Hallo!
Ich habe da eine Frage zur Härtefallregelung. Ich bin derzeit aufgrund einer Projektanstellung krankenversichert. Wenn diese Stelle in den nächsten Monaten ausläuft werde ich in die vollständige Selbstständigkeit (Freiberufler)gehen. Meine Frau ist über ihre Arbeitsstelle ebenfalls krankenversichert und verdient etwa 1000€ Brutto im Monat. Bei der derzeitigen Lage in meinem Berufsfeld wird es wohl zumindest in den ersten Jahren so sein, dass ich wenn überhaupt auf 800-1200€ Gewinn (nach EÜR) erzielen werde und somit auch in Zusammenveranlagung eigentlich noch unter die Härtefallregelung fallen dürfte. Nun haben wir aber ein Haus und vermieten meinen Eltern dort zu einer Miete von etwa 500€ im Monat eine Wohnung. Dazu meine Fragen:
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Wird wie bei Sozialleistungen das Haus zur Vermögensbewertung (knapp 11000€-Grenze was ich gelesen habe?) herangezogen und unter welchen Voraussetzungen?
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Gibt es bei der Miete eine Grenze wie bei der steuerlichen Anrechnung oder führt der bloße Fakt, dass Mieteinnahmen existieren zu Ausschluss der Härtefallregelung?
(3.) Wenn die Miete später einmal wegfallen sollte (da wir noch den Kredit abzahlen hatten wir uns überlegt, danach meine Eltern zu „entlasten“ und nur noch die Betriebskosten begleichen zu lassen) wäre dann die Härtefallregelung wieder gegeben?
Vielen Dank schonmal!
AlexNoir