Zulassung von Autos über eine Briefkastenfirma?

Hallo,
ich habe zwei Oldtimer, mit aufeinanderfolgenden Zulassungen, die jeweils den Monat und das Jahr der Herstellung verdeutlichen. Nun ziehe ich demnächst in eine andere Stadt, wo die entsprechenden Kennzeichen vergeben sind. Eine Anfrage zur „Mitnahme von Kennzeichen“ bei der Zulassungsbehörde ergab folgende Antwort:
Es ist nur möglich Kennzeichen in eine andere Stadt „mitzunehmen“, wenn Sie in der Stadt eine Firma haben oder ein Einzelgewerbe tätigen.

Könnte ich meine Oldies über eine Briefkastenfirma laufen lassen, damit ich die Kennzeichen behalte?
Muss man für eine Briefkastenfirma ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuern zahlen?
Wer weiß Rat?

Hallo Dagobine,

Könnte ich meine Oldies über eine Briefkastenfirma laufen
lassen, damit ich die Kennzeichen behalte?
Muss man für eine Briefkastenfirma ein Gewerbe anmelden und
Gewerbesteuern zahlen?

Du könntest einen sogenannte Einzelfirma eröffnen, die neben Deiner normalen Beschäftigung läuft - wenn das Dein derzeitiger Arbeitgeber erlaubt. Da wäre natürlich alles - von A wie Aushilfs-Bettwäschezusammenleger bis Z wie Zwangsjacken-Verkäufer vorstellbar.

Jedoch must Du dann auch langfrisitg Gewinn innerhalb des Unternehmens nachweisen, sonst erkennt das Finanzamt auf „Liebhaberei“ und schließt Deine Firma zwangsweise.

Interessant in diesem Zusammenhang wäre Deine Vorstellung einer „Briefkastenfima“ zu kennen. Ich glaube nämlich, Du weißt selbst nicht so genau, was das ist.

222kpl

Hallo 222kpl,

über Deine interessante Antwort habe ich mich sehr gefreut, vielen Dank.

Das mit der Einzelfirma lässt sich machen. Leider habe ich nicht die geringste Ahnung, wie das geht. Leider muss ich auch zugeben, dass ich nicht genau weiß, wie eine Briefkastenfirma funktioniert.
War halt nur so eine Idee…

Vielleicht kannst Du hier Licht ins Dunkel bringen?
Das wäre sehr freundlich…

Viele Grüße,
Dagobine

Könnte ich meine Oldies über eine Briefkastenfirma laufen
lassen, damit ich die Kennzeichen behalte?
Muss man für eine Briefkastenfirma ein Gewerbe anmelden und
Gewerbesteuern zahlen?

Du könntest einen sogenannte Einzelfirma eröffnen, die neben
Deiner normalen Beschäftigung läuft - wenn das Dein
derzeitiger Arbeitgeber erlaubt. Da wäre natürlich alles - von
A wie Aushilfs-Bettwäschezusammenleger bis Z wie
Zwangsjacken-Verkäufer vorstellbar.

Jedoch must Du dann auch langfrisitg Gewinn innerhalb des
Unternehmens nachweisen, sonst erkennt das Finanzamt auf
„Liebhaberei“ und schließt Deine Firma zwangsweise.

Interessant in diesem Zusammenhang wäre Deine Vorstellung
einer „Briefkastenfima“ zu kennen. Ich glaube nämlich, Du
weißt selbst nicht so genau, was das ist.

222kpl

Hallo 222kpl,

vielen Dank für Deine interessante Antwort auf meine Frage. Von einer Einzelfirma habe ich noch nie etwas gehört. Darüber weiß ich ebenso wenig, wie über eine Breifkastenfirma. Vielleicht kannst Du mir kurz die Unterschiede/Feinheiten erklären? Dann käme vielleicht Licht ins Dunkel?!
Mit der Erlaubnis meines Arbeitgebers sehe ich kein Problem. Und ein (geringer) Gewinn ließe sich - bei dem was ich mir unter einer Einzelfirma vorstellen könnte - auch erzielen.

