Okay folgendes hat sich ereignet:
Ich, Schüler einer gymnasialen Oberstufe, bin jetzt seit Ferienende in der 13. Klasse. Meine naturwissenschaftlichen Fächer waren bisher Chemie und Physik. Nun mit dem neuen Stundenplan wurde Physik und Chemie zusammengeblockt, d.h. beide Fächer finden zur selben Zeit statt. Nun soll ich einen dieser Fächer abwählen und Biologie hinzuwählen, obwohl ich eigentlich Physik und Chemie behalten will. Keines der betroffenen Fächer sind Abifächer, darf man mich einfach so zu einer notwendigen Umwahl „zwingen“ ?
Hallo aonaga,
da die Oberstufenverordnung Ländersache ist, müsstes du dein Bundesland angeben, damit die Frage 100%ig beantwortbar ist. Grundsätzlich kann die Schule aus organisatorischen Gründen eine Fächerwahl „erzwingen“ (wenn keines der beiden ein Prüfungsfach ist), auch wenn das in deinem geschilderten Beispiel äußerst unglücklich ist. Frag doch mal deinen Oberstufenleiter, was sie Hintergründe für die Zusammenlegung der beiden Kurse im Stundenplan sind.
Ansonsten hast du nur die Möglichkeiten „Augen zu und durch“ oder Schulwechsel (der im 13. Jhg. natürlich wenig Sinn macht).
Gruß, svazor
Ich glaube ja. Wahrscheinlich ist es ein Problem, dass es zu wenig Schüler für die Fächer/oder Lehrer gibt.
Hm, da bin ich nicht so einschlägig bewandert, aber Schulen müssen nicht zwingend jedes Fach anbieten, aber ich denke das gilt nur für „Exoten“ wie Russisch oder Chinesisch. Außerdem haben deine Kurse ja schon in der 12 Bestand gehabt und existieren weiter, normalerweise muss die Schule dann in der 13 gewährleisten, dass du diese Fächer behalten kannst. Ob das jetzt eine andere Sachlage ist, weil die Fächer nicht abiturrelevant sind weiß ich nicht, aber zumindest ein Fach müsstest du dann ja behalten können. Gibt es denn jeweils nur einen Kurs für Physik und einen für Chemie? Sonst könntest du ja in einen anderen Kurs wechseln? So ist die Vorgehensweise jedenfalls an meiner Schule.
Ich hoffe du kannst das noch einmal mit deinen Oberstufenkoordinatoren besprechen und klären. Viel Erfolg!
Hi, die Frage ist, musst du beide Fächer bzw. als Ersatz Bio haben/nehmen oder kannst du auch eines abwählen? Wie viele Mitschüler sind von der selben Situation betroffen? Lohnt sich der Ärger/Stress wegen einem Halbjahr? Vielleicht sind einige „liebenswürdige“ Kollegen anschließend nicht gut auf dich zu sprechen und diese Lehrer hast du z.B. in den mündlichen Abi-Prüfungen?
Da die Fächer nicht prüfungsrelevant sind, kann die Schule dich - z.B. aufgrund von Kursgrößen, Schülerzahlen, Kollegenmangel, etc. - wahrscheinlich zwingen zu wechseln. Es gibt einige Lücken, die man bei besonderer Notwendigkeit prüfen könnte, aber ist es den Stress wert?
Lass´ es lieber locker angehen …
Was sagt eigentlich der Vertrauenslehrer bzw. der Koordinator für die Stundenpläne dazu? Manchmal haben die schon ein „Schlupfloch“?
VG, Snoopy
Da würde ich mich an die zuständige Bezirksregierung wenden und dort nachfragen (am besten, nachdem man innerhalb der Schule alle Verantwortlichen angesprochen hat und nach den Möglichkeiten fragt). Wenn die Schule sich aber partout querstellt, sollte die Bezirksregierung entscheiden, ob die Schule es dir anbieten muss oder ob du die Schule ggf. wechseln musst.
