Zur "Rechtswidrigkeit" der bundesdt. Grenzpolitik

Hallo,

einfach mal lesen, ob der Inhalt (politisch bzw. humanitär) gefällig ist oder nicht.

Ich übersetze den Artikel so, dass Österreich de jure allein zuständig ist für die an der dt.-österr. Grenze in D einreisenden Flüchtlinge und die aktuelle Politik der Bundesregierung sehr wohl das dt. Recht bricht/ignoriert. Oder habe ich hier was übersehen?

Ist ja vor dem Hintergrund, dass in Kürze das Bundesland Bayern (aller Voraussicht nach) eine Klage beim BVerfG zuungunsten der Bundesregierung einreichen wird, nicht gänzlich uninteressant.

Übrigens kann Bayern nicht mehr abwarten, da ansonsten die Frist abliefe bis zu der die Klage eingereicht werden müsste. Danach wäre Schicht im Schacht und das Bundesland hätte sich dem exekutierten Willen der Regierung in dieser Frage zu fügen.

Gruß
vdmaster

Hallo,

worauf stützt sich denn Bayern in Kürze bzw. dieser Klage? Bayern will über das Dublin-III-, Grenzcodex- und Asylgesetzgedöns in Karlsruhe feststellen lassen, dass die Bundesregierung diese Flüchtlinge zurückzuweisen hat?
Wird wahrscheinlich etwas dauern, bis man dort zu einem Urteil gekommen ist? Und dann? Das ist doch alles so schwammig formuliert, dass da alles rauskommen kann. Bestenfalls kann ich da noch rauslesen, dass so einreisen Wollende keinen Anspruch auf Einreise/Prüfung haben. Aber das wird dann ja nicht Gegenstand des Verfahrens sein. Da wird man sich wohl streiten wieweit der Spielrum der Regierung geht, ganz absprechen wird man ihr sowas nicht.
Und selbt wenn die dann sagen würde, die Bundesregierung muss die Grenzen dichtmachen, räumen die da noch eine Übergangsfrist ein, was dann nochmal zu einer Torschlusspanik bei den Leuten führt, die schon auf gepackten Koffern sitzen.
Aber auch in Deutschland sitzen ja schon wieder die ersten auf gepackten Koffern, so unzufrieden sind sie hier mit den Bedingungen.

Grüße

Moin.

Allein der Titel dieses Artikels spricht Bände: “Die Flüchtlingskrise kann rechtsstaatlich
bewältigt werden.“

Da hat sich aber jemand ein paar immens große Scheuklappen gebastelt um zu so einer Aussage zu kommen. Schon klar er meint nur die ‚Deutsche Flüchtlingskrise‘. Die gibt es so aber nicht!

Nach Dublin III hätten wir doch ohnehin alles wieder zurück nach Spanien, Italien oder eben Griechenland schicken können, oder nicht? Und bevor die Flüchtlinge es schließlich geschafft hatten vor unserer Tür zu stehen hieß ja auch noch von Fr. Merkel sinngemäß: „Ihr schafft das schon“. Dublin III ist als Europäische Lösung einfach untauglich angesichts der derzeitigen Flüchtlingszahlen. Weder die Grenzländer allein und auch mit der Hilfe Schweden und Deutschland sind in der Lage das zu bewältigen. Man muss die Flüchtlinge gleichmäßiger verteilen und Vorort besser helfen oder man kann sich von der Genfer Flüchtlingskonvention bald verabschieden. Hier so zu tun man könne auch nur die ‚Deutsche Flüchtlingskrise‘ mit ein paar Paragraphen bewältigen ist einfach lächerlich.

Gruß
Grin

Auf das einschlägig bekannte Gutachten von di Fabio. Das Land Bayern will in einer Organklage vor dem BVerfG die Unrechtmäßigkeit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung feststellen lassen. Das hat staatsrechtliche, weit übergeordnete Hintergründe, die über ein Pro oder Contra Obergrenze o.ä. deutlich hinausgehen.

Di Fabio kommt zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung nicht bemächtigt ist/war, die Gesetzeslage außer Kraft zu setzen. Dies wäre Aufgabe des Bundestages (ggf. mit Zustimmung des Bundesrates) gewesen. Möglicherweise würde sogar das BVerfG festhalten müssen, dass unbegrenzter Zuzug auch von Asylberechtigten eine Schmerzgrenze haben muss und sie umreißen. Und bei der Frage nach der Gesetzmäßigkeit sind wir doch direkt mitten im Grundprinzip des Rechtsstaates und der Gewaltenteilung sowie im vorliegenden Fall sogar der inneren Verfasstheit des Staates als Bund von Einzelstaaten.