Die Sache mit dem Aushilfs-Bettwäschezusammenleger und dem Zwangsjackenverkäufer ließ mich lauthals Lachen. Auch dafür meinen lieben Dank.

Ich freue mich erneut von Dir zu hören
und wünsche einen schönen Abend.

Viele Grüße,
Dagobine

Hallo Dagobine,

über die Betriebswirtschaft würde ich mir noch keine Gedanken machen.

Zuerst solltest du mal klären was Du machen willst. Bei 2 Oldtimern liegen solche Dinge wie Hochzeitskutscher oder Oldtimer Verleih vielleicht in Reichweite.

Die Fragen zur Firmenform und anders betriebswirtschaftliche Zeug sollten dann die anderen im BWL - Brett oder so beantworten.

222kpl

Hallo 222kpl,

vielen Dank für Deine prompte Antwort und die Tipps. Leider taugen meine beiden Oldies (beides Zweitürer) nicht als Hochzeitskutsche. Und für meine neue Urlaubsliebe (einen Dreitürer) reicht das Geld nicht - momentan.

Aber man/frau kann ja auch andere Dinge machen. „Carsittering“ z. B.
Also schaue ich einmal, was im BWl-Brett los ist.

Schönen Abend,
Dagobine

Hallo

Oldtimer dürfen nicht für gewerbliche Zwecke zugelasse werden, also somit vermutlich auch nicht als Firmenfahrzeuge. Wenn sie gewerblich genutzt werden sollen, muß eine reguläre Zulassung erfolgen. Ansonsten gelten die allgemeinen Zulassungsvorschriften in der Fassung ab 1.3.2007, also Zulassung nur noch am Hauptwohnsitz möglich.

Horst

Hallo,
da das ursprüngliche Ziel ja war, die Kfz-Kennzeichen zu behalten, könnte man z.B. auch am bisherigen Wohnsitz einen Nebenwohnsitz bestehen lassen, dann kann alles so bleiben wie es ist
Gruß
Martin

Hallo

Nein das stimmt nicht. Seit dem 1.3.2007 müssen Fahrzeuge auf den Erstwohnsitz angemeldet werden. Wird der Erstwohnsitz geändert müssen auch die Fahrzeuge umgemeldet werden. Waren die Fahrzeuge bisher auf einen Zweitwohnsitz angemeldet und wird dieser nicht geändert, können die Fahrzeuge weiterhin auf den Zweitwohnsitz angemeldet bleiben, sofern die zuständige Zulassungsstelle davon nichts mitbekommt.

Glaub mir, ich kenn mich damit aus, ich hab da die letzten 6 Monate einen Verwaltungsmarathon hinter mir mit dem Ummelden einer 07er Nummer und mehreren regulären Zulassungen mit Neben- und Hauptwohnsitzen.

Horst

Hallo Dagobine,

nachdem ich das alles bis jetzt interessiert mitgelesen habe komme ich zu dem Schluss, dass wohl nichts reguläres funktionieren kann.

Ausser, sonst würde ich nicht schreiben, Kontakt mit den beiden Inhabern deiner Wunschkennzeichen aufzunehmen.

Vielleicht ist es denen egal welches Kennzeichen ihre Fahrzeuge haben und treten es dir ab. Also abmelden und neu mit anderen Kennzeichen wieder anmelden. Die Kosten übernimmst du selbstverständlich und auch noch einen kleinen Obolus wegen der Mühe.

Auf jeden Fall würde ich die beiden Kennzeichen sofort bei der Zulassungstelle reservieren lassen, kostet jeweils ca. 10 Euro, und um Benachrichtigung bitten sobald sie verfügbar sind.

Schönen Gruß
Termid

Hallo Horst,

zunächst möchte ich mich für meine verspätete Antwort entschuldigen. Ich war ein paar Tage nicht am Netz…

Das Autos nur noch auf dem Hauptwohnsitz zugelassen werden können ist mir bekannt. Das ist ja mein Problem, denn den werde ich voraussichtlich verlegen. Dies hätte dann zur Folge, dass ich meine (Traum-)Kennzeichen verliere. Also suche ich nach einer (legalen) Lösung, wie sich das verhindern lässt.
Davon, dass ich meine Oldies gewerblich nutze, bin ich sehr weit entfernt…

Nichts für ungut

  • und vielen Dank für Deine Antwort,

Dagobine

Guten Tag,

Hallo MArtin,

vielen Dank für Deine Antwort. Leider komme ich erst jetzt dazu, zu antworten.

