Zumutbare Entfernung zum Arbeitsort?

Hallo Forum! :wink:

Ein Arbeitnehmer (AN) übt eine Einsatzwechseltätigkeit aus. Er besucht dabei im Jahr diverse Einsatzstellen, die er jeweils für einige Tage oder Wochen anfährt. Die Entfernung zwischen seiner Wohnung und den jeweiligen Einsatzorten liegt dabei immer im Bereich von 20-50km. Die Vorgaben über den Einsatzort und die EInsatzdauer erhält er vom Arbeitgeber (AG).

Nun gibt der AG einen Einsatzort für die Dauer von vier Wochen vor, der 120km vom Wohnsitz des AN entfernt ist. Die Anfrage des AN nach einer Unterkunft vor Ort verneint der AG. Er empfindet es als zumutbar und ordnet an, dass der AN täglich von seiner Wohnung aus zum Einsatzort startet und auch wieder zur Wohnung zurückkehrt. Der AN ist dadurch täglich mehr als 12h von der Wohnung abwesend.

Kann der AN vom AG bei dieser Entfernung die Stellung einer Unterkunft bzw. die angemessene Kostenübernahme dafür verlangen?

Gruß
Sven

Hi!

Was ist denn diesbezüglich vertraglich / tariflich / durch eine Betriebsvereinbarung geregelt?

Existiert ein Betriebsrat, den man ansprechen könnte?

LG
guido

Was ist denn diesbezüglich vertraglich / tariflich / durch
eine Betriebsvereinbarung geregelt?

Es gilt weder ein Tarif noch gibt es eine Betriebsvereinbarung. Im Arbeitsvertrag steht nichts, was man als klare Vereinbarung hinsichtlich dieser Problematik bezeichnen könnte. Es ist im Arbeitsvertrag lediglich eindeutig geregelt, dass „die Arbeitsstätte des AN dessen häusliches Arbeitszimmer ist“ und jede Fahrt zum Einsatzort folglich eine Dienstreise ist. Ferner ist schwammig formuliert, dass das „Berufsbild eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der Einsatzorte und Einsatzzeiten erfordert“.

Existiert ein Betriebsrat, den man ansprechen könnte?

Nein, ein Betriebsrat existiert nicht.

Gruß
Sven

Dienstreise
Hi!

und jede Fahrt zum Einsatzort
folglich eine Dienstreise ist.

Und für Dienstreisen gibt es keinerlei Regelungen?

Nur mal mein Senf: 120km einfache Strecke halte ich allemal für zumutbar!

LG
Guido

Und für Dienstreisen gibt es keinerlei Regelungen?

Nein, für Dienstreisen gibt es keine Regelungen. Der AG gibt zwar an die AN eine jährliche Reisekostenrichtlinie heraus, aber dort steht lediglich, welche Kosten übernommen werden KÖNNEN. Sonst keine Details.

Nur mal mein Senf: 120km einfache Strecke halte ich allemal
für zumutbar!

Ich halte das nicht für zumutbar, weil durch die Fahrtzeiten (2h hin, 2h zurück und die reine Arbeitszeit 8:30h inkl. Pause in der Gesamtsumme die tägliche Zeit mehr als 12h beträgt. Aber das mag Ansichtssache sein, meine Ursprungsfrage war ja, ob der AN vom AG bei dieser Entfernung/Dienstreisezeit die Stellung einer Unterkunft bzw. die angemessene Kostenübernahme dafür verlangen kann? Der AG stellt dies ja offensichtlich so dar, als sei dies eine freiwillige Leistung.
Interessant wäre ja, ob eine Tages-Dienstreise mit Rückkehr zum Wohnort auch vollwertige Arbeitszeit ist und deshalb insgesamt nicht länger als 10h dauern kann?

Gruß
Sven

Hallo Sven,

soweit ich weiss, ist laut entsprechenden Gerichtsurteilen auch bei festen Einsatzorten eine tägliche Fahrtzeit von 2,5 Stunden zumutbar.

Dies dürfte dann für einen zeitlich befristeten wechselnden Einsatzort sicherlich erst recht der Fall sein.

Gruß
Nita

Hi!