Ich hatte den Absatz zur sich anbahnenden Klage ganz bewusst in Kursivschrift gehalten und mit „übrigens“ versehen. Er sollte eben nur ein zusätzlicher Hinweis zur zeitlichen Notwendigkeit der Klage sein, die allein bei Fristablauf nicht mehr erfolgen könnte (ist im GG geregelt).

Es wurde allenthalben die Behauptung in die Welt gesetzt - der ich zustimme - dass die Bundesregierung gegen geltendes Recht verstösst. Eine andere geäußerte Meinung ist die, dass es keinen Verstoß gäbe. Und vor diesem Hintergrung sind die Ausführungen der vier tatsächlichen Experten durchaus interessant.

Auch hier wurde bereits mehrfach behauptet, dass an der Grenze ankommende Asylbegehrende nicht zurückgewiesen werden könnten (teils mit abenteuerlicher Argumentation). Das scheint nicht der Fall zu sein, wie der Artikel belegt.

Was die konkrete Situation an der dt.-österreichischen Grenze angeht, werden wir IMHO spätestens 04/16 eine dramatische Kehrtwende (Rückweisung) erleben, falls der Zuzug nicht bereits im geografischen Vorfeld massiv unterbrochen wird.

Gruß
vdmaster

Hallo,

dass etwas passieren wird, würde ich auch annehmen. Dass aber das BVerfG da irgendeinen sinnvollen Beitrag zu leisten wird, wage ich mal zu bezweifeln. Letztlich würde es doch darum gehen müsen, die Grenze komplett abzuriegeln. Ich gehe jedenfalls mal straff davon aus, dass sich dann insbesondere die ganzen zu Unrecht Asyl Fordernden nicht an den offiziellen Grenzübergangsstellen melden. Die kommen dann irgendwo anders rüber. Wenn sie dann aufgegriffen werden, werden die nicht nur ihre Papiere verloren haben sondern auch die Erinnerung, über welche Ländersie überhaupt hergekommen sind und wo die Reise begonnen hatte. Dann nutzt auch die Zurückweisung erstmal wenig. Ein Urteil, dass von der Bundesregierung also die Zurückweisung fordert, wäre nur ein Stück Papier, mit der die bayrische Regierung wenig anfangen könnte.
Diese Klage wird also eher gar nicht stattfinden, denke ich mal. Eine geordnete Lösung wäre natürlich schön, da sich das ganze Bahofsgejuble vom letzten Jahr nicht nur nicht wiederholen wird, sondern tatsächlich die Stimmung

Moin,

das sehe ich definitiv nicht so. Gerade weil es auch „ums Prinzip“ der Gewaltenteilung zwischen Bundesorganen geht.

Wie weit hier andererseits die reale Dummheit der amtierenden Regierung bzgl. der Einhaltung von Gewaltenteilung geht, kann man an der Antwort auf einen Vorschlag Bayerns sehen. Bayern hatte angeboten, dass die Bundespolizei an den Grenzübergängen von Landespolizei unterstützt wird. Dies wurde via Innenminister von der Kanzlerin recht brüsk abgelehnt. Zeitgleich stöhnen die Gewerkschafter aber darüber, dass die Bundespolizei ein immenses Überstundenkonto vor sich herschiebt und das Ende der Fahnenstange in der Belastbarkeit erreicht wäre. Zum Zeitpunkt des Vorschlags waren diese überbelasteten BPol-Einheiten nicht einmal in der Lage die Ankommenden ordnungsgemäß erkennungsdienstlich „zu verarbeiten“.

Und der Punkt der Grenzkontrolle durch das Bundesland wird sicher Bestandteil der Klage werden. Es gibt also eine ganze Reihe von Sachfragen abzuarbeiten. Da ist das BVerfG genau die richtige Stelle, um Pflöcke für zukünftige Situationen einzuschlagen.

Das wurde ja auch schon für Fälle gemacht, da möglicherweise BW-Transportflieger zur Zivilistenevakuierung eingesetzt werden sollten und die vielleicht auch Waffen einsetzen müssten. Da haben die Grünen zurecht Klage erhoben und das Urteil war befriedigend für zukünftige Konstellationen.

Gruß
vdmaster