Wenn ich richtig informiert bin, kann an Autos nur noch auf dem Hauptwohnsitz zulassen. Und genau darin liegt das Problem.
Gerne frage ich bei meiner Zulassungsstelle noch einmal nach. Wenn ich Klarheit habe melde ich mich gerne wieder.

Liebe Grüße,
Dagobine

Hallo Horst,

vielen Dank für Deine Informationen.
Bitte entschuldige, dass ich mich erst jetzt melde.

Das mit dem Verwaltungmarathon dass kenne ich, da ich berufsbedingt auch einen Haupt- und Nebenwohnsitz habe.
Dank der alten Regelung konnte ich die Kennzeichen auf meinen beiden Oldies halten.
Nun besteht die Chance aus dem Spagat zwischen zwei Städten heraus zu kommen, was jedoch zur Folge hat, dass sich der Hauptwohnsitz verlagert. Und genau darin liegt das Problem. Es gilt eine legale Lösung dafür zu finden.

Wenn ich hier einen brauchbaren Ansatz habe, gebe ich das gerne weiter.

Liebe Grüße,
Dagobine

Hallo Termid,

vielen Dank für Deinen kreativen Beitrag.
Bitte entschuldige, dass ich erst jetzt darauf antworte.

Die Idee, mit den Fahrzeughaltern in Kontakt zu treten, die ist wirklich gut. Ebenso wie Dein Hinweis, die Kennzeichen reservieren zu lassen und um Benachrichtigung zu bitten, sobald sie verfügbar sind.

Leider gibt es da nur noch ein klitzekleines Problem.
Es geht mir nicht nur um die Buchstaben und Ziffern hinter dem Bindestrich. Es geht mir auch um den Buchstaben davor. Oder würdest Du ein „D“ freiwillig gegen ein „VIE“ tauschen wollen?

Meine beiden kleinen motorisierten Stinker sind waschechte "D"ers (Auslieferung/Erstzulassung)…
Das soll so bleiben (…ich bin aber auch pingelig)! :wink:

Viele Grüße,
Dagobine

Leider gibt es da nur noch ein klitzekleines Problem.
Es geht mir nicht nur um die Buchstaben und Ziffern hinter dem
Bindestrich. Es geht mir auch um den Buchstaben davor.

Hallo Dagobine,

Nun ziehe ich demnächst in eine andere Stadt, wo die entsprechenden Kennzeichen vergeben sind.

Wenn du geschrieben hättest dass es sie da gar nicht geben kann, wäre meine (dumme) Antwort nicht gekommen.

Weil Oldtimer immer am ersten Wohnort des Halters angemeldet sein müssen und auch nicht mit einem (Schein)Gewerbe in Verbindung gebracht werden können bleibt wohl nichts anderes übrig, als das du deine beiden Schätzchen an einen guten Freund übertragen musst der in Düsseldorf wohnt und so bald nicht mehr umzieht.

Dann stellt du deinem besten Freund eine Garage in Viersen zur Verfügung und hast sie immer um dich. Die Briefe solltest du auch bei dir aufbewahren, vielleicht grollt dir irgendwann dein bester Freund.

Schönen Gruß
Termid

Hallo Termid,

vielen Dank für Deine Antwort. Sie ist alles andere als dumm. Im Gegenteil… :smile:

Die Idee mit dem besten Freund/der besten Freundin kam mir auch schon. Und die Fahrzeugbriefe, die verteidige ich - wenn es denn sein muss - mit dem Leben. Denn wie lautet doch die deutsche Rechtsprechung? Wer den Brief hat, dem gehört das Auto?
Da sage ich doch „Holzauge sei wachsam…“

Liebe (luftgekühlte) Grüße,
Dagobine