Viel Erfolg
Stef
Hallo,
um mit der Türe gleich ins Haus zu fallen: Eigentlich gilt Bestandsschutz für die letzten beiden Klassen. D.h., dass alle Kurse, die man in 12 belegt hatte und die auch gehalten wurden, auch in 13 weiter besuchen kann. Wenn man jetzt vergessen hat, die Kurse ohne Überschneidung zu verplanen, dann muss man das eben von Hand zerpflücken, wobei naturgemäß äußerst hässliche Stundenpläne herauskommen. Da kann es dann passieren, dass der Ph-Kurs am Freitag von 16-18 Uhr liegt. Eine Umwahl auf Bio ist nicht ratsam und ein Zwang dies zu tun ist nicht statthaft. Der Fehler liegt eindeutig bei den Stundenplanern, die an einer entscheidenden Stelle nicht aufgepasst haben. Im Leitfaden für die Oberstufe sollt man nochmals nachlesen, ob man Physik überhaupt nach 2 Jahren abwählen kann. Möglicherweise geht das gar nicht. Das würde die Gültigkeit des Abiturs gefährden.
Wie kann man das Problem lösen?
- Insistieren, dass man die Kurswahl, die zu Beginn von 12 genehmigt wurde auch weiter behalten kann. Das ist für das Stundenplanteam zwar mühsam, aber selbst verschuldet.
- wenn man Physik auch tatsächlich nur in 12 belegen kann, dann könnte man ein Orchideenfach als Alternative nehmen (Informatik, Darstellende Geometrie, Astronomie, oder etwas Vergleichbares), welche meistens die Punkte „verschenken“, da es nicht im Abitur abgeprüft wird.
- man kann natürlich auch mit der Giftspritze drohen und eine Klage in Betracht ziehen. Diese dürfte fast sicher Erfolg haben und für die Schule mit viel Aufwand und Ärger verbunden sein. Natürlich macht man sich so nicht besonders beliebt, was aber nach einem Jahr wieder vergessen ist.
Viel Erfolg
Hallo aonaga,
leider kann ich auf diese Frage keine Antwort geben, ich weiß es nicht. Bitte schaue mal unter Schülerberatung, ob dort eine kompetende Auskunft zu erhalten ist.
Freundliche Grüße und viel Erfolg
Klaus1951
Hallo, bin mir recht sicher, dass die das nicht dürfen. Die hatten Probleme den Stundenplan aufzustellen und wahrscheinlich zu wenige Lehrer, die Naturwissenschaften unterrichten können.
Ich würde mir aber dennoch überlegen, wie du am besten vorgehst. Wenn du ein guter Schüler bist, könnte es dir auch egal sein, Biologie ist ja auch recht interessant. … Falls es existenziell für dich ist, müsstest du damit drohen, gegebenenfalls die Presse zu informieren, dass die freie Fächerwahl an der Schule xy nicht gegenben ist. Ob ein solches Vorgehen eventuell auch Nachteile für dich mit bringen würde, …
besten Gruss
einer notwendigen Umwahl „zwingen“ ?
In diesem Fall nach meiner Kenntnis in der Regel ja, da Du ja nicht aktiv „gezwungen“ wirst, sondern die organisatorischen Rahmenbedingungen entsprechend sind. Anders sähe das bei Prüfungskursen aus.
Du könntest mit eurem zuständigen Koordinator/in sprechen, ob eine Verlegung des Kurses möglich ist. Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit, an einem anderen Gymnasium in der Nähe den entsprechenden Kurs zu besuchen, wenn dieses zustimmt.
Verbindliche Auskunft kann dir aber nur die jeweils zuständige Landesschulbehörde geben (Du hast kein Bundesland angegeben).
Liebe/r Schüler/-in!
Schulsachen sind Ländersachen. Es ist überall anders geregelt. Sie sollten zunächst sagen, in welchem Land Sie zur Schule gehen. Vom Gefühl her meine ich schon, dass diese Maßnahme erlaubt ist. Vielleicht kann Ihnen Ihr Vertrauenslehrer weiterhelfen.
Viel Glück, Wolfgang Schazmann