Nein, für Dienstreisen gibt es keine Regelungen. Der AG gibt
zwar an die AN eine jährliche Reisekostenrichtlinie heraus,
aber dort steht lediglich, welche Kosten übernommen werden
KÖNNEN. Sonst keine Details.

Und was steht da genau drin?
Werden diese Kosten in der Regel auch so gezahlt?

Aber das mag Ansichtssache sein, meine Ursprungsfrage war ja,
ob der AN vom AG bei dieser Entfernung/Dienstreisezeit die
Stellung einer Unterkunft bzw. die angemessene Kostenübernahme
dafür verlangen kann? Der AG stellt dies ja offensichtlich so
dar, als sei dies eine freiwillige Leistung.

Wenn das so „vereinbart“ ist, dann ist es auch so.

Interessant wäre ja, ob eine Tages-Dienstreise mit Rückkehr
zum Wohnort auch vollwertige Arbeitszeit ist und deshalb
insgesamt nicht länger als 10h dauern kann?

Natürlich nicht (sofern nicht vereinbart!)!

Demnach wäre ja jeder Mensch, der täglich (Mo-Fr) 9 Std. arbeitet und eine halbe Std. pro Weg braucht (bei mir wäre das in etwa der Fall, obwohl ich deutlich länger als 30 Minuten pro Weg benötige) nicht „legal“ im Rahmen des ArbZG!

LG
Guido

Hallo!

Nein, für Dienstreisen gibt es keine Regelungen. Der AG gibt
zwar an die AN eine jährliche Reisekostenrichtlinie heraus,
aber dort steht lediglich, welche Kosten übernommen werden
KÖNNEN. Sonst keine Details.

Und was steht da genau drin?
Werden diese Kosten in der Regel auch so gezahlt?

Dort stehen zum Kapitel Dienstreise genau zwei Sätze. „Eine Dienstreise liegt vor bei einer vorübergehenden beruflich veranlassten Tätigkeit außerhalb der Wohnung und außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte des Mitarbeiters. Fahrten vom häuslichen Arbeitszimmer des Arbeitnehmers zum Sitz des Arbeitgebers oder zum Einsatzort beim Kunden sind nur dann als Dienstreise abzurechnen, wenn der Arbeitgeber dies ausdrücklich genehmigt hat oder dies generell mit dem Mitarbeiter vereinbart wurde.“

Zum Kapitel „Übernommene Reisekosten“ stehen dort ein paar Sätze mit allgmeinen Höchstsätzen etc und der abschließende Satz „Hotelbuchungen werden ausschließlich durch den Arbeitgeber vorgenommen. Unplanmäßige Übernachtungen im Sinne eines außergewöhnlichen und ungeplanten Einsatzes kann der Arbeitnehmer wegen der Kurzfristigkeit selbst vornehmen.“

Wenn das so „vereinbart“ ist, dann ist es auch so.

Interessant wäre ja, ob eine Tages-Dienstreise mit Rückkehr
zum Wohnort auch vollwertige Arbeitszeit ist und deshalb
insgesamt nicht länger als 10h dauern kann?

Natürlich nicht (sofern nicht vereinbart!)!

Demnach wäre ja jeder Mensch, der täglich (Mo-Fr) 9 Std.
arbeitet und eine halbe Std. pro Weg braucht (bei mir wäre das
in etwa der Fall, obwohl ich deutlich länger als 30 Minuten
pro Weg benötige) nicht „legal“ im Rahmen des ArbZG!

Das sehe ich anders, denn bei Dir handelt es sich wohl nicht um eine Dienstreise, sondern um die Fahrt zwischen Wohnung-Arbeitsstätte.

Zur Frage, ob eine Dienstreise Arbeitszeit ist, hier http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… ein wirklich guter Beitrag.

Gruß
Sven

Kurz
Hi!

Zur Frage, ob eine Dienstreise Arbeitszeit ist, hier
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
ein wirklich guter Beitrag.

Stimmt! Vor allem der letzte Teil:
Abweichende Regelungen können im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) geregelt werden.

Wonach ich Dich ausdrücklich fragte!
Ohne genauen Wortlaut und mit nur halben Informationen wird das hier nicht zu klären sein!

Gruß
Guido