Nicht ganz
Moin,
1920 ist uninteressant…es zählt was in der Baugenehmigung
genannt ist.
Das interessiert insoweit das 1920 Gragen gebaut worden sind die sowohl nach der Reichsgaragenverordnung als auch nach der heute gültigen Gaagenverordnung der Länder keine Garagen sind. Und 1920 sah das alles sowieso anders aus. Man kann nicht das Recht, welches bei der Errichtung galt, einfach ignorieren.
Und da kann eine Garage erstmal 1939 erscheinen,denn da wurde
die
- Reichsgaragen-Verordnung
in Kraft gesetzt,die im Prinzip in weiten Teilen auch heute
noch die LBOèn ausfüllt.
Da widerspreche ich aber. Heute gilt die GarVo, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen kann.
Auch den „Carport“ kannte die RGAo bereits…
§ 1 [Begriffe]
(1) Einstellplätze sind unbebaute oder mit Schutzdächern
versehene, weder dem ruhenden noch dem fließenden öffentlichen
Verkehr dienende Flächen, die zum Einstellen von
Kraftfahrzeugen bestimmt sind.
Tja, die GarVo, die heute gilt, unterscheidet aber auch noch nach der den Stellplatz umgebenden Wandfläche.
(2) Garagen sind bauliche Anlagen oder Räume, die zum
Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt sind
Ist klar.
Ebenso die ausschließliche Nutzung nur für Kfz.
§ 47 Allgemeine Betriebsvorschriften für Einstellplätze,
Garagen, feuergefährdete, Nebenräume und sonstige Nebenanlagen
(1) Einschränkung der Garagenbenutzung:
a) Garagen dürfen nur von Kraftfahrzeugen solcher Art benutzt
werden, für die sie nach § 56 Abs. 2 baupolizeilich genehmigt
sind.
Ja, nur von Kraftfahrzeugen solcher Art, nicht von anderen Kraftfahrzeugen. Daraus aber abzuleiten dass Garagen nicht auch als Lagerraum genutzt werden dürfen finde ich mehr als gewagt. Bei uns sind sehr viele Garagen nur noch ein Lagerraum (weil die Zufahrt wie ich schon geschrieben habe so steil ist dass sie mit keinem halbwegs aktuellen Auto mehr zu befahren wäre). Und ohne Umwidmung oder ähnliches ist dies bei uns so erlaubt.
Das mag vielleicht ein Sonderfall sein, aber ich springe hier deshalb ein weil Du es in Deinen Antworten zu pauschal darstellst. Wenn alles, was das Recht in Deutschland betrifft, so einfach aus den Gesetzen abzulesen wäre, dann bräuchten wir weder Anwälte noch Gerichte und es gäbe deutlich weniger Rechtsstreitigkeiten.
Gruss Jakob