Hallo!
Nein, für Dienstreisen gibt es keine Regelungen. Der AG gibt
zwar an die AN eine jährliche Reisekostenrichtlinie heraus,
aber dort steht lediglich, welche Kosten übernommen werden
KÖNNEN. Sonst keine Details.
Und was steht da genau drin?
Werden diese Kosten in der Regel auch so gezahlt?
Dort stehen zum Kapitel Dienstreise genau zwei Sätze. „Eine Dienstreise liegt vor bei einer vorübergehenden beruflich veranlassten Tätigkeit außerhalb der Wohnung und außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte des Mitarbeiters. Fahrten vom häuslichen Arbeitszimmer des Arbeitnehmers zum Sitz des Arbeitgebers oder zum Einsatzort beim Kunden sind nur dann als Dienstreise abzurechnen, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich genehmigt hat oder dies generell mit dem Mitarbeiter vereinbart wurde.“
Zum Kapitel „Übernommene Reisekosten“ stehen dort ein paar Sätze mit allgmeinen Höchstsätzen etc und der abschließende Satz „Hotelbuchungen werden ausschließlich durch den Arbeitgeber vorgenommen. Unplanmäßige Übernachtungen im Sinne eines außergewöhnlichen und ungeplanten Einsatzes kann der Arbeitnehmer wegen der Kurzfristigkeit selbst vornehmen.“
Wenn das so „vereinbart“ ist, dann ist es auch so.
Interessant wäre ja, ob eine Tages-Dienstreise mit Rückkehr
zum Wohnort auch vollwertige Arbeitszeit ist und deshalb
insgesamt nicht länger als 10h dauern kann?
Natürlich nicht (sofern nicht vereinbart!)!
Demnach wäre ja jeder Mensch, der täglich (Mo-Fr) 9 Std.
arbeitet und eine halbe Std. pro Weg braucht (bei mir wäre das
in etwa der Fall, obwohl ich deutlich länger als 30 Minuten
pro Weg benötige) nicht „legal“ im Rahmen des ArbZG!
Das sehe ich anders, denn bei Dir handelt es sich wohl nicht um eine Dienstreise, sondern um die Fahrt zwischen Wohnung-Arbeitsstätte.
Zur Frage, ob eine Dienstreise Arbeitszeit ist, hier http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… ein wirklich guter Beitrag.
Gruß
Sven