Zum Schöffen ernannt, was nun?

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen einen Brief vom Bezirksamt erhalten, dass ich mittels Melderegister dazu auserkoren worden bin, mich zur Wahl zum Schöffen bereit zu erklären.

Jeder, der so eine Brief erhält, soll verpflichtet sein, das Ehrenamt bei einer Wahl auch auszuüben. Das Ganze läuft über 4 Jahre (!), jedoch nicht häufiger, als 12 mal im Jahr.

An und für sich wäre ich der Sache ja nicht unbedingt abgeneigt. Ich finde es nur unmöglich jemanden dazu zu zwingen!!! Ich meine, ist sowas in Deutschland überhaupt denkbar?
Leider erfülle ich nicht die Kriterien, das Ganze ablehnen zu können und frage mich jetzt, wie ich da sonst rauskommen könnte.
Mache ich mich strafbar, wenn ich den Brief einfach (immer und immerwieder) ignoriere? ich meine, wir leben doch in einem freiheitlichen Land!
Falls ich da durch muss, hat jemand Erfahrungen mit dem Schöffenamt? Wie oft muss man in der Regel wirklich hin und was passiert, wenn man in den nächsten 4 Jahren in eine andere Stadt oder gar in ein anderen Land zieht? Oder, wenn man ein Baby bekommt…dann kann man jawohl schlecht mit dem Stillkind im Gerichtsaal sitzen :/.

Bin für jeden Rat oder auch Erfahrungsbericht dankbar!

Viele Grüße,

Loreen

Hallo Loreen! Ich würde es annehmen und abwarten was passiert wenn Du mal Krank bist. Oder erkundige Dich mal wegen Umzug. Lg. Erika
Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen einen Brief vom Bezirksamt
erhalten, dass ich mittels Melderegister dazu auserkoren
worden bin, mich zur Wahl zum Schöffen bereit zu erklären.

Jeder, der so eine Brief erhält, soll verpflichtet sein, das
Ehrenamt bei einer Wahl auch auszuüben. Das Ganze läuft über 4
Jahre (!), jedoch nicht häufiger, als 12 mal im Jahr.

An und für sich wäre ich der Sache ja nicht unbedingt
abgeneigt. Ich finde es nur unmöglich jemanden dazu zu
zwingen!!! Ich meine, ist sowas in Deutschland überhaupt
denkbar?
Leider erfülle ich nicht die Kriterien, das Ganze ablehnen zu
können und frage mich jetzt, wie ich da sonst rauskommen
könnte.
Mache ich mich strafbar, wenn ich den Brief einfach (immer und
immerwieder) ignoriere? ich meine, wir leben doch in einem
freiheitlichen Land!
Falls ich da durch muss, hat jemand Erfahrungen mit dem
Schöffenamt? Wie oft muss man in der Regel wirklich hin und
was passiert, wenn man in den nächsten 4 Jahren in eine
andere Stadt oder gar in ein anderen Land zieht? Oder, wenn
man ein Baby bekommt…dann kann man jawohl schlecht mit dem
Stillkind im Gerichtsaal sitzen :/.

Bin für jeden Rat oder auch Erfahrungsbericht dankbar!

Viele Grüße,

Loreen

Hallo,
Du musst das nicht machen. Du wärst nur gut geeignet. Nicht jeder hat auch Zeit dafür oder arbeitet oft Schicht oder auswärts.
Allerdings wundert es mich, wo die Daten herkommen, dass Du gut geeignet bist.
Schreib denen oder telefoniere hin und kläre ab, dass Du Dich dazu nicht imstande siehst.

Gruß
Uli

Hallo Mell

Soweit ich Informiert bin kann man als Schöffe nur ernannt werden wenn man sich für das Amt bewirbt. Und da das Schöffenamt nur auf freiwilligen basis beruht kann man dich nicht zu zwingen. Wenn du dich strafbar machst und es im führungszeugnis steht fällst du raus. Und wenn du schwanger wirst dann bist du sowieso im Babyjahr. So ist es in Berlin.

Hallo Loreen85, es ist richtig, dass Du gesetzlich zum Schöffen ernannt werden kannst, außer Du hast triftige Gründe, wie Krankheit, willst gerade Deinen Wohnsitz aus Arbeitsgründen verlegen. Ich habe keine Erfahrung mit der Schöffentätigkeit. Sie ist sicherlich interessant, bedarf aber, wenn man sie richtig ausführen will, auch ein wenig Zeit (mit den Sachen auseinandersetzen).
Vielleicht kann ein Anderer Dir noch mehr Auskünfte geben.
Viele Grüße

marga1065

Sehen Sie das Ganze als interessante Herausforderung. Ich bin seit 8 Jahren Schöffe an einem Landgericht und finde diese Tätigkeit sehr interessant und spannend.

