Zulieferer beschädigt ein Auto, was der Angestellte auf dem Firmenparkplatz stehen hat- Haftung?

Hallo,

angenommen:
ein Zulieferer beschädigt bei einer Anlieferung ein Auto, was der Autobesitzer (Angestellter der Firma) auf dem Firmenparkplatz stehen hat
Kann der Angestellte in irgendeiner Form auf die Unterstützung vom Arbeitgeber rechnen?

lg kitty

Warum, welcher Art? Was hat den der Firmeninhaber damit zu tun?

Wie ist der Unfall passiert? Beim Fahren - dann greift die KFZ-Versicherung des Schadenverursachers.

Beim Be- oder Entladen? Dann stellt sich die Frage wer den Ladevorgang ausgeführt hat und mit was.

Was hat der Arbeitgeber damit zu tun? Das wird die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zulieferers bezahlen, wenn das Auto des Angestellten nicht bewegt wurde! Wenn beide Autos bewegt wurden (was aber offenbar nicht der Fall war), machen das die Kfz-Haftpflichtversicherungen beider Fahrer unter sich aus (Parkplatzunfall).

Gruß Oberberger

Hoffen kann man immer.
Etwa Mithilfe beim herausfinden, welche Firma das war, die angeliefert und den Schaden verursacht hatte.

Mehr ist sicher nicht drin, denn dieser Schadensort(Firma) unterscheidet sich nicht vom Parken draußen auf der Straße, im Parkhaus oder auf einem öffentlichen Parkplatz .

MfG
duck313

Hallo,

dazu müsste zunächst einmal geklärt werden, ob der

(Angestellter der Firma) auf dem Firmenparkplatz stehen hat

öffentlich oder privat ist.

Ist der Parkplatz öffentlich, so kann man Anzeige bei der Polizei wegen Unfallflucht erstatten,
handelt es sich um einen privaten Parkplatz guckt man in die Röhre.

woher weiß man bei der hinzuphantasierten unfallflucht, dass es ein zulieferer gewesen ist? was genau nutzt dem geschädigten die anzeige? warum ‚guckt man in die röhre‘ auf einem privatparkplatz?

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Hallo,

woher weiß man bei der hinzuphantasierten unfallflucht,

Hat sich der Schädiger gemeldet ?? nein, also

was genau nutzt dem geschädigten die anzeige?

Das man den Schädiger ermittelt ?

warum ‚guckt man in die röhre‘ auf einem privatparkplatz?

Weil dort die Polizei nicht zuständig ist und keine Ermittlungen aufnimmt

was gedenkst du dir als nächstes auszudenken?

der ist bereits bekannt.

die haftung des schädigers ist davon komplett unabhängig.

#wie wäre es denn, wenn du einfach mal die frage lesen würdest?#

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