Zur Pfändung

Liebe/-r Experte/-in,ich habe folgende Frage. Ich habe vom Arbeitsamt zur Aufnahme einer Tätigkeit 1500 Euro für ein Kraftfahrzeug welches ich zum ausüben der Tätigkeit benötige überwiesen bekommen. Die Überweisung erfolgte auf mein P-Konto. Noch am selben Tag hob ich 1000 Euro ab. somit befanden sich auf dem Konto nur noch knapp über 600 €. Am nächsten Tag erfolgte von der Bank eine Überweisung an einen Gläubiger. Somit fehlt mir nun der rechtliche Betrag um das Auto zu bezahlen. Darf die Bank/der Gläubiger so etwas? Das Geld ist wie erwähnt von der Arge um meine Arbeitsaufnahme zu sichern. Bitte schnell um Hilfe. Danke schonmal und freundliche Grüße Mo

Hallo, ich kann Dir leider nicht konkret helfen. Mein einziger Rat - gehe sofort zur Arge, schildere, was passiert ist und frage, was Du tun sollst. Man kann Dir m.E. aus Deinem Handeln keinen Vorwurf machen und jedes eigenmächtige Handeln kann das Ganze nur verschlimmern. Viel Glück!

Ingeborg

Hallo, Mo!

Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber ich gehe davon aus, dass Geld/Überweisung von der Arge mindestens 7 Tage auf Deinem Konto geschützt ist. An Deiner Stelle würde ich umgehend mit der Arge Rücksprache halten und ggf. auch bei Deiner Bank vorstellig werden.

Gruß W.

Hallo

natürlich darf die Bank die Ansprüche von Gläubigern bedienen. Bitte sprechen Sie mit der Bank damit die ganze Angelegenheit rück abgewickelt wird. Sie werden allerdings Schweirigkeiten mit Ihrem Gläubiger bekommen. In Zukunft sollten Sie ein solches Geschäfts über ein Haben-Konto abwickeln, dass Sie für diese Dinge eröffnen. Die Bank hat jeden falls richtig gehandelt.
Herzliche Grüße
efuessl

Hallo,

leider darf die Bank das nicht nur, sondern ist sogar dazu verpflichtet. Dieses Geld hättest du nie auf dieses Konto gehen lassen dürfen.

Der Gläubiger, der das Geld erhalten hat, wird sein älteres Recht natürlich jetzt geltend machen