Zurückgelassenes Hab und Gut

Ein Bekannter hat uns sein Motorrad mit allen Papiern zum Verkauf gegeben und ist dann ausgewandert.
Da wir den von ihm gewünschten Verkaufswert nicht erreicht haben steht das Motorrad nun bei uns herum.
Wir haben bereits mehrfach versucht den Bekannten über Handy und per email im Ausland zu erreichen. Leider erfolglos.
Was würdet ihr nun machen? Das ganze zieht sich jetzt schon 2 Jahre hin.
Schon jemand Erfahrung mit sowas gemacht?

Gruß Mana72

Guten Tag! Defacto ist der Eigentümer, der auch in den Papieren steht! Wenn es nichts Schriftliches gibt, kann man so etwas doch nicht einfach verkaufen??? Ich beziehe den Vergleich z.B. auch auf einen Autoverkauf!
Vielleicht gibt es zu diesem Thema auch eine Art „Verjährung“, wie bei Fundsachen?
Vielleicht hilt die Polizei auch weiter?
MfG