Zu Ihren Frage: Man kann eine Ernennung zum Schöffen nur ablehnen, wenn außerordentliche Gründe (schwere Krankheit z.B.) vorliegen. Einfach keine Lust oder keine Zeit zählen nicht. Eine Schwangeschaft (Endphase) oder die Betreuung eines Babys dürften wohl als Befreiuungsgründe anerkannt werden. Jeder, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann zum Schöffen ernannt werden. In der Regel versuchen die Kommunen Freiwillige zu gewinnen, aber wenn sich nicht genug melden erfolgt das Wahlverfahren mittels Zufallsauswahl. Ist in den USA mit dem Geschworenensystem übrigens genausso.

Wenn man gewählt wird, dann muss man auch zu den Verhandlungen erscheinen und dort mitwirken. Ansonsten drohen Geldstrafen oder Ordnungshaft. Ignorieren würde ich nicht empfehlen. Da reagieren die Gerichte empfindlich. Und wenn eine ganze hHuptverhandlung platzt, weil ein Schöffe einfach nicht erscheint, wird das teuer, denn die kosten der Richter, Anwälte etc. können dem fehlenden Schöffen auferlegt werden.

In der Regel werde ich zu 2 Schöffenperioden im Jahr herangezogen. Ich bekomme jeweils am Jahresende einen Brief in dem ich mögliche Termine mitgeteilt bekomme. Diese Perioden muss man sich freihalten (keinen Urlaub da planen o.ä). Innerhalb dieser Zeiträume kann man dann als Schöffe für Verhandlungen berufen werden. Wieviele Tage man insgesamt pro Jahr Schöffendienst hat ist nicht vorhersehbar. Ich war mal Schöffe in einem Mordprozess, der über 16 Sitzungstage lief, aber auch Schöffe in Verhandlungen, die nach 2 Stunden vorbei waren.
Wenn man absolut zu einem Termin nicht kann, dann muss man sich befreien lassen. Wenn man gute Gründe vorbringt (z.B. beruflich dringende Termine) kann man den Vorsitzenden der jeweiligen Gerichtskammer um eine befreiung bitten. Wird aber nur im Ausnahmefall gewährt. Ihr Arbeitgeber muss Sie ggf. für Schöffentätigkeiten freistellen. Verdienstausfall und Fahrkosten werden Ihnen erstattet.

Sie werden als Schöffe einem Gerichtsbezirk zugewiesen, in dem sie auch selber wohnen. Wenn Sie umziehen, müssen Sie das der Gerichtsverwaltung mitteilen. In der Regel werden Sie dann nicht mehr herangezogen.

Aber nochmals: Lassen Sie sich einfach auf das Amt ein und bewerten sie die Probleme nicht über. Es ist wichtig, dass auch das Volk durch Laienrichter an der Rechtsprechung mitwirkt. Und die Schöffentätigkeit kann sehr interessant sein.

Hallo Loreen,
ja, das geht!
Was mich wundert, ist, dass die dauer auf vier Jahre festgestzt sein soll, denn in Deutschland dauert die Amtsperiode fünf Jahre (von 01.01.2014 bis 31.12.2018 = fünf Jahre).
Man kann sich für dieses Amt grundsätzlich bewerben; wenn es aber nicht genügend Bewerber gibt, dann werden Schöffen berufen, die Berufung kann nur unter ganz bestimmten Bedingungen abgelehnt werden.
Ablehnungsgrund für das Schöffenamt kann die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen sein, z.B. Vollzugsbeamte, Vorstehende einer Religionsgemeinschaft (Priester, Imame, Rabbiner), politische Beamte,
Volljuristen, bestimmte Berufe im Gesundheitswesen (Ärzte, Hebammen, Krankenpfleger). Wenn solche Gründ nicht vorliegen muss man dem Ruf Folge leisten und auch der Arbeitgeber muss einen freistellen.
Grundlegende Vorschriften sind die §§ 44–45a Deutsches Richtergesetz.
Schöne Grüße
Hans

