Zum Nebengewerbe noch ein zweites anmelden?

Hallo zusammen,

mal angenommen, eine Angestellte (im Öffentlichen Dienst) hat bereits seit 5 Jahren ein Nebengewerbe als Schulbuchhandel laufen. Das ganze würde als „Kleinstunternehmen“ laufen mit ca. 10.000 - 15.000 Euro Umsatz und ca. 1.000 - 1.400 Euro Gewinn.

Jetzt würde die Angestellt eventuell noch nebenher selbst hergestellte Näharbeiten verkaufen wollen.

Müsste sie jetzt ihr Nebengewerbe umändern oder noch ein zweites anmelden??

Oder wie würde das laufen???

Würden dann beide Umsätze zusammengezählt bzgl. der 17.500,-- Regel???

Was wäre, wenn der Ehemann (auch Hauptberuflich Angestellter) das zweite Nebengewerbe anmelden würde???

Danke schon mal