Hallo,
ich hatte vor einem halben Monat meine Musterung und habe diese mit T2 „bestanden“, habe aber direkt gesagt, als die leute mich dort gefragt haben, dass ich lieber Zivildienst machen möchte (aus Gewissensgründen).
Nun hat sich ja jetzt die aktuelle Situation des Wehrdienstes durch Herrn zu Guttenberg verändert, undzwar dass die Wehrpflicht und damit auch der Zivildienst wahrscheinlich abgeschafft wird. Bis ende des Monats muss ich meine Papiere (Lebenslauf+Begründung) noch abschicken.
Ich hab gehört, dass wenn man einmal im Zivildienst eingetragen ist, man diesen definitiv ausüben muss, auch wenn die wehpflicht abgeschafft würde. Wenn ich die Papiere nun aber jetzt nicht abschicke wird mein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung abgelehnt und würde folglicherweise doch eingezogen werden (oder wahrscheinlich auch nicht wenn das Gesetz durchkommt). Den Zivildienst würde ich mir in diesem Fall sparen. Ist halt die Frage ob ich das Risiko eingehe und darauf hoffe dass das Gesetz durchkommt. Hoffe ihr versteht mein Problem zu der aktuellen situation und könnt mich beraten. Danke schonmal
Grüß dich,
ich bin in einer ähnlichen Situation…auch T2 etc. aber das Thema ist eben Risikoreich. Es ist im Gespräch die wehrpflicht auszusetzten(was schonmal 2000 vorgeschlagen wurde), nur ob das wirklich bis zum 1.Juli umsetzbar ist, weiss ich nicht.
Nunja zunächst solltest du dir überlegen, ob du überhaupt etwas beim Bund machen willst oder wirklich dein Zividienst machst. Egal wo du hinkommen würdest, könntest du was fürs Leben lernen.
Naja, die Frage ist nur, setzt du auf „Wehrpflicht abschaffen“ oder auf festen Zivildienst? Das ist eine Sache wo du eben ein Risiko eingehen musst. ^^
mfg,
Hanzo (P.S. ich setzte auf Bund)
Ich hab gehört, dass wenn man einmal im Zivildienst
eingetragen ist, man diesen definitiv ausüben muss, auch wenn
die wehpflicht abgeschafft würde.
Nein, denn ohne Wehrpflicht gibt es keine Rechtsgrundlage für den Zivildienst.
Gruß Andreas
Noch nicht…
Servus,
es ist auch die Rede von einem Verpflichtenden Zivildienst die Rede… aber ob sich das durchsetzten könnte, weiss ich nicht.
mfg,
Hanzo
Hi,
Kriegsdienstverweigerung ist nicht an einen bestimmte Zeitpunkt gebunden.
Du kannst sogar noch verweigern, wenn du schon eingezogen wurdest.
Dann musst du allerdings so lange warten, bis über den Antrag entschieden wurde.
Gruß
rantanplan
Hallo,
es ist von einer allgemeinen Dienstpflicht die Rede, dazu müßte man aber imo das Grundgesetz ändern, wofür ich erstens keine Mehrheiten sehe und zweitens dürfte (spätestens) das Bundesverfassungsgericht was dagegen haben.
Cu Rene
Welche Abschaffung der Wehrpflicht?
Hoffe ihr
versteht mein Problem zu der aktuellen situation und könnt
mich beraten.
Nicht so ganz. Das Gewissen sollte ja nicht davon abhängig sein, wie gerade die politische Tagesdiskussion ist. Und um mehr als eine solche handelt es sich einstweilen nicht.
Übrigens wird die Wehrpflicht nicht abgeschafft, dazu bedürfte es einer Grundgesetzänderung. Sie wird nur ausgesetzt.
Die als Ersatz dafür diskutierte Einführung einer allgemeinen gleichen (Zivil-)Dienstpflicht für alle Deutschen erlaubt das GG schon jetzt, so dass mit einer Aussetzung der Wehrpflicht nicht viel gewonnen ist. Und diese Dienstpflicht wird kommen, so sicher wie das Amen in der Kirche. Es gibt nämlich aufgrund der schieren Verteilung der Wählerstimmen bald eine Diktatur der kinderlosen Rentner in diesem Land, und die wollen sich sicher gerne gratis von den Kindern anderer Leute pampern lassen. Ein dickes Bankkonto allein wechselt einem nämlich nicht die Windeln und schiebt nicht den Rollstuhl und füttert einen nicht. Schon mal was von Alterung der Gesellschaft und Nachwuchsmangel in den Pflegeberufen gehört?
smalbop
Hallo,
Die als Ersatz dafür diskutierte Einführung einer allgemeinen
gleichen (Zivil-)Dienstpflicht für alle Deutschen erlaubt das
GG schon jetzt,
Das würde mich mal interessieren aus welchem Artikel des GG du das herausliest.
Meines Wissens wird die an und für sich grundgesetzlich verbotene Zwangsarbeit nur zur Vorbereitung der militärischen Verteidigung zugelassen und dann notwendigerweise auch für den Ersatzdienst.
Gruß
Werner
wofür ich erstens keine Mehrheiten sehe und zweitens dürfte :spätestens) das Bundesverfassungsgericht was dagegen haben.
Wenn sich diese allgemeine Dienstpflicht auch auf die Bereiche innere Sicherheit und Verteidigung bezieht (also Dienst bei Polizei und Bundeswehr) ist es wahrscheinlich, dass das BVerfGer hier überhaupt keine Probleme mit hat. Es hat noch nie die Ausgestaltung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik durch die Politik beschnitten. Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer entsprechenden Dienstpflicht haben unsere obersten Richter schon immer der Politik überlassen, denn das ist nicht die Aufgabe der Richter.
Gruß Andreas