Zum ersten mal geklaut was wird auf mich zukommen?

Ich bin 16 bin erst seit 4 Jahren in Deutschland. Habe eine Schachtel Zigaretten in Penny geklaut. Ich habe schon 50 Euro im Laden bezahlt. Und heute ist der Brief von der Polizei nachhause gekommen. Ich mache gerade eine Ausbildung. Was passiert jetzt mit mir ?? Was kommt auf mich alles zu??

Also der Kopf wird Dir schon nicht abgerissen. Ich nehme an, dass Du mit einer gerichtlichen Verwarnung davonkommst, aber genau kann ich das nicht vorhersagen. Für die Zukunft musst Du Dich fein in Acht nehmen. Lass Dich nicht von Deinem Umgang in etwas hineinziehen, was Dir leid tun könnte.
Sei froh, dass Du eine Ausbildung machen kannst.
Ich wünsche Dir viel Glück, und halte die Ohren steif.
Mit freundlichen Grüßen
W.G.

Danke und das tut mir auch wirklich leid

Da Du erst 16 bist und bisher noch nichts hast zuschulden kommen lassen (gehe mal davon aus, dass das stimmt), wird es wohl nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen. Vielmehr ist für solche Fälle die Diversion - d.h. vereinfacht gesagt, das Verfahren wird eingestellt, statt dessen werden einige erzieherische Maßnahmen durchgeführt. Näheres dazu siehe hier:

http://www2.solingen.de/C12573970063D260/html/93579E…

Das hat vor allem den Vorteil, dass zum einen eine Reaktion auf die Straftat zeitnah erfolgt und zum anderen der Jugendliche nicht vorbestraft ist (was ja für das weitere Leben/Entwicklung nicht gerade hilfreich ist).
Sollte aber jemand auf die Idee kommen, dass einem ja nichts weiter passiert: so eine Diversionsmaßnahme wird nur durchgeführt, wenn derjenige Erst-, maximal Zweittäter ist und es sich um eine geringfügige Straftat handelt (so wie z.Bsp. bei Dir Ladendiebstahl geringwertiger Sachen). Es ist also kein Freibrief, sondern sollte als Chance und Warnschuss verstanden werden.

Es wird Dir also nicht der Kopf abgerissen, sondern nur zurechtgerückt.

Ansonsten: Es ist doch egal, ob Du hier in Deutschland geboren wurdest oder seit 4 Tagen/Wochen/Monaten/Jahren hier lebst - Diebstahl und sonstige Schei…e bauen wird ÜBERALL bestraft. Und bei einer eventuellen Strafzumessungspielt das auch keine Rolle.

danke und ich habe noch eine frage kann ich auch in mein heimatsland zurück geschickt werden ???

Nee - warum? Wegen 'ner geklauten Schachtel Zigaretten?
Wir sind hier nicht in einem islamischen Land mit der Schariah, wo einem Dieb die Hand abgehackt wird o.ä.!

Nur mal interessenhalber: aus welchem Land stammst Du? Schweiz? :wink:

Ich komme aus Kirgisien das ist in Mittelasien nemen Kasachstan :smile: und danke :smile:

Hallo Peter,

Du bekommst eine Strafanzeige wegen Ladendiebstahl. Diese geht an die zustaendige Staatsanwaltschaft. Diese wird das Verfahren gegen dich einstellen, wenn es das erste Mal war. Es wird weiter nix passieren. Kein Eintrag im Zentralregister und sonst auch nix. Nur deine Eltern werden verstaendigt. Bleib in Zukunft sauber, dann hast du keine Nachteile. Beim naechsten Mal bekommst Du eine Geldstrafe.

Ciao

Sozialstunden - die Du unbedingt ableisten solltest. Wenn Du die Sozialstunden nicht ableistest, mehrmals wegen Diebstahl oder Schwarzfahren o.ä. auffällst kann es einen Zwangsaufenthalt im Jugendknast geben (Jugendarrest oder Beugehaft).

Sonst gibt es erstmal nichts.

Vorbestraft ist man erst, wenn man zu einer Geldstrafe von mehr als 40 Tagessätzen verurteilt wird. Das steht dann auch im Führungszeugnis.

Gruß - Michel

okay danke

Danke

Hallo,

wenn du hier noch keine aufenthaltsberechtigung hast, kann sich das natürlich negativ auf dein verfahren auswirken.
Und ganz ehrlich, das sollte es auch - als gast in einem anderen land sollte man sich auch so verhalten (aber das hast du bestimmt schon oft gehört…, sorry)

Große auswirkungen hat dieser diebstahl sonst nicht, du bekommst eine minimale verurteilung oder das verfahren wird sogar wegen geringfügigkeit eingestellt.