Hallo Martin,

danke für Ihre ausführliche und aufschlussreiche Antwort!
Ich würde diese Tätigkeit ja auch als interessante und spannende Herausforderung sehen, nur denke ich an all das, was in den nächsten 5 Jahren bei mir ansteht und dass diese lange Bindung an das Amt mir schon einige Steine in den Weg legen könnte. Z.B. werde ich mich im Frühjahr nächsten Jahres bewerben und frage mich, welcher Arbeitgeber gerne jemanden einstellt, der für mehrere Perioden im Jahr ausfällt.
Hinzu kommt, dass ich mich gar nicht in der Lage sehe, über anderer Leute Leben zu entscheiden und es ehrlich gesagt auch nicht möchte! Oft denkt man sicher, „das hätte ich genauso gemacht“ und sympathisiert mit dem Beschuldigten und muss letztlich doch nach dem Gesetz entscheiden. Ich weiß nicht, ob ich die Folgen meiner Entscheidung verantworten kann.

Ich hätte da noch ein paar Fragen:

Wie lang sind diese zwei Schöffenperioden bei Ihnen?

Bedarf dieser Aufgabe auch Vor-oder Nachbereitung oder beschränkt sich der Zeitaufwand rein auf die Verhandlungen?

Danke im Voraus für die Beantwortung!

Grüße, Loreen

Also bei mir dauert jede Schöffenperiode ca. 3 Wochen. Entscheidend ist allerdings eher, ob man tatsächlich für eine Verhandlung als Schöffe geladen wird. Das ist zwar wahrscheinlich, aber es kann sich auf 2-3 Termine pro Periode beschränken. Bei Schöffen an Landgerichten und Oberlandesgerichten ist natürlich das Risiko da, dass man Schöffe in langwierigen Prozessen mir vielen Prozesstagen wird.

Das mit dem Urteilen über andere Menschen ist natürlich problematisch, andererseits sind Sie als Schöffe in Ihrer Entscheidung frei. Außerdem sind Sie Teil eines Teams aus Richtern und anderen Schöffen und finden ein Urteil im Konsensverfahren.

Natürlich gibt es Arbeitgeber, die es nicht gerne sehen, wenn ihre Mitarbeiter deswegen ausfallen. Andererseits ist gesellschaftliches Engagement auch ein Plusunkt. Und gerade größere Unternehmen haben Erfahrungen mit diesem Problem.

Im Internet finden Sie auch Infos des Schöffenverbandes. Die führen auch Einführungskurse für Neuschöffen durch.

Sicher ist der Schöffendienst manchmal lästig, aber die Belastung ist eher geringer als Sie jetzt denken.

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Ergänzung: Vor und Nachbereitung fallen nicht an. Vor einer Sitzung weist der Richter sie in den Sachverhalt und die Gesetze ein.

1 Like

Nun, die zeitliche Belastung scheint sich tatsächlich in Grenzen zu halten. Bin dem Ganzen gar nicht mehr so abgeneigt (nachdem ich auch einige Ergahrungsberichte im Internet gelesen habe).

Danke nochmal!

Hi,
grundsätzlich ist man zur Übernahme eines öffentlichen Ehrenamtes (das ist das Schöffenamt) verpflichtet - die gesetzl. Grundlage dürfte in dem Schreiben mit drinstehen.
Genau so, wie es dir passieren kann, bei einer der nächsten Wahlen als Wahlhelfer einberufen zu werden.

Ich finde es nur unmöglich jemanden dazu zu
zwingen!!! Ich meine, ist sowas in Deutschland überhaupt
denkbar?

ja - und wird auch schon seit Bestehen der Bundesrep. so gemacht. Leider melden sich halt nicht immer genug Freiwillige.

Leider erfülle ich nicht die Kriterien, das Ganze ablehnen zu
können und frage mich jetzt, wie ich da sonst rauskommen

Tod? Auswanderung? Schwere Behinderung?
Aber: oben steht, dass du grds. nicht abgeneigt bist - und jetzt willst du dich drücken?

Mache ich mich strafbar, wenn ich den Brief einfach (immer und
immerwieder) ignoriere? ich meine, wir leben doch in einem
freiheitlichen Land!

FEHLER: wir leben in einem freiheitl. Rechtsstaat - dazu gehört nicht nur die Inanspruchnahme von Rechten sondern auch das Erfüllen von Pflichten.
Was passiert, wenn du die Bestellung zum Schöffen einfach nicht zur Kenntnis nimmst, dürfte in den Einberufungsschreiben stehen.

Oder, wenn
man ein Baby bekommt…dann kann man jawohl schlecht mit dem
Stillkind im Gerichtsaal sitzen :/.

