zurück in die GKV? Ein Jahr die PKV weiterzahlen?

Wenn ich die Selbstständigkeit aufgebe und wieder als Angestellter arbeite kann ich dann direkt in die GKV wechseln oder muß ich erst ein Jahr lang die PKV weiterzahlen?

Guten Tag,

wenn Sie Ihre Selbständigkeit aufgeben um eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen ist Voraussetzung das Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Wenn ich die Selbstständigkeit aufgebe und wieder als
Angestellter arbeite kann ich dann direkt in die GKV wechseln
oder muß ich erst ein Jahr lang die PKV weiterzahlen?

Ihr Frage kann so nicht beantwortet werden! Wenn Sie unter 55ig sind, dürfte dies sofort gehen.

Wenn ich die Selbstständigkeit aufgebe und wieder als
Angestellter arbeite kann ich dann direkt in die GKV wechseln
oder muß ich erst ein Jahr lang die PKV weiterzahlen?

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Ich bin 42. Dann wäre das kein Problem.
Wie sieht es denn mit der Einkommensgrenze aus.
Wird die erst Anhand der EInkommenssteuer ermittelt und kann ich dann erst wechseln.
Oder kann ich vorausgesetzt es ist abzusehen daß ich die Grenze nicht überschreite direkt wechseln.

Guten Tag,

wenn Ihr regelmäßiger Jahresarbeits-Verdienst nicht 52.200,00€ übersteigt werden Sie krankenversicherungspflichtig.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Sofern Sie noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet haben und unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen, müssen Sie mit Aufnahme der abhängigen Beschäftigung in die GKV wechseln. Ansonsten verbleiben Sie in der PKV.

Beachten Sie bitte, das Ihr Vertrag bei der PKV nicht automatisch endet.

Unter Nachweis des Eintritts der Versicherungspflicht in der GKV und Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung kann Ihr Vertrag beendet werden.
Lassen Sie sich unbedingt über die Möglichkeiten einer Anwartschaftsversicherung bzw. Ruheversicherung informieren, damit Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zurück wechseln können (falls geplant).

Direkter Wechsel, wenn du Pflichtversichert wirst. Verdienst unter der Versicherungspflichtgrenze.

Wenn ich die Selbstständigkeit aufgebe und wieder als
Angestellter arbeite kann ich dann direkt in die GKV wechseln
oder muß ich erst ein Jahr lang die PKV weiterzahlen?

Wenn ich die Selbstständigkeit aufgebe und wieder als
Angestellter arbeite kann ich dann direkt in die GKV wechseln
oder muß ich erst ein Jahr lang die PKV weiterzahlen?

Wenn Sie unter 55 Jahre sind und wieder versicherungspflichtig werden ist dieses ein Sonderkündigungsrecht bei der PKV und Sie können
Taggenau wieder in die GKV, es gilt eine Frist zu wahren innerhalb von 8wochen

Mit Beginn der angest. Tätigkeit, sofern Gehalt unter BBG.

Wenn ich die Selbstständigkeit aufgebe und wieder als
Angestellter arbeite kann ich dann direkt in die GKV wechseln
oder muß ich erst ein Jahr lang die PKV weiterzahlen?

Hallo.

Sofern ein voraussichtliches jährliches Bruttoeinkommen unter 52.500 EUR p.a. erwartet wird und Sie unter 55 Jahren alt sind und Sie sich nicht irgendwann dauerhaft von der Versicherungspflicht haben befreien lassen können (sogar müssen) Sie mit Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Wie immer gibt es Tatbestände die sich im Prozentbereich hinterm Komma abspielen bei denen es Ausnahmen gibt. Sehen Sie die Aussage daher bitte trotzdem als global an.

Viele Grüße vom Experten für die private Krankenversicherung aus Saarbrücken, SAARLAND

Claude Burgard
Fachwirt Versicherungen/Finanzen (IHK)
http://www.versicherung-sb.de
–&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:ersönlich und auch online beratend

Wenn Du mit Deinem Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze bist und nicht älter wie 55 Jahre alt bist wirst Du wieder GKV-Pflichtig.

Wenn ich die Selbstständigkeit aufgebe und wieder als
Angestellter arbeite kann ich dann direkt in die GKV wechseln
oder muß ich erst ein Jahr lang die PKV weiterzahlen?

Hallo, Bane007,

Dein Frage hört sich für mich etwas überraschend an. Man muß auf keinen Fall weiterhin die PKV bezahlen, wenn man in die GKV kommt. Die Frage ist vielleicht, welches Einkommen Du dann hast.

Würdest Du über der Pflichtgrenze liegen (derzeit 52.200,- Euro brutto im Jahr), bleibst Du allerdings weiter in der PKV. Liegst Du darunter, fällst Du sofort und ohne besondere Kündigungsfristen in die Kasse zurück. Du mußt halt kündigen, spätestens innerhalb von 2 Monaten, und dabei die Pflichtversicherung in der Kasse nachweisen.

Zusätzlicher Tip: Es kann sein, daß es sinnvoll ist, eine Anwartschaft für die PKV zu machen, statt sie zu kündigen. Dann nämlich, wenn es sein kann, oder sogar wahrscheinlich ist, daß Du später in die PKV zurückkommst. Die Anwartschaft kosten nicht viel, und erhält Dir die alten Rechte.

