Zuordnung der Genitalverstümmelung: Recht?

In heutigen SZ steht, ich darf zitieren:

„Die Genitalverstümmelung von Frauen in Afrika kann nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück nicht als politische Verfolgung angesehen werden. Eine Nigerianerin hatte ihren Asylantrag mit der Angst vor einer Genitalverstümmelung begründet. In seinem Urteil entschied das Gericht, dass der Frau kein Bleiberecht zustehe, weil sie ihr Heimatland nicht wegen politischer Verfolgung verlassen habe. Allerdings sei es geboten, der Frau Schutz vor Abschiebung zu gewähren. (Az.: 5 A 69/04)“

Warum wird dabei kein Wort zu Menschenrechtsverletzung in diesem Zusammenhang verloren? Auf welcher rechtlichen Grundlage soll dann die Frau „Schutz vor Abschiebung“ bekommen?

Gruß

Hi,

In seinem Urteil entschied das
Gericht, dass der Frau kein Bleiberecht zustehe, weil sie ihr
Heimatland nicht wegen politischer Verfolgung verlassen habe.
Allerdings sei es geboten, der Frau Schutz vor Abschiebung zu
gewähren. (Az.: 5 A 69/04)"

Warum wird dabei kein Wort zu Menschenrechtsverletzung in
diesem Zusammenhang verloren? Auf welcher rechtlichen
Grundlage soll dann die Frau „Schutz vor Abschiebung“
bekommen?

Ich bin da nicht wirklich firm, aber es gibt ja die sogen. „Duldung“ - auf deren Grundlage könnte sie vermutlich hier bleiben. Die Menschenrechtsverletzung ist insofern irrelevant, als daß sie kein Kriterium für politisches Asyl ist. Außerdem findet sie ja Anwendung, wie der letzte Satz deutlich zeigt.

Gruß,

Malte.

In heutigen SZ steht, ich darf zitieren:

„Die Genitalverstümmelung von Frauen in Afrika kann nach einer
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück nicht als
politische Verfolgung angesehen werden. Eine Nigerianerin
hatte ihren Asylantrag mit der Angst vor einer
Genitalverstümmelung begründet. In seinem Urteil entschied das
Gericht, dass der Frau kein Bleiberecht zustehe, weil sie ihr
Heimatland nicht wegen politischer Verfolgung verlassen habe.
Allerdings sei es geboten, der Frau Schutz vor Abschiebung zu
gewähren. (Az.: 5 A 69/04)“

frage dazu allgemein: werden erwachsene frauen überhaupt noch verstümmelt? ich habe gedacht das ist ein (in unseren augen grausammer) ritus, den man als mädchen erlebt.

recht & nationale souveränität

In heutigen SZ steht, ich darf zitieren:

„Die Genitalverstümmelung von Frauen in Afrika kann nach einer
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück nicht als
politische Verfolgung angesehen werden. Eine Nigerianerin
hatte ihren Asylantrag mit der Angst vor einer
Genitalverstümmelung begründet. In seinem Urteil entschied das
Gericht, dass der Frau kein Bleiberecht zustehe, weil sie ihr
Heimatland nicht wegen politischer Verfolgung verlassen habe.
Allerdings sei es geboten, der Frau Schutz vor Abschiebung zu
gewähren. (Az.: 5 A 69/04)“

Warum wird dabei kein Wort zu Menschenrechtsverletzung in
diesem Zusammenhang verloren? Auf welcher rechtlichen
Grundlage soll dann die Frau „Schutz vor Abschiebung“
bekommen?

wenn ein eingriff mit der zustimmung des betroffenen erfolgt,
ist es schwer, die verletzung eines rechtes nachzuweisen.
wie die jeweilige zustimmung erreicht wird, ist ausschlaggebend.
die einwilligungs-prozedur eindeutig zu dokumentieren, muss der
nächste schritt sein, wenn du (zum beispiel den dazu notwendigen
anästhesisten) minimalinvasiv begleiten willst. ansonsten bewegst
du dich in der selben juristischen grauzone wie beim androhen von
psychopharmaka-therapien gegen den willen der betroffenen ads-
kleinkinder in industrie-nationen.

Gruß

Hallo

frage dazu allgemein: werden erwachsene frauen überhaupt noch
verstümmelt? ich habe gedacht das ist ein (in unseren augen
grausammer) ritus, den man als mädchen erlebt.

Ist wohl nie zu spaet. Es ist aber nicht nur in unsern Augen grausam, denn den Frauen wird ohne Narkose oft mit Glasscherben die Klitoris entfernt und die Scheide wird teilweise zugenaeht, was zu lebenslangem schmerzhaftem Sex fuehrt. Es hat wohl wenig mit kulturellen Unterschieden zu tun ob man das jetzt grausam findet oder nicht.
Tschuess

kleines asyl
hi malte,

du hast recht, es gibt zwei formen des abschiebungshindernisses, bei deren unterscheidung ich peinlicherweise nicht ganz firm bin. (ich bin seit jahren im hamburger arbeitskreis asyl und weiss es aber immer noch nicht genau)

das eine ist, wenn in einem land ganze gruppen von menschen aus anderen als aus politischen gründen verfolgt werden, z.b. die verfolgung von religionsgemeinschaften, oder aber, wenn es, wie in einigen ländern keinen funktionierenden staatsapparat gibt und somit staatliche verfolgung (grundlage für politisches asyl) nicht geltend gemacht werden kann (war früher bei zaire und somalia die begründung für ablehnung von asylanträgen). wenn ich mich nicht täusche, nennt sich dieses abschiebungshindernis „kleines asyl“.

das andere abschiebehindernis ist dann gegeben, wenn gefahr für leib und leben der betreffenden person absehbar ist wie in diesem fall die beschneidung.

auch hier wieder mein profundes halbwissen unter vorbehalt: in beiden fällen wird die person durch eine duldung geschützt.

die rechtsprechungen sind allerdings gerade im asylrecht oft hanebüchen. da wird auch schon mal gerne mit einem verweis auf landesübliche lebenshärten ein schutz verweigert…

liebe grüße
burkhard

frage dazu allgemein: werden erwachsene frauen überhaupt noch
verstümmelt? ich habe gedacht das ist ein (in unseren augen
grausammer) ritus, den man als mädchen erlebt.

normalerweise wird das nur bei Kindern gemacht. Aber vielleicht handelt es sich hier um eine junge Frau, die in ihrer Heimat von ihrer Familie dazu gezwungen wuerde. Hm, aber eigentlich ist das schwer vorstellbar, denn dann haetten sie sie auch schon als kleines wehrloses Maedchen beschnitten. Vielleicht war es also ein Vorwand um Asyl zu bekommen?! Keine Ahnung.