Hallo,
mal angenommen:
ein Auswanderer möchte nach 15 Jahren wieder nach D ziehen.
Er ist noch nicht 55 Jahre alt und das Land in dem er war, hat kein Sozialversicherungsabkommen mit D.
Er war vor der Ausreise Beamter mit freier Heilfürsorge (50%) und er hatte den Rest über eine PKV abgesichert.
Nun kommt er wieder nach D und seine Frage würde nun lauten, da ja Versicherungspflicht in D besteht:
Bei welcher Krankenkasse oder Krankenversicherung muss er sich melden?
Wäre er wieder privat versichert, obwohl er einen versicherungspflichtigen Job annehmen würde in D, oder wäre er gesetzlich (freiwillig?) versichert.
VG