Hallo,
ja es ist so wir leben in einem freien Land, in einer Demokratie in der wir, die Bürger, uns einige Vorgaben für unser Zusammenleben gegeben haben, freiwillig auferlegt. Einige Funktionen in unserem Staat haben die Grundgesetzväter/mütter nicht dem, in diesem Falle Berufsrichter, überlassen sondern diesem einen Laienrichter (Schöffe/in) zur Seite gestellt. Dieser Schöffe ist dem Berufsrichter gleichgestellt und kann diesen, da es immer zwei Schöffen sind, überstimmen. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass sich bei den Berufsrichtern keine Berufsblindheit durchschlägt.
Der Schöffe soll das gesunde Volksempfinden im Gericht zum Tragen bringen, dies tut er/sie auch indem man einen Konsens findet.
Das Schöffenamt (es wird auch ein wenig entlohnt) auszuüben, ist Ihre Pflicht, ebenso wie zur Wahl zu gehen. So etwas zählt zum Beitrag des Bürgers unser Staatswesen zu erhalten und zu schützen.
Den Brief zur Bestellung als Schöffin zu ignorieren rate ich ab.
Ihr Arbeitgeber muss Sie für den Gerichtstermin freistellen, er bekommt dafür eine Entschädigung.
Selbstverständlich können Sie auch mal krank sein oder in Urlaub fahren wollen, in solchen Fällen richtet sich die Gerichtsverwaltung, so sie es weiß, nach Ihren Wünschen. Wenn Sie eine Ladung zum Gerichtstermin bekommen (meistens sind es nicht mehr als 8 Termine pro Jahr) und verhindert sind, rufen Sie sofort an und teilen das mit. Dann wird ein anderer Schöffe/in zu diesem Termin bestellt. Stellen Sie sich vor ein Schöffe erscheint nicht zum Gerichtstermin, das Gericht kann einpacken es ist nicht beschlussfähig, 10 oder mehr Leute gehen unverrichteter Ding nach Hause.
Ein Baby zu bekommen ist ein großes Glück und zählt natürlich als längere Verhinderung.
Darüber hinaus sind Ihre Bürgerlichen Rechte keineswegs eingeschränkt, Sie können verreisen, umziehen sogar auswandern das Gericht muss nur davon in Kenntnis gesetzt werden.
Das ist direkte Demokratie, die doch heute überall gefordert wird. Sie sollten stolz sein, so ein Amt ausführen zu dürfen.
MfG
KKl
Hallo,
ich habe vor ein paar Tagen einen Brief vom Bezirksamt
erhalten, dass ich mittels Melderegister dazu auserkoren
worden bin, mich zur Wahl zum Schöffen bereit zu erklären.
Jeder, der so eine Brief erhält, soll verpflichtet sein, das
Ehrenamt bei einer Wahl auch auszuüben. Das Ganze läuft über 4
Jahre (!), jedoch nicht häufiger, als 12 mal im Jahr.
An und für sich wäre ich der Sache ja nicht unbedingt
abgeneigt. Ich finde es nur unmöglich jemanden dazu zu
zwingen!!! Ich meine, ist sowas in Deutschland überhaupt
denkbar?
Leider erfülle ich nicht die Kriterien, das Ganze ablehnen zu
können und frage mich jetzt, wie ich da sonst herauskommen :könnte.
Mache ich mich strafbar, wenn ich den Brief einfach (immer und
immerwieder) ignoriere? ich meine, wir leben doch in einem
freiheitlichen Land!
Falls ich da durch muss, hat jemand Erfahrungen mit dem
Schöffenamt? Wie oft muss man in der Regel wirklich hin und
was passiert, wenn man in den nächsten 4 Jahren in eine
andere Stadt oder gar in ein anderen Land zieht? Oder, wenn
man ein Baby bekommt…dann kann man jawohl schlecht mit dem
Stillkind im Gerichtsaal sitzen :/.
Bin für jeden Rat oder auch Erfahrungsbericht dankbar!
Viele Grüße,
Loreen