Zuparken auf privaten Grundstück

Hallo,

unserem Laden gegenüber gibt es eine Gaststätte. Der Pächter hat mir die Erlaubnis gegeben, dort zu parken. Im Nebenhaus der Gaststätte gibt es eine Arztpraxis. Die Helferinnen parken ebenfalls alle dort. Wir sind also alle miteinander berufliche Nachgbarn und haben wohl auch alle die Erlaubnis, dort zu parken. Oft ist es aber so, dass alle Parkplätze belegt sind, weil die Helferinnen statt hintereinander, alle nebeneinander parken. So kommt es manchmal vor, dass ich mich hinter eines dieser Fahrzeuge stelle und eine Visitenkarte von innen, also vor die Windschutzscheibe lege. Ein kurzer Anruf also und ich fahre den Wagen innerhalb von 1 Minute weg. Eine der Helferinnen rief mich an und zickte lautstark am Telefon rum, sie müsse gaaanz dringend weg und ich solle sofort, aber sofort den Wagen wegsetzen. Hab sie gefraht, ob es auch netter ginge. Den Wagen habe ich selbstverständlich sofort umgesetzt. Kurze Zeit später erhielt ich einen Anruf von der Polizei, dass sei Nötigung ein Straftatbestand. Der Anruf wurde im Display meines Telefons mit Anonym gekennzeichet. Soll das wirklich die Polizei gewesen sein?
Muss man so reagieren, obwohl man sich kennt und quasi Nachbar ist?
Ist das wirklich Nötigung?

Nötigung ist in § 240 StGB definiert:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gewalt lag wohl nicht eher nicht vor, deshalb würde ich das nicht als Nötigung bezeichnen.

Hier: http://www.pfeiffer-link.net/infothek-infothek-28/ve… sieht man das aber wohl anders, allerdings ging es dort um das bewusste Behindern am Wegfahren. Die Lage ist deshalb anders zu beurteilen.

Ich wurde aber auch schon von einem Polizisten angepflaumt, weil ich mit dem Fahrrad (berechtigerweise) auf der Fahrbahn fuhr, ich würde die Autofahrer zum Überholen nötigen. Ich schätze mal, dass der Polizist da vielleicht auch etwas unvorsichtig formuliert hat, das sind schließlich auch keine Juristen.

Ob man wirklich so reagieren muss und die Polizei rufen muss, ist natürlich fraglich. Andererseits sind die Arzthelferinnen nicht gezwungen, hintereinander zu parken. Sie würden sich damit ja auch gegenseitig behindern. Das nicht korrekte Verhalten lag deshalb auf jeden Fall ausschließlich bei Dir. Die Erlaubnis, auf dem Parkplatz zu parken, ist schließlich nur eine Erlaubnis und keine Parkplatzgarantie.

Ob der Anruf von der Polizei echt war, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich frage mich, warum die Polizei anrief. Vielleicht war es eine Warnung, um Dir eine Anzeige zu ersparen. Vielleicht war es auch nur ein Fake, auch als Warnung.

Hallo Peter,

danke für Deine schnelle Antwort.

Wie immer im Leben macht der Ton die Musik. Diese Helferin wußte sehr wohl, wo ich mich tagsüber aufhalte und ein kleiner freundlicher Anruf hätte genügt, da muss man am Telefon nicht den anderen anschreien. Naütlich habe ich auch dann noch den Wagen sofort umgesetzt. Es läuft eben doch alles nach der Maßgabe „Wie man in den Wald hineinruft, so tönt es auch heraus“. Diesen Anruf von der „Polizei“ schätze ich auch als Fake ein. Diese Helferin wollte sich, auf die Zukunft gesehen, wohl weitere Anrufe ersparen. Manchen Leuten ist eben alles zuviel.

Gruß

Peter

Hallo Peter,

danke für Deine schnelle Antwort.

Wie immer im Leben macht der Ton die Musik. Diese Helferin wußte sehr wohl, wo ich mich tagsüber aufhalte und ein kleiner freundlicher Anruf hätte genügt, da muss man am Telefon nicht den anderen anschreien. Natürlich habe ich auch dann noch den Wagen sofort umgesetzt. Es läuft eben doch alles nach der Maßgabe „Wie man in den Wald hineinruft, so tönt es auch heraus“. Diesen Anruf von der „Polizei“ schätze ich auch als Fake ein. Diese Helferin wollte sich, auf die Zukunft gesehen, wohl weitere Anrufe ersparen. Manchen Leuten ist eben alles zuviel.

Gruß

Peter

ich finde das völligen Blödsinn und Kinderkrams, mehr kann ich wirklich nicht sagen

nein! die Polizei bzw. der zuständige Beamte kann seine Rufnummer unterdrücken, dennoch würde ich auf eine Vorladung bei der Polizei bestehen um den Sachverhalt zu klären.

