Zulassung fürs Studium

Ich habe vor, nach der Fachoberschule erstmal ein Freiwilliges Soziales Jahr zu machen.Danach möchte ich studieren. Nun habe ich auf der Homepage einer Fachhochschule zu diesem Thema folgendes gefunden:

Bewerber/-innen, die - eine Dienstpflicht nach Artikel 12 a des Grundgesetzes erfüllen oder eine solche Dienstpflicht oder entsprechende Dienstleistungen auf Zeit bis zur Dauer von drei Jahren übernommen haben - oder mindestens zwei Jahre Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz vom 18. Juni 1969 geleistet haben - oder einen Jugendfreiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligengesetz (JFDG) geleistet haben - oder im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojektes tätig waren - oder ein Kind unter 18 Jahren betreut oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren gepflegt haben, werden bevorzugt ausgewählt, wenn ihnen für den Studiengang an der Hochschule, bei der die Zulassung beantragt ist, unmittelbar vor Beginn oder während ihres Dienstes oder der entsprechenden Tätigkeit ein Studienplatz zugewiesen wurde oder zu Beginn oder während des Dienstes oder der entsprechenden Tätigkeit keine Zulassungszahl festgesetzt war. Die bevorzugte Auswahl ist spätestens zum zweiten Vergabeverfahren, das nach Beendigung des Dienstes oder der entsprechenden Tätigkeit durchgeführt wird, zu beantragen. Ist der Dienst oder die entsprechende Tätigkeit noch nicht beendet, hat der Bewerber / die Bewerberin durch eine Bescheinigung glaubhaft zu machen, dass der Dienst bei einer Bewerbung für das Sommersemester bis zum 30.April und bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum 31. Oktober beendet sein wird.

Was bedeutet das jetzt für mich?

Kann mir da jemand weiterhelfen und das für mich verständlich machen?

Hallo,

der Passus:

Bewerber/-innen, die […] einen
Jugendfreiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligengesetz
(JFDG) geleistet haben,
werden bevorzugt ausgewählt,

bedeutet, dass FSJ-ler bevorzugt ausgewählt werden,

wenn ihnen für den
Studiengang an der Hochschule, bei der die Zulassung beantragt
ist, unmittelbar vor Beginn oder während ihres Dienstes (FSJ) […]

  • ein Studienplatz zugewiesen wurde
  • keine Zulassungszahl festgesetzt war

Studienplatz zugesprochen bekommen, nicht in Anspruch genommen (wegen FSJ!) = bevorzugte Behandlung
Angestreber Studiengang vor/bei FSJ-Beginn ohne NC, später dann mit NC = bevorzugte Behandlung

Die bevorzugte Auswahl ist spätestens zum zweiten
Vergabeverfahren, das nach Beendigung des Dienstes oder der
entsprechenden Tätigkeit durchgeführt wird, zu beantragen

also: nicht erst 5 Jahren nach FSJ ankommen und sagen: „damals …“,
Beispiel:
WS11/12 - für Studienrichtung XY keine Zulassungsbeschränkung. Person macht FSJ von Sept11 bis Sept12. zum WS12/13 ist XY nun aber zulassungsbeschränkt. Daher kann für WS12/13 bevorzugte Behandlung beantragt werden, spätestens jedoch für WS13/14. Beginnt Studienrichtung auch im SoSe, so ist hier SoSo13 letzte Möglichkeit.

Analog gilt das dann logischerweise auch für „Studienplatz zugeteilt, aber wegen FSJ nicht angetreten“

Ist
die entsprechende Tätigkeit (FSJ) noch nicht
beendet, hat der Bewerbern durch eine
Bescheinigung glaubhaft zu machen, dass der Dienst bei einer
Bewerbung für das Sommersemester bis zum 30.April und bei
einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum 31. Oktober
beendet sein wird.

ja. nachvollziehbar, oder?

Was bedeutet das jetzt für mich?

Das hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Ist Studiengang nicht zulassungsbeschränkt
zu Beginn des FSJ: nichts tun, FSJ beginnen
Ende des FSJ: wenn Studiengang jetzt zulassungsbeschränkt - Antrag auf bevorzugte Behandlung stellen und glaubhaft machen, dass man zum Beginn kein FSJ-ler mehr ist

ist Studiengang zulassungsbeschränkt
zu Beginn des FSJ: um Studienplatz bewerben

  • wenn positiv (Platz erhalten), dann eben absagen und FSJ antreten
    Ende des FSJ: Antrag auf bevorzugte Behandlung stellen und glaubhaft machen, dass man zum Beginn kein FSJ-ler mehr ist

  • wenn negativ (Platz nicht erhalten), FSJ antreten und nach Ende des FSJ eben hoffen, diesmal berücksichtigt zu werden. keine bevorzugte Behandlung

Kann mir da jemand weiterhelfen und das für mich verständlich
machen?

hoffe doch…

Gruß