Wenn du nicht gerade eine ausbildung bei der polizei oder der justiz oder etwas ähnlichem machst, wird gar nichts passieren.
Dann solltest du dort auch kein wort darüber verlieren.

Machst du doch eine ausbildung an solch einer staatlichen stelle, geh ins geschäftszimmer und gib deinen fehler zu, damit sie es von dir erfahren und nicht per dienstpost.

Abschließend…:
Ich glaube, jeder hat in seiner jugend mal etwas geklaut. Niemand wird dir den kopf abreißen deswegen. Aber: sieh zu, daß du nicht zu viel aufs spiel setzt wegen einer doofen schachtel zigarretten oder anderem mist.
Es kann dir sehr weiterhelfen, ein weißes strafregister ohne eintragungen zu haben. Also tu dir selbst einen gefallen und belaß es bei diesem ersten und damit letzten diebstahl.

Ach ja, du hast bei penny für ein jahr hausverbot bekommen. betritt in den nächsten 12 monaten nicht diese penny-filiale (eigentlich gar keine penny-filale), sonst begehst du damit wieder eine straftat!

Alles gute für dich.
Liebe grüße

Karsti

Hallo User
Also wenn du eine deutsche Staatsbürgerschaft hast oder auch nicht sollte das wie folgte laufen. Anzeige wegen Ladendiebstahl liegt bei der Polizei vor hat mit der Firma nichts zu tuen. Vorladung zwecks Stellungnahme (Beschuldigtenvernehmung. Nach dieser geht das zum Staatsanwalt und der entscheidet über das weitere. Nach Prüfung ob „Ersttäter“ und ob schon polizeilich Bekannt. Danach kann ich dir keine Auskunft geben, dass hängt vom jeweiligem Bundesland ab ob Geldstrafe, gemeinnützige Stunde oder Einstellung des Verfahrens. Wichtig dabei ist deine Vorgeschichte und die tätige glaubhafte Reue sehr wichtig. Alles andere wartest du ab. Mehr kann ich dir nicht sagen. Dies ist keine Rechtsauskunft. Also Tschüss.

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Hallo,

wenn es tatsächlich das erste Mal war, wird nichts passieren.

Was steht denn im Brief von der Polizei, ist das eine Vorladung? Ich brauche da mehr Informationen, um helfen zu können.

Ich bin 16 bin erst seit 4 Jahren in Deutschland. Habe eine
Schachtel Zigaretten in Penny geklaut. Ich habe schon 50 Euro
im Laden bezahlt. Und heute ist der Brief von der Polizei
nachhause gekommen. Ich mache gerade eine Ausbildung. Was
passiert jetzt mit mir ?? Was kommt auf mich alles zu??

ja da steht es ist eine Vorladung in der Ermmitlungssache Ladendiebstahl, geringwertiger Sachen ist ihre Vernehmung als Beschuldigter erforderlich. und dann steht wann ich da sein muss

Danke für deinen Rat

Wenn jemand beim 1. Mal bei einem einfachen Diebstahl erwischt wird gilt das vereinfachte Verfahren. Die Statsanwaltschaft verlangt eine Geldbuße in Höhe des doppelten des Diebsgutes, mindestens aber 25 €. Dann ist dieses Verfahren erledigt und es gibt keine Vorstrafe. Die beim Geschädigten bezahlte Aufwandsentschädigung hat nichts mit der Zahlung an die Staatskasse zu tun und wird auch nicht verrechnet.
Jetzt ist man aber bei der Polizei und Staatsanwaltschafr registriert. Bei einem weiteren Diebstahl gilt das vereinfachte Verfahren dann nicht mehr. Es kommt zu einem ganz normalen Strafverfahren mit Strafbefehl bzw. richterlichem Urteil.
mfg
W.

Hallo Peter,

Du wirst mit einer Strafanzeige wegen Diebstahls geringwertiger Sachen gem. §§ 242, 248a StGB rechnen müssen.

Die Anzeige wird durch die Staatsanwaltschaft bearbeitet. Du kannst zu Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden. Bei Deiner Vorgeschichte wird aber nicht mit einer großen Strafe zu rechnen sein.

Grüße

Daniel

Ok, das ändert aber nichts.

Da es das erste Mal ist, wird die Staatsanwaltschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Einleitung eines Verfahrens absehen. Vielleicht gegen Zahlung von einer geringen Geldbuße (so etwa 50 Euro). Du musst nur beachten, dass Du jetzt bei der Polizei wegen Diebstahls „aktenkundig“ bist. da nächste Mal wird die Sanktion möglicherweise anders aussehen. Dann wirst Du auch erkennungsdienstlich behandelt (Dass heißt Fotos und Fingerabdrücke)

mfg

Am besten sprechen Sie das mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Polizei.