Liebe/-r Experte/-in,
in meinem Angebot für den Einbau einer Heizung in mein Haus steht eine Position die da heißt: „Verschließen von 5 Wanddurchführungen und einer Deckendurchführung“ .
Meine Frage ist, was man fachmännisch unter „Verschließen“ zu verstehen hat. Müssen die Durchführungen wieder so verschlossen werden, dass darauf ohne Probleme neue geputzt werden kann oder darf der Heizungsbauer die Öffnungen einfach mit Bauschaum ausfüllen und hat damit die Angebotsposition erfüllt?
Insbesondere geht es mir darum zu klären, was mit einem Durchbruch geschieht, bei dem mehr Mauerwerk heraus gebrochen worden ist, als für die Rohrdurchführung nötig gewesen wäre. Es ist ein regelrechtes Loch in der Wand entstanden, dass nur durch Wiedereinsetzen von Ziegeln geschlossen werden kann, mit Bauschaum liese sich das riesige Loch nicht schließen.
Ist der Heizungsbauer aufgrund seines Angebotes nun verpflichtet, diese Wand wieder fachmännisch durch Vermauern von Ziegeln zu verschließen, damit darauf Putz Halt findet?
Ich würde mich sehr über fachmännischen Rat freuen.
Vielen Dank
Ralf Beyersdörfer