Zum Verschließen von Wanddurchbrüchen

Liebe/-r Experte/-in,
in meinem Angebot für den Einbau einer Heizung in mein Haus steht eine Position die da heißt: „Verschließen von 5 Wanddurchführungen und einer Deckendurchführung“ .

Meine Frage ist, was man fachmännisch unter „Verschließen“ zu verstehen hat. Müssen die Durchführungen wieder so verschlossen werden, dass darauf ohne Probleme neue geputzt werden kann oder darf der Heizungsbauer die Öffnungen einfach mit Bauschaum ausfüllen und hat damit die Angebotsposition erfüllt?
Insbesondere geht es mir darum zu klären, was mit einem Durchbruch geschieht, bei dem mehr Mauerwerk heraus gebrochen worden ist, als für die Rohrdurchführung nötig gewesen wäre. Es ist ein regelrechtes Loch in der Wand entstanden, dass nur durch Wiedereinsetzen von Ziegeln geschlossen werden kann, mit Bauschaum liese sich das riesige Loch nicht schließen.
Ist der Heizungsbauer aufgrund seines Angebotes nun verpflichtet, diese Wand wieder fachmännisch durch Vermauern von Ziegeln zu verschließen, damit darauf Putz Halt findet?
Ich würde mich sehr über fachmännischen Rat freuen.

Vielen Dank

Ralf Beyersdörfer

Zum Verschließen hat der heizungsmonteur die Wand/Decke in der Fläche um den reinen Rohrdurchmesser plus Wärme- und Schall(!)isolation wieder in den vorherigen Zustand zu verbringen. D.H. falls erforderlich auch wieder beimauern und verputzen.Das reine Ausschäumen ist nur zum Schließen von Spalten z.B. bei Fensterrahmen und auch Rohrleitungen zulässig bzw. wegen der Isolation erforderlich. d.h. einen Spalt von ca. 1-2 cm kann er schäumen. Was mehr ist hat er beizumauern oder - putzen.

Hallo Ralli,
leider fehlt mir gerade die Zeit in ausreichendem Maße hierauf zu antworten, aber die Antwort ist auch einfach und kurz.
Natürlich müssen die Durchbrüche mit Ziegeln oder Beton wieder verschlossen werden, sodass danach darauf auch wieder verputzt werden kann. Und ja hierzu muss er Ziegel einmauern. Ein gewisser Restringspalt wird natürlich verbleiben aber auch der kann vermörtelt werden, es sei denn hier wäre eine Brandschutztechnische Abschottung erforderlich (ggf. im MFH oder öffentlichen Bereich) dann kommen Brandschutzschäume zur Ausführung. Dies würde dann ggf. einen entsprechenden Ringraum (60 % Belegung / 40 % Brandschutz) erforderlich machen.
Liebe Grüße und viel Spaß mit den Handwerkern:wink:
Thoams

Habe jetzt allerdings Deine Anfrage 46x bekommen… einmal reicht doch, oder?

Habe jetzt allerdings Deine Anfrage 46x bekommen… einmal
reicht doch, oder?

Das tut mir leid, ich habe diese auch nur 1 mal versendet.
Da muß bei wer-weiss-was ein Fehler vorliegen.

hallo es geht am besten mit Gibskatonplatten udn sit schnlle trocken

Hallo das kann alles sein.
Die Leistung ist sehr schlecht beschrieben!

es ist mit metalständerwerk von kauf am besten udn dann einfach glaswollmaten einbringen udn mit gibskatonplatten schliesen

Frage erst am 10.12.2012 erschienen!! Ist die Frage noch relevant? Kurzantwort: Das Wiederverschließen geschieht nach den anerkannten Regeln der Bautechnik. In der Kurzform: Die Leitungen werden mit Mauerwerk umschlossen mit dem Einbau von Isolierungsmaterial um die Leitungen in ausreichender Form (Leitungen werden mit Formummantelungen verkleidet) Mauerwerk wird mit Mörtel sauber vermauert mit Einbindung der Isolation. Putzmörtel wird dem vorhandenen Verputz angeglichen. Malerarbeiten sind Sache des Bauherrn (ggf. im Auftrag bestimmt). Beste Grüße