Hallo,
Man stelle sich vor:
Auf einer öffentlichen Straße wurde wurde ein Auto zugeparkt, weil zum vorderen wie hinteren Auto ungenügend Platz zum herausfahren ist.
Das vordere wie hintere Fahrzeug erhält deshalb ein Verwarngeld.
Ist dieses Vorgehen der Ordnungsbehörde korrekt? Müsste nicht vielmehr festgestellt werden, ob das vordere oder hintere Auto letztlich zugeparkt hat? Oder sind beide verantwortlich, weil sie zu geringen Abstand gelassen haben und damit jeder mitursächlich war?
Var 1:
Es stand schon das vordere oder das hintere Auto. Dann erst kam der zugeparkte hinzu, danach das vordere oder hintere.
In dieser Konstellation kann ja nur dem vorderen oder hinteren Autofahrer der Vorwurf gemacht werden. Berücksichtigt werden muss dabei, dass der Zugeparkte ebenfalls mitursächlich war, weil er mindestens zu einem der beiden Fahrzeuge selber zu geringen Abstand gelassen hat.
Wie hätte die Ordnungsbehörde hier vorzugehen? Den Zuparkendem ermitteln, aber auch den Zugeparkten verwarnen?