Das wäre doch ein Grund, nicht genommen zu werden.

leider nicht.
MfG

Hallo,
ja es ist so wir leben in einem freien Land, in einer Demokratie in der wir, die Bürger, uns einige Vorgaben für unser Zusammenleben gegeben haben, freiwillig auferlegt. Einige Funktionen in unserem Staat haben die Grundgesetzväter/mütter nicht dem, in diesem Falle Berufsrichter, überlassen sondern diesem einen Laienrichter (Schöffe/in) zur Seite gestellt. Dieser Schöffe ist dem Berufsrichter gleichgestellt und kann diesen, da es immer zwei Schöffen sind, überstimmen. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass sich bei den Berufsrichtern keine Berufsblindheit durchschlägt.
Der Schöffe soll das gesunde Volksempfinden im Gericht zum Tragen bringen, dies tut er/sie auch indem man einen Konsens findet.

Das Schöffenamt (es wird auch ein wenig entlohnt) auszuüben, ist Ihre Pflicht, ebenso wie zur Wahl zu gehen. So etwas zählt zum Beitrag des Bürgers unser Staatswesen zu erhalten und zu schützen.
Den Brief zur Bestellung als Schöffin zu ignorieren rate ich ab.
Ihr Arbeitgeber muss Sie für den Gerichtstermin freistellen, er bekommt dafür eine Entschädigung.
Selbstverständlich können Sie auch mal krank sein oder in Urlaub fahren wollen, in solchen Fällen richtet sich die Gerichtsverwaltung, so sie es weiß, nach Ihren Wünschen. Wenn Sie eine Ladung zum Gerichtstermin bekommen (meistens sind es nicht mehr als 8 Termine pro Jahr) und verhindert sind, rufen Sie sofort an und teilen das mit. Dann wird ein anderer Schöffe/in zu diesem Termin bestellt. Stellen Sie sich vor ein Schöffe erscheint nicht zum Gerichtstermin, das Gericht kann einpacken es ist nicht beschlussfähig, 10 oder mehr Leute gehen unverrichteter Ding nach Hause.
Ein Baby zu bekommen ist ein großes Glück und zählt natürlich als längere Verhinderung.
Darüber hinaus sind Ihre Bürgerlichen Rechte keineswegs eingeschränkt, Sie können verreisen, umziehen sogar auswandern das Gericht muss nur davon in Kenntnis gesetzt werden.
Das ist direkte Demokratie, die doch heute überall gefordert wird. Sie sollten stolz sein, so ein Amt ausführen zu dürfen.
MfG
KKl

Hallo,

ich habe vor ein paar Tagen einen Brief vom Bezirksamt
erhalten, dass ich mittels Melderegister dazu auserkoren
worden bin, mich zur Wahl zum Schöffen bereit zu erklären.

Jeder, der so eine Brief erhält, soll verpflichtet sein, das
Ehrenamt bei einer Wahl auch auszuüben. Das Ganze läuft über 4
Jahre (!), jedoch nicht häufiger, als 12 mal im Jahr.

An und für sich wäre ich der Sache ja nicht unbedingt
abgeneigt. Ich finde es nur unmöglich jemanden dazu zu
zwingen!!! Ich meine, ist sowas in Deutschland überhaupt
denkbar?
Leider erfülle ich nicht die Kriterien, das Ganze ablehnen zu
können und frage mich jetzt, wie ich da sonst herauskommen :könnte.
Mache ich mich strafbar, wenn ich den Brief einfach (immer und
immerwieder) ignoriere? ich meine, wir leben doch in einem
freiheitlichen Land!
Falls ich da durch muss, hat jemand Erfahrungen mit dem
Schöffenamt? Wie oft muss man in der Regel wirklich hin und
was passiert, wenn man in den nächsten 4 Jahren in eine
andere Stadt oder gar in ein anderen Land zieht? Oder, wenn
man ein Baby bekommt…dann kann man jawohl schlecht mit dem
Stillkind im Gerichtsaal sitzen :/.

Bin für jeden Rat oder auch Erfahrungsbericht dankbar!

Viele Grüße,

Loreen

Danke für das Interesse und die Zeit, die sie sich genommen haben! Ihre Antwort war sehr hilfreich und mittlerweile sehe ich die Angelegenheit auch mit anderen Augen.

Herzliche Grüße,

Loreen

da kann ich dir leider nicht weiter helfen… sorry!

Hallo da bin überfragt.K.H.