Zur Polizei trotz damaliger selbstverletzung

Hallo ihr lieben, ich hoffe ich kann hier eventuell meine Antwort finden…
Also ich bin weiblich und 17 Jahre alt. Ich habe mich für die Landespolizei beworben und hatte vor kurzen meine Einstellungstests, alles hat super funktioniert und ich habe alles geschafft. Doch dann kam die ärztliche Untersuchung und dort haben sie leider meine Narben gesehen welche von der selbstverletzung kommen… (ich hätte nie gedacht das dies gesehen wird da es wirklich nicht viele sind und auch nicht tief ) naja aufjedenfall haben sie diese aufjedenfall gesehen und haben mich auch drauf angesprochen. Ich so doof wie ich auch war sagte das es NICHT davon kommt.
Ich habe jetzt nochmal die Chance eine Stellungnahme zu den Narben zu schreiben und dort werde ich aufjedenfall die warheit sagen.
Aber ich komme jz mal dazu wieso ich es gemacht habe…
Meine Eltern hatten sich getrennt als ich 13 war. Es war ziemlich schlimm für mich da mein Vater einfach gegangen ist. Ich wusste nicht was los war da er auch nicht mehr nachhause kam. Naja aufjedenfall ist meine Mutter auch berufstätig was mir ja bewusst war, aber als mein Vater dann plötzlich weg war (und somit auch nicht mehr zuhause war um bei mir zu sein) war ich immer alleine zuhause bis spät abends.
Ich wusste nicht wie ich mit dieser Situation umgehen soll…desswegen war für mich der einzige Weg in dieser Phase mich zu Ritzen um Aufmerksamkeit zu bekommen. Ich habe dies nur 2 - 3 mal gemacht… und habe aber auch dann gemerkt dass dies komplett dumm ist und habe es dann auch gelassen. Ich bereue es aufjedenfall sehr dies gemacht zu haben, da ich ja weis das ich belastbar wäre wenn ich es zur Polizei schaffen würde.
Und jetzt meine Frage
Habe ich noch die Chance auf eine Zusage bei der Polizei? Oder habe ich die Chance auf ein psychologisches Gutachten?

Hallo,

vorab: Ich bin weder Arzt noch Psychologe, auch kein Polizist. Ich bin Jurist.

Psychische Vorerkrankungen sind bei der Verbeamtung (und bei der Berufung ins Richteramt) immer wieder ein Thema. Es kursieren Gerüchte, die mit der Realität oft nur am Rande zu tun haben, insbesondere bei längst abgeschlossenen Psychotherapien.

Die Rechtsprechung hat sich, was die Beweislastverteilung angeht, in jüngerer Zeit zugunsten der Bewerberinnen und Bewerber entwickelt. Die Polizeibehörde kann dich nämlich nicht nach freiem Ermessen vom Polizeidienst ausschließen. Du hast, deine Eignung vorausgesetzt, einen Anspruch auf Einstellung, den du gerichtlich durchsetzen kannst. Damit ist deine letzte Frage bereits beantwortet: Ja, notfalls wird ein Gutachten eingeholt, spätestens vor Gericht.

Die Anforderungen an dich als Bewerberin sind natürlich viel höher als etwa die an angehende Lehrerinnen, Verwaltungsbeamte oder Richter. Hier schreibt zum Beispiel die Bundespolizei etwas zu psychiatrischen Erkrankungen:

https://www.komm-zur-bundespolizei.de/info-polizeiaerztliche-untersuchung

Vermutlich findest du im Internet vergleichbare Informationen für die Landespolizei, bei der du dich beworben hast. Aus dem der Text der Bundespolizei geht jedenfalls ausdrücklich hevor, dass

bei bereits abgeschlossener Therapiemaßnahme […] entsprechende fachärztliche Befundberichte vorzulegen

sind. Das heißt ja nichts anderes, als dass frührere psychiatrische Probleme nicht zwingend vom Polizeidienst ausschließen.

Lügen solltest du allerdings nie. Wenn irgendwann herauskommt, dass du durch arglistige Täuschung verbeamtet wurdest, bist du zwingend aus dem Polizeidienst zu entlassen und verlierst alle Pensionsansprüche.

Ich würde mich freuen, wenn du später erzählen würdest, ob du es geschafft hast.

Viel Erfolg!

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Zunächst mal sollte man zu der falschen Angabe Stellung nehmen: Die kann man mit der Überrumpelung in der Situation erklären, wenn man das Thema als längst abgeschlossen betrachtet, ohne darüber nachzudenken davon überzeugt war, dass dies „niemand etwas angeht“, man damit noch nie über jemand gesprochen hat, … Das muss natürlich mit dem Rest der dann folgenden Erklärungen konsistent sein und auch Nachfragen stand halten. Spontan so etwas einmal verneint zu haben, sollte kein Beinbruch sein, wenn man erklären kann, dass man mit etwas Abstand und Nachdenken dazu gekommen ist, dass man hierzu wahrheitsmäßig antworten muss.

Weitere Erklärungen hängen von dem ab, was tatsächlich Sache ist. D.h. war das wirklich nur eine lang zurückliegende kurze Periode aufgrund des konkret hierzu von Dir geschilderten Zusammenhangs oder gab es weitere, ggf. jüngere Anlässe hierzu? Wie und wann bist Du da raus gekommen? Hast Du Hilfe Dritter in Anspruch genommen? Gibt es hierzu ärztliche Befunde/Gutachten?

Du solltest da keine Romane schreiben, aber die (möglichst nachvollziehbaren/belegbaren) widerspruchsfreien Fakten benennen und ggf. auch anbieten Dich einer entsprechenden Begutachtung zu stellen.

Ein solches Verhalten ist jetzt nicht so etwas Außergewöhnliches für pubertierende Mädchen in psychisch belasteten Situationen, dass man davon ausgehen müsste, hierin einen showstopper für den Polizeidienst zu sehen, wenn Du jetzt zeigst, dass Du mit dem Thema angemessen umzugehen weißt (wenn man Dich damit nicht gerade überrumpelt).

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Hi, Gina!
Schwammige, verharmlosende Ausdrucksweisen wie „nur 2 - 3 mal“ (wieviele Narben sind das konkret?) und Verniedlichungen („ritzen“) würde ich weglassen, das lässt an Deiner Integrität zweifeln.

Gehe offenen Herzens und ehrlich auf Deinen Weg zu, damit hast Du imo die besten Chancen.

Alles Gute & Daumendrück
Kudo

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Hallo danke für deine liebe Nachricht :smiling_face_with_three_hearts: ich habe schon mehrere Narben aber habe diese mir nur bei 2-3 mal hinzugefügt… also ich hatte halt so oft ungefähr die Phase das ich nicht mehr wusste was ich machen sollte…
Am meinem Oberschenkel sind es 5 Narben ( kaum sichtbar ) und auf meinem Arm weis ich es leider nicht da ich sie kaum sehe also ein wenig sichtbar sind 3