Hallo Pitterchen,

vor meiner Antwort ein Hinweis: Ich bin kein Jurist und Dein Problem ist nicht straßenrechtlicher Natur. Ich versuche aber trotzdem gern, Dir bei Deiner letzten Frage weiterzuhelfen:

http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1…

In diesem Link wird der Tatbestand der Nötigung sehr eingehend erläutert. Nach dem, was dort beschrieben ist, gehe ich davon aus, dass ein Richter den Tatbestand der Nötigung bei Dir nicht als (vollumfänglich) erfüllt ansehen würde. Die Tatsache, dass Du Deine Telefonnummer im Auto hinterlegt und Dein Auto gleich weggefahren hast, beweist n.m. Auffassung, dass von Deiner Seite keine Absicht bestand, die Dame am Wegfahren zu hindern. Außerdem fehlen zur Nötigung dadurch auch die auf der Seite erläuterte „Gewalt gegen Sachen“ und der Nötigungserfolg.
Ich weiß natürlich nicht, wie genau Du auf den offenkundig sehr vorwurfsvollen Anruf der Dame reagiert hast und ob Dein Ton eventuell auch unangemessen war, Fakt ist aber, so muss man/frau tatsächlich nicht miteinander umgehen.
B.t.w.: Dass die Telefonnummer beim Anruf der Polizei unterdrückt bzw. unbekannt war, kann auch an der veralteten Telefonanalge auf dem Polizeirevier liegen.

Vielleicht hat Dir das ja weitergeholfen.

Freundliche Grüße. Anja Riemann

Nötigung sicher nicht - wenn man ohnehin den Wagen weggestellt hat. Nötigung könnte nur sein, wenn man einen Person hindert. Nicht eine Person im Fahrzeug.
Und die Polizei ruft normalerweise nicht anonym an - Die müssen sich ja ausweisen.

Hallo,

tut mir leid, das weiß ich nicht ob das schon als Nötigung zählt. wenn man sich weigert, den Platz frei zu machen, dann bestimmt, aber so? weiß nicht, wie sie es bei er Polizei dargestellt hat, wenn es denn auch wirklich die Polizei war…

Hallo,
so ist das Leben, nicht alle Mitmenschen reagieren besonnen.
Normalerweise ruft einen die Polizei nicht an.
Wenn man von jemandem angezeigt wird, bekommt man die Anzeige schriftlich von der Staatsanwaltschaft zugestellt. Die Polizei und Staatsanwälte reagieren allerdings nur, wenn wirklich ein Vergehen vorliegt. Dies wird im Vorfeld geprüft und hinterfragt.
Ob dies Nötigung war kann ich leider nicht beurteilen, da ich dazu den genauen Wortlaut der Unterhaltung wissen müßte.
Meineserachtens ist es am besten für Sie die Sache einfach „auszusitzen“ und abzuwarten ob tatsächlich eine schriftliche Anzeige folgt.
Sollte wirklich eine Anzeige erfolgen, können Sie immer noch reagieren. Üblicherweise werden Sie, bevor der Staatsanwalt prüft, ob eine Nötigung vorliegt, nochmals von der Polizei zur Sachlage vernommen.
Wie das so ist, bei rechtlichen Dingen, würde ich mich dann, bevor Sie eine Aussage bei der Polizei machen, anwaltlich beraten lassen, damit Sie nichts „falsches“ sagen, was Ihnen dann doch noch als Nötigung ausgelegt werden könnte.
Aber so wie Sie es schildern, rate ich zu: „Abwarten und Tee trinken…“
Gerne können Sie mich wieder anschreiben.
Viele Grüße
Joachim

Hallo,

Dazu kann ich leider nichts sagen.

Gruß, Jörn Otten.

Für jemanden, der gar keine Ahnung hat, ist es Nötigung. Für die anderen ist es Parken mit Behinderung. Wobei selbst das fraglich ist, denn - so verstehe ich das - diese Behinderungen werden ja normalerweise absprachegemäß toleriert. Nein, man muss sich nicht so benehmen; um die 2. Frage zu beantworten …
TIEF DURCHATMEN.
MfG, Joe

PS.: Wenn es nicht die Polizei war - das ist dann strafbar. nennt sich Amtsanmassung …

Hallo Pitterchen !

Da ich die Ansprüche der anderen , auf dem Parkplatz zu parken nicht kenne , wird es so , nach dem Motto gehen , wer zuerst kommt mahlt zuerst !
Wenn Dir der Pächter der Gaststätte erlaubt hat auch dort parken zu dürfen , würde ich raten , sich einmal mit dem Eigentümer in Verbindung zu setzen, ob es nicht möglich wäre einen Parkplatz für dich zu markieren, mit entsprechendem Logo , o.ä. .
Wenn nicht , sollte man sich mal mit den Arzthelferinnen in Verbindung setzen , ob man es auch anders gestalten kann !! Wie z.b. das hintereinander Parken , ohne das es eine Behinderung gibt !!

In der Hoffnung , auf eine gütliche Einigung ;
wünsche ich Dir viel Erfolg .

Mit freundlichen Grüssen !
siggi

Hallo Pitterchen,

also zunächst mal ob es ein Strafbestand ist.
Im Extremfall könnte man von Nötigung ausgehen, da Du jedoch eine Visitenkarte im Fahrzeug mit der Anschrift und Telefonnummer hinterlassen hast und Dein Fahrzeug sofort dort entfernt hast würde kein Richter oder Staatsanwalt eine Klage zulassen. Ob es die Polizei war oder nicht kann ich natürlich nicht beantworten, jedoch ruft die Polizei zu 95% mit unterdrückter Nr an. Das machen sie damit keiner sofort die direkte Durchwahl sieht. Natürlich muss man so nicht reagieren aber nimm es mit einem Schmunzeln und denk Dir-man sieht sich immer zweimal im Leben!!
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Gruß Mitch

Hallo an alle Schreiber,

vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten.

Ich nehme es einfach mit Schmunzeln hin und werde diese „Dame“ schon fragen, ob man so miteinander umgehen muss.

Gruß an Euch alle

Peter

Schwierig!