Durch die für Männer deutlich teureren Unisex-Tarife wäre ein erneuter Beitritt in die PKV sehr ungünstig. Ist jedoch zu erwarten, daß Du Pflichtmitglied der GKV bleiben wirst, lohnt dich die Anwartschaft natürlich nicht.

Weitere umfassende Info zum Thema Kündigung Private Krankenversicherungen/gesetzliche Krankenkassen, Fristen, Kündigungsrecht, Wechsel usw. gibt es hier: http://pkv-netz.com/kuendigung.htm

Ich hoffe, Dir damit weitergeholfen zu haben.

Liebe Grüße von
Michael Rischer
PKV-Spezialist
Home: www.pkv-netz.com

Wenn ich die Selbstständigkeit aufgebe und wieder als
Angestellter arbeite kann ich dann direkt in die GKV :wechseln oder muß ich erst ein Jahr lang die PKV :weiterzahlen?

Diese Frage kann man ohne weitere Informationen nicht beantworten.
Wenn Sie noch nicht 55 Jahre alt sind, werden Sie mit der Aufnahme einer Angestelltentätigkeit versicherungspflichtig in der GKV. Die PKV wird dann sofort beendet. Sollten Sie eine spätere Rückkehr in die Selbständigkeit erwägen, könnten Sie zusätzlich Ihren PKV-Vertrag auf eine Anwartschaft umstellen und sich so das Wiederaufleben des Vertrages sichern. Die Anwartschaft ist beitragspflichtig, jedoch nur zu einem Teil der bsiherigen Prämien. Eine Weiterzahlung der PKV ist ohne die Anwartschaft nicht nötig.
Wenn Sie ab 55 Jahre alt sind, bleiben Sie auch bei Aufnahme einer Angestelltentätigkeit in der PKV versichert.
Bei Fragen bitte nochmal melden!
Mit freundlichen Grüßen!
Frank

Wenn ich die Selbstständigkeit aufgebe und wieder als
Angestellter arbeite kann ich dann direkt in die GKV wechseln
oder muß ich erst ein Jahr lang die PKV weiterzahlen?

Hallo!

M.E müssen Sie - wenn Sie noch keine 55 Jahre alt sind - nur wieder versicherungspflichtig beschäftigt sein und können dann wieder in die GKV. Sie sollten allerdings lieber noch bei einer Krankenkasse nachfragen.

Gruß

H.C. Sanders

Wenn ich die Selbstständigkeit aufgebe und wieder als
Angestellter arbeite kann ich dann direkt in die GKV wechseln
oder muß ich erst ein Jahr lang die PKV weiterzahlen?

Auch mit dem Intercity durch die Kindheitheit gefahren, oder ?.

Entweder Guten Tag, Hallo oder in bayern Grüss Gott usw.

Es Kommt generell farauf an, ob Sie als Angestellter Pflichtversichert sind. Das bestimmt die JAEG-Grenze (Jahres-Arbeits-Entgelt-Grenze) für 2013 beträgt diese monatlich 5.200 Euro. Verdienen Sie unter diesen Betrag, sind Sie Versicherungspflichtig, und wie schon der Ausdruck sagt MÜSSEN Sie zurück in die GKV. Da gibt es keine Kündigungsfrist in der PKV-legen Sie die entsprechende bescheinigung vor, daß Sie ab dem ???-Pflichtig sind dann muß die PKV den Vertrag zu diesen Zeitpunkt beenden. Sind Sie nicht Versicherungspflichtig müssen Sie mit irgendeiner oder mehreren PKV verhandeln ob Sie als „Freiwilliges Mitglied“ dort aufgnommemn werden. Wenn ja, dann ist die Kündigungsfrist nbei Ihrer PKV einzuhalten. Diese Fristen sind immer 3 Monate-entweder zum damaligen Versicherungsbeginn, oder 3 Monate zum Jahreswechsel. Erhöht Ihre PKV die beiträge, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Beitragserhöhung.Ich verstehe den Drang zur GKV nicht ganz, haben Sie einen miesen Versicherungsschutz bei der PKV, (Falschberatung)oder wollen Sie als GKV-Versicherter mal so richtig gequält werdenMedikamente selber zahlen, Termin beim Arzt erst nach 4 Wochen usw., Na- dann viel Spaß.

Mit freundlichen Grüßen
-Leo!
Sollten Sie rechtschreobfehler finden, die dürfen Sie behalten!

Wenn ich die Selbstständigkeit aufgebe und wieder als
Angestellter arbeite kann ich dann direkt in die GKV wechseln
oder muß ich erst ein Jahr lang die PKV weiterzahlen?

Fehler entdeckt:
JAEG: Jährlich 52.200 Euro
Sie müssen wenn Sie nicht pflichtig sind mehrere GKV`S abklappern, welche Sie aufnimmt-nicht PKV

Gruss Leo!:

Wenn ich die Selbstständigkeit aufgebe und wieder als
Angestellter arbeite kann ich dann direkt in die GKV wechseln
oder muß ich erst ein Jahr lang die PKV weiterzahlen?

Hallo,

Es kommt auf Ihr Alter und zukünftigen Verdienst an.

Wenn ich die Selbstständigkeit aufgebe und wieder als
Angestellter arbeite kann ich dann direkt in die GKV wechseln
oder muß ich erst ein Jahr lang die PKV weiterzahlen?