Zuordnung PKV oder GKV

Hallo,

mal angenommen:
ein Auswanderer möchte nach 15 Jahren wieder nach D ziehen.
Er ist noch nicht 55 Jahre alt und das Land in dem er war, hat kein Sozialversicherungsabkommen mit D.
Er war vor der Ausreise Beamter mit freier Heilfürsorge (50%) und er hatte den Rest über eine PKV abgesichert.

Nun kommt er wieder nach D und seine Frage würde nun lauten, da ja Versicherungspflicht in D besteht:
Bei welcher Krankenkasse oder Krankenversicherung muss er sich melden?
Wäre er wieder privat versichert, obwohl er einen versicherungspflichtigen Job annehmen würde in D, oder wäre er gesetzlich (freiwillig?) versichert.

VG

Hallo, wenn er einen versicherungspflichtigen Job annimmt, wird er versicherungspflichtig in der GKV. Dann spielt seine Vorgeschichte keine Rolle.

Wenn er keinen Job annimmt, muss er sich trotzdem versichern und dann kommt seine Vorgeschichte ins Spiel: Er muss in die PKV (irgendeine) und die müssen ihn auch nehmen !

Freie Heilfürsorge mit 50% gibt es nicht, es war sicher 50% Beihilfe.

Viel Glück

Barmer

Hallo Barmer,

vielen Dank für die Info!

Freie Heilfürsorge mit 50% gibt es nicht, es war sicher 50%
Beihilfe.

Es war sicher „Beihilfe“, jedoch nach 15 Jahren irgendwie in Vergessenheit geraten!:wink:

Viel Glück

Danke!

Barmer

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