Hallo Lukas!
Wenn Sie sich entschließen, wieder zurück zur Bundeswehr zu gehen, dann melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Kreiswehrersatzamt und machen Sie zuerst einen Termin mit einem Wehrdienstberater aus. Manchmal haben diese Berater ein Büro in anderen Städten, die zu festen Zeiten an verschiedenen Wochentagen besetzt sind.
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Wenn Sie den Termin erhalten haben, lassen Sie sich von Ihrem Wehrdienstberater eingehend beraten, was Sie beachten müssen, wenn Sie als Wiedereinsteller zurück zur Bundeswehr wollen.
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Seien Sie sich im Klaren darüber, was Sie genau bei der Bundeswehr machen wollen: Ob Sie nun Ihre alte Verwendung wieder aufnehmen wollen, oder ob Sie gar die Teilstreitkraft wechseln möchten. Je nach Ihrer schulischen Vorbildung wird Ihnen der Wehrdienstberater mitteilen, welche Verwendung in welcher Laufbahngruppe für Sie infrage kommt.
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Sie werden nun für Ihr Wiedereinstellerverfahren Bewerbungsunterlagen mitbekommen, in doppelter Ausführung, die Sie ehrlich und gewissenhaft beantworten müssen. (Diese werden mit Ihren vorherigen Unterlagen aus Ihrer Vordienstzeit verglichen).
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Des Weiteren müssen Sie einen tabellarischen Lebenslauf schreiben (möglicherweise wird dieser handschriftlich verlangt). Außerdem brauchen Sie einen lückenlosen Tätigkeitsnachweis seit Beendigung der Schule. Schreiben Sie hierauf auch längere Auslandsaufenthalte und versuchen Sie, wirklich taggenau darzulegen, wo und wann Sie beschäftigt waren. Zusätzlich benötigen Sie die letzten drei Schulzeugnisse, das Abschlusszeugnis der Berufsschule, falls vorhanden, sowie das Dienstzeugnis Ihres letzten Kompaniechefs.
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Der Wehrdienstberater wird mit Ihnen einen weiteren Termin vereinbaren, bei dem er mit Ihnen die von Ihnen gebrachten Unterlagen nochmals akribisch genau durchgeht, bevor er Sie an das für Sie zuständige Kreiswehrersatzamt übersendet.
Es wird nun einige Zeit vergehen (bis zu 3 Monate), bis Sie eine Benachrichtigung des für Sie zuständigen Zentrums für Nachwuchsgewinnung erhalten. Hier erfahren Sie dann, ob Sie zu einem Eignungstest eingeladen werden oder ob Ihre Bewerbung nicht erfolgreich war.