Zurück zur GKV als Selbstständiger mit Härtfallregelung und Ehepartner, Haus und geringer Vermietung?

Hallo!
Ich habe da eine Frage zur Härtefallregelung. Ich bin derzeit aufgrund einer Projektanstellung krankenversichert. Wenn diese Stelle in den nächsten Monaten ausläuft werde ich in die vollständige Selbstständigkeit (Freiberufler)gehen. Meine Frau ist über ihre Arbeitsstelle ebenfalls krankenversichert und verdient etwa 1000€ Brutto im Monat. Bei der derzeitigen Lage in meinem Berufsfeld wird es wohl zumindest in den ersten Jahren so sein, dass ich wenn überhaupt auf 800-1200€ Gewinn (nach EÜR) erzielen werde und somit auch in Zusammenveranlagung eigentlich noch unter die Härtefallregelung fallen dürfte. Nun haben wir aber ein Haus und vermieten meinen Eltern dort zu einer Miete von etwa 500€ im Monat eine Wohnung. Dazu meine Fragen:

  1. Wird wie bei Sozialleistungen das Haus zur Vermögensbewertung (knapp 11000€-Grenze was ich gelesen habe?) herangezogen und unter welchen Voraussetzungen?

  2. Gibt es bei der Miete eine Grenze wie bei der steuerlichen Anrechnung oder führt der bloße Fakt, dass Mieteinnahmen existieren zu Ausschluss der Härtefallregelung?

(3.) Wenn die Miete später einmal wegfallen sollte (da wir noch den Kredit abzahlen hatten wir uns überlegt, danach meine Eltern zu „entlasten“ und nur noch die Betriebskosten begleichen zu lassen) wäre dann die Härtefallregelung wieder gegeben?

Vielen Dank schonmal!

AlexNoir

Hallo,
was genau meinst du mit „Haertefallregelung“ ? - Beitragsrecht oder Leistungen ?.
Dass du nach Aufgabe der Beschäftigung auch als Selbständiger in der GKV verbleiben kannst - ich denke, dass ist bekannt.
Gruss
Czauderna

Das wird ihm wohl bekannt sein bzw. das ist nicht sein Anliegen.
Es geht wohl darum ob er kostenlos familienversichert (bei Ehefrau) sein kann.

Hallo,
könnte sein, aber so, wie er das schildert, dürfte das nichts werden. Warten wir mal ab, was er antwortet.
Gruss
Czauderna

Hallo! Nein ich möchte nicht kostenlos bei meiner Frau mitversichert sein sondern es geht mir um die Beitragsreduzierung von knapp 100 die beantragt werden könnte auf Grundlage des geringen Einkommens.

Hallo,
die private PKV ist vollkommen unabhängig vom Einkommen.
Also entweder freiwillig in der GKV bleiben oder in die PKV wechseln, wo man aber nur schwer wieder in die GKV kommt. Dort kann man dann nur durch den Basistarif sparen.
Kostet weniger - bietet aber auch nur GKV-Standard

Gruß
HaWeThie

Hallo,
die Krankenkasse wird zunächst deinen Status feststellen, d.h. ob du hauptberuflich Selbständig bist oder nicht. Wenn du es bist, dann wirst du auf Antrag einkommensbezogen eingestuft und grundsätzlich nach einem Mindesteinkommen von derzeit 2.178,75 € eingestuft. Als Existenzgründer kann die Kasse dich (ebenfalls auf Antrag) auch nach der dort gültigen Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 1.452,50 € einstufen - hier werden dann deine/eure Gesamtvermögensverhältnisse geprüft - so, wie geschildert könnte das bei dir zutreffen, allerdings entscheidet allein deine Kasse darüber.
Sollte die Kasse aber auf nicht hauptberuflich Selbständig entscheiden, dann gilt für dich die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 968,33 € - allerdings kannst du dich dann nicht mit Krankengeldanspruch versichern.
Gruss
Czauderna

Hallo! Das war mir ja schon klar und das meinte ich auch in meiner Situationsbeschreibung. Ich werde auch hauptberuflich selbständig sein. Was aber meine Fragen betrifft bin ich mit der Vermögensanrechnung des Hauses und der wenigen Miete meiner Eltern immernoch nicht weiter…

Hallo,
du willst wissen, ob das deinem Einkommen zugerechnet wird - ja, wird es - und zwar das, was im Einkommensteuerbescheid steht und davon 50% wenn die Einnahmen auf Eheleute gehen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

die Verringerung der Mindesteinnahme für hauptberuflich Selbständige gilt nach § 240 SGB V für:

  • Existenzgründer mit staatlicher Förderung (Gründungszuschuss, Einstiegsgeld)

oder

  • für Personen mit niedrigen Einnahmen und ohne Vermögen. Wer Mieteinnahmen hat, gehört nicht zu dsiesen Personen. Wer ein vermögen von mehr als ca. 10.000 Euro evenfalls nicht.

Quelle:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2014-12-10_Beitragsverfahrensgrundsaetze_Selbstzahler_sechste_Aenderung.pdf
-> § 7 Abs. 4

Gruß
RHW