen, Anhänger nach B schleppen, Auffahrrampe herunterlassen, Gefährt von Anhänger herunterfahren, Auffahrrampe hochklappen, fertig.

Durch den sicherheitsrelevanten Umbau ist die Betriebserlaubnis erloschen, bis die Umbauten begutachtet und als genehmigt in die Fahrzeugpapiere eingetragen sind. Und auch die Polizei kann nicht für den erforderlichen Haftpflichtversicherungsschutz sorgen, der einstweilen mit gestorben sein dürfte.

s.

Darf dieses Auto allein mit
einer „Erlaubnis“ der Örtlichen Polizei von A nach B gefahren
werden?

Meinst Du hier das Ordnungsamt ?

Es gibt entweder eine Landes- oder Bundespolizei.
Eine örtliche Polizei gibt es nicht.

Außerdem ist die Kfz-Haftpflichtversicherung erloschen und diese ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.

Also bleibt dir nur übrig, das Fahrzeug auf einem Spezialfahrzeug/Hänger befördern zu lassen.

hallo.

PKWs eine eingeschränkte Sicht. Darf dieses Auto allein mit
einer „Erlaubnis“ der Örtlichen Polizei von A nach B gefahren
werden?

wenn A und B auf einem grundstück ohne zugang zu öffentlichen straßen liegen, darf das sogar ohne erlaubnis irgendeiner polizei passieren :wink:

Gem. § 21 I 1 StVZO müsste eine Behörde nach Prüfung
der Sachlage eine Erlaubnis erteilen, ist das richtig?

wie der name schon sagt, regelt die StVZO belange hinsichtlich der zulassung zum straßen verkehr.
dahingehend relevante umbauten am fahrzeug sind also nicht ohne weitere prüfung zulässig, wenn das fahrzeug im öffentlichen verkehr bewegt werden soll.

gruß

michael

Es handelt sich um die Landespolizei.

Das Ordnungsamt ist nicht eingeschaltet.

Jungs warum habt ihr alle 2 Nicks ?
owt

Hallo,

falls es sich bei diesem Gefährt um ein Umzugsfahrzeug handeln sollte (Fastnacht/Brauchtumspflege), was Du jedoch hättest erwähnen können/müssen, dann wären dies u.U. von Interesse:

  1. http://www.hoellenzunft.de/zulassung_umzugsfahrzeuge…
  2. http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source…

BTW: Falls es kein Umzugsfahrzeug wäre, was soll es denn darstellen/sein ?

vdmaster