Auf das einschlägig bekannte Gutachten von di Fabio. Das Land Bayern will in einer Organklage vor dem BVerfG die Unrechtmäßigkeit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung feststellen lassen. Das hat staatsrechtliche, weit übergeordnete Hintergründe, die über ein Pro oder Contra Obergrenze o.ä. deutlich hinausgehen.
Di Fabio kommt zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung nicht bemächtigt ist/war, die Gesetzeslage außer Kraft zu setzen. Dies wäre Aufgabe des Bundestages (ggf. mit Zustimmung des Bundesrates) gewesen. Möglicherweise würde sogar das BVerfG festhalten müssen, dass unbegrenzter Zuzug auch von Asylberechtigten eine Schmerzgrenze haben muss und sie umreißen. Und bei der Frage nach der Gesetzmäßigkeit sind wir doch direkt mitten im Grundprinzip des Rechtsstaates und der Gewaltenteilung sowie im vorliegenden Fall sogar der inneren Verfasstheit des Staates als Bund von Einzelstaaten.
Ich hatte den Absatz zur sich anbahnenden Klage ganz bewusst in Kursivschrift gehalten und mit „übrigens“ versehen. Er sollte eben nur ein zusätzlicher Hinweis zur zeitlichen Notwendigkeit der Klage sein, die allein bei Fristablauf nicht mehr erfolgen könnte (ist im GG geregelt).
Es wurde allenthalben die Behauptung in die Welt gesetzt - der ich zustimme - dass die Bundesregierung gegen geltendes Recht verstösst. Eine andere geäußerte Meinung ist die, dass es keinen Verstoß gäbe. Und vor diesem Hintergrung sind die Ausführungen der vier tatsächlichen Experten durchaus interessant.
Auch hier wurde bereits mehrfach behauptet, dass an der Grenze ankommende Asylbegehrende nicht zurückgewiesen werden könnten (teils mit abenteuerlicher Argumentation). Das scheint nicht der Fall zu sein, wie der Artikel belegt.
Was die konkrete Situation an der dt.-österreichischen Grenze angeht, werden wir IMHO spätestens 04/16 eine dramatische Kehrtwende (Rückweisung) erleben, falls der Zuzug nicht bereits im geografischen Vorfeld massiv unterbrochen wird.
Gruß
vdmaster