Darf die Kfz-Zulassungsstelle, Rückstände -ausstehende Prämien- für eine Versicherung einfordern bevor sie ein Auto des betreffenden „Schuldners“ zuläßt??
Hallo!
Würde mich wundern,wenn sie das überhaupt so macht !
Wenn keine VS-Bescheinigung vorliegt, dann keine Zulassung. Wenn VS später schreibt, Prämie nicht bezahlt, dann entzieht Zulassungsstelle das Kennzeichen !
Gehts etwa um ausstehende Kfz-Steuern ? Das macht Sinn !
MfG
duck313
Hallo Duck313,
nein es geht nicht um Kfz-Steuern sondern um Kfz-Versicherungsprämien und zwar für 04 bis 08 aus 2011 die noch ausstehen bzw seit heute dann nicht mehr…
Wenn keine VS-Bescheinigung vorliegt, dann keine Zulassung.
Ja.
Hi,
falls die Zulassungsstelle eine EVB Ü verlangt könnte der Versicherer den dezenten Hinweis geben, dass diese momentan nicht greifbar sei. EVB Ü s liegen normalerweise in dem Schrank, für den der „silberne Schlüssel“ benötigt wird.
Manche Zulassungsstellen geben diesen Hinweis dezent weiter.
Gruß Keki
Hallo Duck313,
nein es geht nicht um Kfz-Steuern sondern um
Kfz-Versicherungsprämien und zwar für 04 bis 08 aus 2011 die
noch ausstehen bzw seit heute dann nicht mehr…
Wurde denn überhaupt dem Interessenten eine EVB-Nr. (Deckungskarte) für die Anmeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle ausgehändigt ?